Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das BEEG unterscheidet drei Varianten. Basiselterngeld wird grundsätzlich für zwölf Monate gezahlt; bei partnerschaftlicher Aufteilung kommen zwei Partnermonate hinzu, also bis zu vierzehn Monate insgesamt. ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes pro Monat, läuft dafür aber doppelt so lange, bis zu 24 Monate. Das passt oft gut, wenn du früh in Teilzeit wieder einsteigst. Der Partnerschaftsbonus bringt jedem Elternteil bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
Die Varianten lassen sich kombinieren, aber nicht beliebig: Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten Einschränkungen, wenn beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Plane die Kombination deshalb frühzeitig mit der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes.
Unser Rechner zeigt dir den Betrag für das Basiselterngeld. Für eine vollständige finanzielle Übersicht lohnt sich auch ein Blick in Recht und Finanzen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch haben Elternteile, die ihr Kind selbst betreuen, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Das gilt für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen, Selbstständige, Studierende und auch für Elternteile ohne vorheriges Einkommen. Sie erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.
Nicht anspruchsberechtigt sind Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 Euro übersteigt. Diese Grenze gilt für Geburten ab dem 1. April 2025 sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Die Ersatzrate liegt grundsätzlich bei 65 bis 67 Prozent, steigt aber gleitend an, je niedriger das Bemessungseinkommen ist.
Wenn du noch im dritten Trimester bist, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Unterlagen zusammenzustellen. Direkt nach der Geburt hast du meist wenig Zeit und Kraft für Behördenwege. Außerdem kann der Antrag rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden. Plane parallel auch deinen Geburtstermin und die Geburtsvorbereitung.
Bemessungszeitraum und Steuerklasse
Der Bemessungszeitraum umfasst zwölf Kalendermonate vor dem oben genannten Stichtag, also vor Beginn des Mutterschutzes beziehungsweise vor dem Geburtsmonat. In bestimmten Fällen verschiebt sich der Zeitraum: Monate mit Mutterschaftsgeld werden auf Antrag übersprungen, ebenso Monate mit Krankengeld, sofern die Krankheit schwangerschaftsbedingt war.
Wichtig: Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I und nicht-schwangerschaftsbedingtes Krankengeld zählen nicht als Erwerbseinkommen und führen nicht automatisch zu einer Ausklammerung. Monate mit ALG I können den Bemessungsdurchschnitt deshalb senken.
Ein Steuerklassenwechsel kurz vor der Geburt kann das Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum und damit das Elterngeld erhöhen. Die Elterngeldstelle wendet dabei eine feste Regel an: Es zählt die zuletzt gültige Steuerklasse, es sei denn, die ältere Steuerklasse galt im Bemessungszeitraum länger als die neue. Wenn beide Steuerklassen im Bemessungszeitraum jeweils sechs Monate galten, zählt also die neuere. Plane den Wechsel deshalb mindestens sieben Monate vor Ende des Bemessungszeitraums, am besten noch im ersten Trimester.
Das Mutterschaftsgeld selbst wird übrigens nicht von deinem Arbeitgeber gezahlt, sondern von der Krankenkasse; der Arbeitgeber leistet lediglich einen Zuschuss, der das Mutterschaftsgeld auf das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt aufstockt. Diese Differenzierung wird auf vielen Lohnabrechnungen unklar dargestellt.
Elterngeld bei Selbstständigkeit und Minijob
Selbstständige berechnen ihr Bemessungseinkommen anhand des steuerlichen Gewinns. Maßgeblich ist in der Regel der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt; meistens also das Kalenderjahr vor der Geburt. Liegt der Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, entscheidet die Elterngeldstelle vorläufig auf Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und rechnet später ab.
Bei selbstständigen Müttern kann der Veranlagungszeitraum auf Antrag verschoben werden, wenn das Einkommen durch Schwangerschaft, Mutterschutz oder Krankheit gemindert war. Betriebsausgaben, Abschreibungen und Vorauszahlungen beeinflussen das steuerliche Ergebnis stark.
Selbstständige sollten die Berechnung frühzeitig mit der Elterngeldstelle und einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abstimmen. Wer während der Elternzeit weiter selbstständig tätig ist, muss das Einkommen genau im Blick behalten: Überschreitest du die 32-Stunden-Grenze, kann der Anspruch auf Elterngeld entfallen oder sich verändern. Bei einem Minijob vor der Geburt wird das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt, kein fiktives Mindesteinkommen.
Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen
Bei Mehrlingsschwangerschaften zahlt die Elterngeldstelle einen Mehrlingszuschlag. Beim Basiselterngeld beträgt der Zuschlag 300 Euro pro weiterem Kind über das erste Kind hinaus. Beim ElterngeldPlus halbiert sich auch der Mehrlingszuschlag auf 150 Euro pro weiterem Kind, entsprechend der halbierten Monatsleistung. Bei Zwillingen also 300 Euro zusätzlich beim Basiselterngeld, 150 Euro bei ElterngeldPlus.
Der Anspruchszeitraum verdoppelt sich bei Mehrlingen nicht automatisch, aber beide Elternteile können ihre Monate unabhängig voneinander planen.
Bei Frühgeburten gibt es seit September 2021 zusätzliche Basiselterngeld-Monate. Entscheidend ist, wie viele Wochen das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird: mindestens sechs Wochen früher bedeutet einen zusätzlichen Monat, mindestens acht Wochen früher zwei, mindestens zwölf Wochen früher drei und mindestens sechzehn Wochen früher vier zusätzliche Monate. Maßgeblich für die Berechnung ist das voraussichtliche Geburtsdatum aus dem ärztlichen Zeugnis oder der Bescheinigung der Hebamme; der errechnete Termin steht außerdem in deinem Mutterpass.
Elternzeit richtig beantragen
Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge: Die Elternzeit ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt und wird beim Arbeitgeber angemeldet. Das Elterngeld ist die staatliche Einkommensersatzleistung und wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Beides kann, muss aber nicht, gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Für die Anmeldung der Elternzeit gilt für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder in Adoptionspflege aufgenommen werden: Sie muss spätestens sieben Wochen vor Beginn in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden, eine E-Mail reicht aus, eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend. Für früher geborene Kinder gilt weiterhin Schriftform mit Unterschrift. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes verlängert sich die Anmeldefrist auf 13 Wochen.
Den Antrag auf Elterngeld stellst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, oft beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung. Nutze unseren Terminplaner, um Fristen zusammen mit deinen Vorsorgeterminen im Blick zu behalten. Wichtig: Elterngeld kann rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes beantragt werden, stelle den Antrag also möglichst bald nach der Geburt. Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Bundesland und Behörde; frag bei deiner zuständigen Stelle nach einer realistischen Einschätzung.
Elterngeld und Mutterschutz kombinieren
Der Mutterschutz läuft sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt; bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf zwölf Wochen. In dieser Zeit erhältst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss, der das Nettoarbeitsentgelt aufstockt.
Die Mutterschutz-Monate gelten als Basiselterngeld-Monate, nicht als Elternzeit-Monate. Das wird häufig verwechselt. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. In der Praxis sind die ersten acht Wochen nach der Geburt meist durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss abgedeckt; Elterngeld kommt erst danach spürbar zum Tragen.
Berechne deinen genauen Mutterschutz-Zeitraum mit dem Mutterschutz-Rechner und prüfe parallel deinen errechneten Termin mit dem Geburtstermin-Rechner. Bei spezifischen Fragen zur Aufstockung lohnt sich der Blick in die Mutterschutz-Erklärung.
Häufige Fehler beim Antrag
Der häufigste Fehler ist das zu späte Stellen des Antrags. Da Elterngeld nur rückwirkend für drei Monate gezahlt wird, verlieren Eltern, die erst nach dem dritten Lebensmonat einen Antrag stellen, bares Geld. Zweithäufigster Fehler: falsche Angaben zum Bemessungszeitraum, insbesondere das Vergessen der Verschiebungsregeln rund um Mutterschaftsgeld und schwangerschaftsbedingtes Krankengeld.
Auch die Wahl der Elterngeld-Variante treffen manche Eltern zu schnell. Änderungen sind grundsätzlich bis zum Ende des Bezugszeitraums möglich; rückwirkende Änderungen für bereits ausgezahlte Monate sind allerdings nur in Härtefällen möglich. Prüfe daher vorab mit unserem Rechner und einem persönlichen Gespräch bei der Elterngeldstelle, welche Variante für dein Haushaltseinkommen am besten passt.
Wenn du wissen möchtest, wie weit du in deiner Schwangerschaft bist, hilft unser SSW-Rechner. Für alle wichtigen Termine und Fristen steht der Vorsorge-Terminplaner zur Verfügung. Und falls du noch keinen Namen gefunden hast, schau in unseren Babynamen-Generator.
Hinweis: Dieser Rechner liefert Schätzwerte nach BEEG, Stand 2026. Verbindliche Auskünfte erteilt deine Elterngeldstelle. Bei komplexen Fällen, etwa Selbstständigkeit, Wechselmodell, ausländischem Einkommen oder Mehrlingen mit Frühgeburt, ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.