OFFIZIELLE BERECHNUNG

Wie viel Elterngeld bekommst du?

Gib dein Nettoeinkommen ein und wähle Basis- oder Plus-Variante – du siehst sofort, wie viel Elterngeld du bekommst und wie lange.

Wie wir rechnen
1 Schritt

Dein monatliches Nettoeinkommen

€0€1.000€2.000€3.000€4.000+

Durchschnittliches Netto der letzten 12 Monate vor der Geburt.

2 Schritt

Elterngeldvariante

3 Schritt

Geplante Bezugsmonate

12Monate
1612
4 Schritt

Weitere Angaben (optional)

Dein Elterngeld
1.300
pro Monat · Basiselterngeld
Ersatzrate
65 %
deines Nettoeinkommens
Bezugsdauer
12Mon.
Basiselterngeld
Gesamt für 12 Monate
€15.600
vor möglichen Anpassungen
Vergleich der Varianten
BasiselterngeldElterngeldPlus
Monatlich€1.300€650
Dauer12 Monate24 Monate
Gesamt (max.)€15.600€15.600
Tipp: Mit 2 Partnermonaten erhältst du insgesamt 14 Monate Basiselterngeld.
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Nur zur Orientierung

Die tatsächliche Höhe berechnet die zuständige Elterngeldstelle. Stelle deinen Antrag rechtzeitig – Elterngeld wird frühestens ab Antragstellung gezahlt.

Wie wir rechnen

Der Rechner verwendet die gesetzliche Formel nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Stand 2026. Er liefert einen Orientierungswert; der genaue Auszahlungsbetrag hängt von weiteren Faktoren ab, die deine Elterngeldstelle prüft.

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Netto-Einkommen bestimmen

Grundlage ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum: die zwölf Kalendermonate vor dem Mutterschutz (für Mütter) oder vor dem Geburtsmonat (für Väter).

12 Monate Netto = Bemessung
02

Ersatzrate berechnen

Beim Basiselterngeld liegt die Ersatzrate in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoeinkommens. Der monatliche Betrag bewegt sich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro.

Netto × 65–67 % = Elterngeld

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das BEEG unterscheidet drei Varianten. Basiselterngeld wird grundsätzlich für zwölf Monate gezahlt; bei partnerschaftlicher Aufteilung kommen zwei Partnermonate hinzu, also bis zu vierzehn Monate insgesamt. ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes pro Monat, läuft dafür aber doppelt so lange, bis zu 24 Monate. Das passt oft gut, wenn du früh in Teilzeit wieder einsteigst. Der Partnerschaftsbonus bringt jedem Elternteil bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Die Varianten lassen sich kombinieren, aber nicht beliebig: Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten Einschränkungen, wenn beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Plane die Kombination deshalb frühzeitig mit der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

Unser Rechner zeigt dir den Betrag für das Basiselterngeld. Für eine vollständige finanzielle Übersicht lohnt sich auch ein Blick in Recht und Finanzen.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch haben Elternteile, die ihr Kind selbst betreuen, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Das gilt für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen, Selbstständige, Studierende und auch für Elternteile ohne vorheriges Einkommen. Sie erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.

Nicht anspruchsberechtigt sind Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 Euro übersteigt. Diese Grenze gilt für Geburten ab dem 1. April 2025 sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Die Ersatzrate liegt grundsätzlich bei 65 bis 67 Prozent, steigt aber gleitend an, je niedriger das Bemessungseinkommen ist.

Wenn du noch im dritten Trimester bist, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Unterlagen zusammenzustellen. Direkt nach der Geburt hast du meist wenig Zeit und Kraft für Behördenwege. Außerdem kann der Antrag rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden. Plane parallel auch deinen Geburtstermin und die Geburtsvorbereitung.

Bemessungszeitraum und Steuerklasse

Der Bemessungszeitraum umfasst zwölf Kalendermonate vor dem oben genannten Stichtag, also vor Beginn des Mutterschutzes beziehungsweise vor dem Geburtsmonat. In bestimmten Fällen verschiebt sich der Zeitraum: Monate mit Mutterschaftsgeld werden auf Antrag übersprungen, ebenso Monate mit Krankengeld, sofern die Krankheit schwangerschaftsbedingt war.

Wichtig: Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I und nicht-schwangerschaftsbedingtes Krankengeld zählen nicht als Erwerbseinkommen und führen nicht automatisch zu einer Ausklammerung. Monate mit ALG I können den Bemessungsdurchschnitt deshalb senken.

Ein Steuerklassenwechsel kurz vor der Geburt kann das Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum und damit das Elterngeld erhöhen. Die Elterngeldstelle wendet dabei eine feste Regel an: Es zählt die zuletzt gültige Steuerklasse, es sei denn, die ältere Steuerklasse galt im Bemessungszeitraum länger als die neue. Wenn beide Steuerklassen im Bemessungszeitraum jeweils sechs Monate galten, zählt also die neuere. Plane den Wechsel deshalb mindestens sieben Monate vor Ende des Bemessungszeitraums, am besten noch im ersten Trimester.

Das Mutterschaftsgeld selbst wird übrigens nicht von deinem Arbeitgeber gezahlt, sondern von der Krankenkasse; der Arbeitgeber leistet lediglich einen Zuschuss, der das Mutterschaftsgeld auf das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt aufstockt. Diese Differenzierung wird auf vielen Lohnabrechnungen unklar dargestellt.

Elterngeld bei Selbstständigkeit und Minijob

Selbstständige berechnen ihr Bemessungseinkommen anhand des steuerlichen Gewinns. Maßgeblich ist in der Regel der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt; meistens also das Kalenderjahr vor der Geburt. Liegt der Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, entscheidet die Elterngeldstelle vorläufig auf Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und rechnet später ab.

Bei selbstständigen Müttern kann der Veranlagungszeitraum auf Antrag verschoben werden, wenn das Einkommen durch Schwangerschaft, Mutterschutz oder Krankheit gemindert war. Betriebsausgaben, Abschreibungen und Vorauszahlungen beeinflussen das steuerliche Ergebnis stark.

Selbstständige sollten die Berechnung frühzeitig mit der Elterngeldstelle und einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abstimmen. Wer während der Elternzeit weiter selbstständig tätig ist, muss das Einkommen genau im Blick behalten: Überschreitest du die 32-Stunden-Grenze, kann der Anspruch auf Elterngeld entfallen oder sich verändern. Bei einem Minijob vor der Geburt wird das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt, kein fiktives Mindesteinkommen.

Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen

Bei Mehrlingsschwangerschaften zahlt die Elterngeldstelle einen Mehrlingszuschlag. Beim Basiselterngeld beträgt der Zuschlag 300 Euro pro weiterem Kind über das erste Kind hinaus. Beim ElterngeldPlus halbiert sich auch der Mehrlingszuschlag auf 150 Euro pro weiterem Kind, entsprechend der halbierten Monatsleistung. Bei Zwillingen also 300 Euro zusätzlich beim Basiselterngeld, 150 Euro bei ElterngeldPlus.

Der Anspruchszeitraum verdoppelt sich bei Mehrlingen nicht automatisch, aber beide Elternteile können ihre Monate unabhängig voneinander planen.

Bei Frühgeburten gibt es seit September 2021 zusätzliche Basiselterngeld-Monate. Entscheidend ist, wie viele Wochen das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird: mindestens sechs Wochen früher bedeutet einen zusätzlichen Monat, mindestens acht Wochen früher zwei, mindestens zwölf Wochen früher drei und mindestens sechzehn Wochen früher vier zusätzliche Monate. Maßgeblich für die Berechnung ist das voraussichtliche Geburtsdatum aus dem ärztlichen Zeugnis oder der Bescheinigung der Hebamme; der errechnete Termin steht außerdem in deinem Mutterpass.

Elternzeit richtig beantragen

Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge: Die Elternzeit ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt und wird beim Arbeitgeber angemeldet. Das Elterngeld ist die staatliche Einkommensersatzleistung und wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Beides kann, muss aber nicht, gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Für die Anmeldung der Elternzeit gilt für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder in Adoptionspflege aufgenommen werden: Sie muss spätestens sieben Wochen vor Beginn in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden, eine E-Mail reicht aus, eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend. Für früher geborene Kinder gilt weiterhin Schriftform mit Unterschrift. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes verlängert sich die Anmeldefrist auf 13 Wochen.

Den Antrag auf Elterngeld stellst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, oft beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung. Nutze unseren Terminplaner, um Fristen zusammen mit deinen Vorsorgeterminen im Blick zu behalten. Wichtig: Elterngeld kann rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes beantragt werden, stelle den Antrag also möglichst bald nach der Geburt. Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Bundesland und Behörde; frag bei deiner zuständigen Stelle nach einer realistischen Einschätzung.

Elterngeld und Mutterschutz kombinieren

Der Mutterschutz läuft sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt; bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf zwölf Wochen. In dieser Zeit erhältst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss, der das Nettoarbeitsentgelt aufstockt.

Die Mutterschutz-Monate gelten als Basiselterngeld-Monate, nicht als Elternzeit-Monate. Das wird häufig verwechselt. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. In der Praxis sind die ersten acht Wochen nach der Geburt meist durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss abgedeckt; Elterngeld kommt erst danach spürbar zum Tragen.

Berechne deinen genauen Mutterschutz-Zeitraum mit dem Mutterschutz-Rechner und prüfe parallel deinen errechneten Termin mit dem Geburtstermin-Rechner. Bei spezifischen Fragen zur Aufstockung lohnt sich der Blick in die Mutterschutz-Erklärung.

Häufige Fehler beim Antrag

Der häufigste Fehler ist das zu späte Stellen des Antrags. Da Elterngeld nur rückwirkend für drei Monate gezahlt wird, verlieren Eltern, die erst nach dem dritten Lebensmonat einen Antrag stellen, bares Geld. Zweithäufigster Fehler: falsche Angaben zum Bemessungszeitraum, insbesondere das Vergessen der Verschiebungsregeln rund um Mutterschaftsgeld und schwangerschaftsbedingtes Krankengeld.

Auch die Wahl der Elterngeld-Variante treffen manche Eltern zu schnell. Änderungen sind grundsätzlich bis zum Ende des Bezugszeitraums möglich; rückwirkende Änderungen für bereits ausgezahlte Monate sind allerdings nur in Härtefällen möglich. Prüfe daher vorab mit unserem Rechner und einem persönlichen Gespräch bei der Elterngeldstelle, welche Variante für dein Haushaltseinkommen am besten passt.

Wenn du wissen möchtest, wie weit du in deiner Schwangerschaft bist, hilft unser SSW-Rechner. Für alle wichtigen Termine und Fristen steht der Vorsorge-Terminplaner zur Verfügung. Und falls du noch keinen Namen gefunden hast, schau in unseren Babynamen-Generator.

Hinweis: Dieser Rechner liefert Schätzwerte nach BEEG, Stand 2026. Verbindliche Auskünfte erteilt deine Elterngeldstelle. Bei komplexen Fällen, etwa Selbstständigkeit, Wechselmodell, ausländischem Einkommen oder Mehrlingen mit Frühgeburt, ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.

Häufige Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent deines durchschnittlichen Nettoeinkommens im Bemessungszeitraum. Die genaue Rate ist gleitend und hängt von deinem Einkommen sowie möglichen Ausnahmen ab. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat.

Was passiert, wenn mein Steuerbescheid noch nicht vorliegt?

Für Arbeitnehmerinnen spielt der Steuerbescheid keine Rolle, die Elterngeldstelle rechnet anhand der Lohnabrechnungen. Selbstständige brauchen den Steuerbescheid des relevanten Kalenderjahres. Liegt er noch nicht vor, kann die Elterngeldstelle einen vorläufigen Bescheid ausstellen und später nachrechnen. Wende dich frühzeitig an deine zuständige Stelle.

Was passiert mit Krankengeld oder Mutterschaftsgeld im Bemessungszeitraum?

Monate mit Mutterschaftsgeld werden generell aus dem Bemessungszeitraum verschoben. Krankengeld führt nur dann zu einer Verschiebung, wenn die Krankheit schwangerschaftsbedingt war. Arbeitslosengeld I und nicht-schwangerschaftsbedingtes Krankengeld sind Entgeltersatzleistungen: Sie zählen nicht als Erwerbseinkommen und führen nicht automatisch zu einer Verschiebung. Monate mit ALG I können den Bemessungsdurchschnitt deshalb senken.

Wann muss ich den Elterngeld-Antrag stellen?

So früh wie möglich nach der Geburt. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gezahlt. Stellst du den Antrag erst nach dem dritten Monat, verlierst du Ansprüche.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld kannst du bis zu zwölf Monate beziehen, ElterngeldPlus bis zu 24 Monate. Dafür ist der monatliche Betrag beim ElterngeldPlus höchstens halb so hoch. ElterngeldPlus ist sinnvoll, wenn du früh in Teilzeit zurückkehrst und ein längeres finanzielles Polster bevorzugst.

Kann ich Elterngeld und Teilzeit kombinieren?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit sind während des Elterngeldbezugs erlaubt. Das Teilzeiteinkommen wird vom Elterngeld abgezogen: Die Elterngeldstelle berechnet die Differenz zwischen Bemessungseinkommen und neuem Teilzeiteinkommen und zahlt die Ersatzrate auf diese Differenz. ElterngeldPlus ist bei Teilzeitarbeit besonders attraktiv, weil der Betrag dann weniger stark sinkt.

Wie berechnet sich das Elterngeld bei Selbstständigen?

Bei Selbstständigen wird der steuerliche Gewinn des relevanten Kalenderjahres herangezogen, in der Regel aus dem Jahr vor der Geburt. Es gibt Ausklammerungsmöglichkeiten für einzelne Monate, etwa bei Krankheit. Betriebsausgaben und Abschreibungen mindern die Bemessungsgrundlage. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Elterngeldstelle und einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater ist empfehlenswert.

Wie wirkt sich ein Steuerklassenwechsel auf das Elterngeld aus?

Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse erhöht das Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum und damit das Elterngeld. Die Regel: Die zuletzt gültige Steuerklasse zählt, außer die ältere galt im Bemessungszeitraum länger als die neue. Plane den Wechsel daher mindestens sieben Monate vor Ende des Bemessungszeitraums, idealerweise im ersten Trimester.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus bringt jedem Elternteil bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Voraussetzung ist, dass beide den Bonus zeitgleich für dieselben Monate beantragen.

Wie viel Elterngeld bekomme ich bei Zwillingen?

Bei Zwillingen erhältst du einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind beim Basiselterngeld. Beim ElterngeldPlus halbiert sich auch der Zuschlag auf 150 Euro pro weiterem Kind. Bei Drillingen also 600 Euro Zuschlag beim Basiselterngeld, 300 Euro bei ElterngeldPlus.