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Mutterschutz erklärt: Schutzfristen, Geld und Kündigungsschutz auf einen Blick

Mutterschutz: 6 Wochen vor ET, 8 Wochen nach Geburt. Bis €13/Tag von Kasse plus Arbeitgeberzuschuss = volles Netto.

Mamenza-Redaktion
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Mutterschutz erklärt

Der Schwangerschaftstest ist positiv und plötzlich kommt die zweite Frage hoch: was bedeutet das eigentlich für meinen Job? Wie lange darfst du noch arbeiten, ab wann nicht mehr, und reicht das Geld? Der deutsche Mutterschutz ist erstaunlich gut ausgestattet, aber kompliziert organisiert. Die wichtigste Antwort vorab: ab sechs Wochen vor dem ET bist du freigestellt, dein Nettoverdienst läuft fast vollständig weiter und gekündigt werden kann dir bis vier Monate nach der Geburt nicht.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Schwangeren in einem Beschäftigungsverhältnis: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, befristet, in Probezeit. Seit der Reform 2018 unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen (bei verpflichtenden Ausbildungsabschnitten) sowie Praktikantinnen im Sinne des § 26 BBiG.

Was du jetzt tun kannst

Vier Schritte ab dem positiven Test, damit du nichts verpasst und nichts verschenkst.

1. Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen

Sobald du dich sicher fühlst (oft nach SSW 12) den Arbeitgeber informieren. Eine Frist gibt es nicht, aber ohne Mitteilung kann der Schutz nicht greifen. Schriftlich per E-Mail mit ET (steht im Mutterpass) reicht. Beschäftigungsverbote, Schutzfristen und Mutterschutzlohn knüpfen an die Mitteilung an; der Kündigungsschutz besteht dagegen bereits ab Beginn der Schwangerschaft, sobald der Arbeitgeber davon weiß oder binnen zwei Wochen nach einer Kündigung informiert wird.

2. Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen

Frühestens sieben Wochen vor dem ET stellt deine Frauenärztin eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin aus. Diese Bescheinigung schickst du mit dem Antrag an deine Krankenkasse. Die Kasse zahlt bis €13/Tag, der Arbeitgeber stockt auf dein Netto auf.

3. Beschäftigungsverbote prüfen lassen

Bestimmte Tätigkeiten sind ab Tag eins der Schwangerschaft tabu, andere ab dem 5. oder 7. Monat. Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Das hier ist immer verboten:

  • Heben und Tragen über 5 kg regelmäßig oder über 10 kg gelegentlich.
  • Akkordarbeit, Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Tempo.
  • Arbeit mit Gefahrstoffen, ionisierender Strahlung oder im erhöhten Infektionsrisiko.
  • Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ohne deine Zustimmung.

4. Elterngeld parallel vorbereiten

Mutterschutz endet 8 (oder 12) Wochen nach der Geburt. Direkt im Anschluss greift das Elterngeld. Die Mutterschutzmonate nach der Geburt werden auf das Basiselterngeld der Mutter angerechnet, deshalb beide Anträge zeitnah parallel angehen. Mehr Details siehe Glossar Elterngeld.

Schutzfristen: 6 vor, 8 (oder 12) nach der Geburt

Das Herzstück des Mutterschutzes sind die Schutzfristen rund um die Geburt. In den 6 Wochen vor der Geburt darfst du nur arbeiten, wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst; nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Mutterschutz erklärt: Schutzfristen, Geld und Kündigungsschutz auf einen Blick Infografik
Abb. 1: Mutterschutz verbindet Schutzfristen, Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld; wichtig ist, welche Termine vor und nach der Geburt gelten.

Die genauen Regeln in einer Übersicht:

PhaseDauerWas gilt
Vor der Geburt6 Wochen vor ETBeschäftigungsverbot, mit Erklärung freiwillig weiterarbeiten möglich
Nach der Geburt8 WochenAbsolutes Verbot, kein Verzicht möglich
Frühgeburt/Mehrling/Behinderung12 Wochen nach GeburtVerlängerter Schutz, bei Behinderung auf Antrag
Vorzeitige EntbindungVerschobenNicht genutzte Vor-Tage werden hinten angehängt

Maßgeblich für die Berechnung ist der ET aus dem Mutterpass. Verschiebt sich der ET nach einem Ultraschall, verschiebt sich auch die Schutzfrist entsprechend.

Mutterschaftsgeld: woher kommt das Geld?

In den Schutzfristen läuft kein normaler Lohn. Du bist freigestellt und bekommst stattdessen eine Kombination aus Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss.

„Versicherte Frauen erhalten als Entgeltersatz Mutterschaftsgeld in Höhe ihres durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist, höchstens aber 13 Euro für den Kalendertag."

§ 24i SGB V (Mutterschaftsgeld)

Praktisch funktioniert das so: deine Krankenkasse zahlt bis zu €13/Tag (rund €390 im Monat). Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen €13 und deinem durchschnittlichen Tagesnetto der letzten drei Monate vor Schutzfristbeginn. So bleibt dein Nettoeinkommen während der Schutzfristen praktisch komplett erhalten.

Privat krankenversichert oder über Familienversicherung läuft es anders: einmalige €210 vom Bundesamt für Soziale Sicherung, dafür trägt der Arbeitgeber meist die volle Differenz ohne Kassen-Anrechnung.

Kündigungsschutz: ab wann, wie lange?

Der Kündigungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft, nicht mit der Mitteilung. Du musst dem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einer Kündigung mitteilen, dann gilt der Schutz rückwirkend.

Der Schutz läuft bis vier Monate nach der Geburt. Eine Kündigung ist in dieser Zeit grundsätzlich unwirksam, außer die zuständige Aufsichtsbehörde stimmt ausnahmsweise zu (z.B. bei Betriebsschließung oder grobem Pflichtverstoß).

Die 5 häufigsten Fehler beim Mutterschutz

  1. Mutterschaftsgeld zu spät beantragen. Ärztliche Bescheinigung erst sieben Wochen vor ET ausstellen lassen, dann sofort an die Kasse. Sonst verzögert sich die erste Auszahlung.
  2. Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu lange verschweigen. Ohne Mitteilung greifen Beschäftigungsverbote nicht und du arbeitest weiter, obwohl du nicht müsstest. Auch der Kündigungsschutz wird komplizierter durchzusetzen.
  3. Selbstständigkeit nicht früh prüfen. Wer sich erst in der Schwangerschaft kümmert, hat oft keine Wechseloption mehr in die freiwillige GKV mit Krankengeld.
  4. ET-Verschiebung der Kasse nicht melden. Schiebt sich dein ET um zwei Wochen, verschiebt sich die Schutzfrist mit. Ohne Meldung läuft die Auszahlung am alten Termin aus.
  5. Vor-Schutzfrist freiwillig durcharbeiten. Möglich, aber jeder verlorene Vor-Tag fehlt für die Erholung. Außer es gibt einen guten finanziellen Grund: Schutzfrist nutzen.

Häufige Fragen

Die Fragen, die zum Mutterschutz am häufigsten gestellt werden.

Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (ET aus dem Mutterpass). In diesen sechs Wochen darfst du nur arbeiten, wenn du es ausdrücklich erklärst, jederzeit widerruflich.

Acht Wochen, bei medizinischer Frühgeburt (z. B. unter 2.500 g Geburtsgewicht) und Mehrlingen zwölf Wochen. Auch bei einem Kind mit Behinderung kannst du auf Antrag die zwölf Wochen bekommen.

Praktisch dein volles Nettogehalt: bis €13/Tag von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss zur Differenz. Berechnungsgrundlage sind die letzten drei Monate vor Schutzfristbeginn.

Frühestens sieben Wochen vor ET stellt deine Frauenärztin die Bescheinigung aus. Damit gehst du sofort zur Krankenkasse. Bearbeitungszeit zwei bis vier Wochen, daher zeitnah.

Ja. Mutterschutz gilt unabhängig von Stundenzahl und Vertragsart. Auch im Minijob hast du Schutzfristen, Kündigungsschutz und Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern du in der GKV bist.

Grundsätzlich nein. Der Kündigungsschutz greift ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. Eine Kündigung ist nur ausnahmsweise mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich.

Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.