Du sitzt mit dem gelben Heft beim Kinderarzt und fragst dich, was diese U-Untersuchungen eigentlich abdecken und ob du sie alle brauchst. Die wichtigste Antwort vorab: U1 bis U9 sind kostenfreie Pflichtleistungen, sie decken die wichtigsten Entwicklungsphasen ab und werden in Bayern und BW über ein verbindliches Einladewesen nachgehalten.
Die U-Untersuchungen sind standardisierte Vorsorgetermine, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Pflichtleistung der GKV festgelegt wurden. Sie erfassen körperliche Entwicklung, neurologische Reifung, Sinnesfunktionen und Verhalten, plus Beratung zu Impfungen, Ernährung und Unfallschutz.
Was du jetzt bei diesem Thema tun kannst
Drei Routinen sorgen dafür, dass kein Termin verpasst wird und alle Befunde zentral dokumentiert sind.
1. Kinderarzt-Praxis vor Geburt aussuchen
Die U2 (3.-10. Lebenstag) wird oft schon ambulant beim niedergelassenen Kinderarzt gemacht, wenn die Klinik-Entlassung früh erfolgt. Wer in der Schwangerschaft schon eine Praxis ausgewählt hat, spart sich die Suche im Wochenbett. Frag in deinem Wohnort nach freien Plätzen, viele Praxen sind voll.
2. Gelbes U-Heft immer dabei haben
Bei jedem Termin mitbringen, die Kinderärztin trägt direkt ein. Geht das Heft verloren, sind die Daten oft unwiederbringlich. Eine Foto-Kopie nach jedem Termin schützt davor, ähnlich wie beim Mutterpass.
3. Termine im Kalender vorblocken
Die Zeitfenster sind eng definiert. Verpasste Termine lassen sich oft nur eingeschränkt nachholen. Diese Fenster solltest du im Auge haben:
- U6: 10.-12. Lebensmonat (Greifen, Robben, erste Worte)
- U7: 21.-24. Lebensmonat (Sprache, Motorik)
- U7a: 34.-36. Lebensmonat (sozial-emotionale Entwicklung)
- U8: 46.-48. Lebensmonat (Verhaltens-Check)
- U9: 60.-64. Lebensmonat (Schulreife vor Einschulung)
Was bei den U-Untersuchungen geprüft wird
Eltern bringen ihr Kind zu festgelegten Terminen in die kinderärztliche Praxis. Bei jeder Untersuchung wird das Kind gewogen und gemessen, Reflexe, Motorik und Sinneswahrnehmung werden geprüft. Die Befunde werden im gelben U-Heft dokumentiert.
| U-Termin | Zeitpunkt | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| U1 | Direkt nach der Geburt im Kreißsaal | Apgar, erste Vitalwerte |
| U2 | 3.-10. Lebenstag | Stoffwechsel, Hörscreening |
| U3 | 4.-5. Lebenswoche | Reflexe, Hüftultraschall |
| U4 | 3.-4. Lebensmonat | Motorik, Impfberatung |
| U5 | 6.-7. Lebensmonat | Greifen, soziale Reaktionen |
| U6 | 10.-12. Lebensmonat | Mobilität, erste Worte |
| U7 | 21.-24. Lebensmonat | Sprache, Sozialverhalten |
| U7a | 34.-36. Lebensmonat | Sehen, Sozial-emotional |
| U8 | 46.-48. Lebensmonat | Verhalten, Sprache |
| U9 | 60.-64. Lebensmonat | Schulreife-Check |
Eine Untersuchung wird oft besonders unterschätzt, obwohl sie früh viel verhindern kann.
Kosten und Erstattung
Die Kosten für alle U1 bis U9 werden vollständig von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Es fallen keine Zuzahlungen an. Der Termin muss lediglich rechtzeitig bei einer Kinderarztpraxis vereinbart werden.
Anders bei den weiterführenden U10, U11, J1 und J2: Diese gehören nicht bundesweit zur Regelleistung.
- U10: 7.-8. Lebensjahr, schulische Auffälligkeiten, je nach Bundesland Vertragsleistung oder IGeL
- U11: 9.-10. Lebensjahr, schulische Leistung, IGeL in vielen Ländern
- J1: 13.-14. Lebensjahr, körperliche/seelische Entwicklung, ist Pflichtleistung
- J2: 16.-17. Lebensjahr, vor Volljährigkeit, je nach Land Vertrags- oder IGeL
Frag bei deiner Krankenkasse nach, ob und in welchem Umfang diese Untersuchungen erstattet werden, viele Kassen erstatten im Bonusprogramm.
Die U-Untersuchungen sind das Pendant zu den vorgeburtlichen Vorsorgeterminen aus dem Mutterpass. Sie sind in der Kinder-Richtlinie des G-BA geregelt und begleiten die kinderärztliche Vorsorge von der Geburt an.
Gemeinsamer Bundesausschuss, Kinder-Richtlinie, 2024
Wer entscheidet, und wo gilt Schulkopplung?
Die Teilnahme an den U-Untersuchungen ist bundesweit nicht verpflichtend, wird aber von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und dem G-BA ausdrücklich empfohlen. In zwei Bundesländern gibt es allerdings eine indirekte Verpflichtung über die Schulanmeldung.
Die U1 und U2 erfolgen meist noch in der Geburtsklinik durch eine Pädiaterin, alle weiteren in der niedergelassenen Kinderarztpraxis deiner Wahl. Eine Hausärztin oder Allgemeinmedizinerin darf die U-Untersuchungen in der Regel nicht abrechnen.
Die 5 häufigsten Fehler bei den U-Untersuchungen
Im Beratungsalltag tauchen immer wieder dieselben Stolpersteine auf. Diese fünf Fehler kannst du leicht vermeiden, wenn du sie kennst.
- Termin außerhalb des Zeitfensters legen. Die Kasse übernimmt dann oft die Kosten nicht mehr. Bei der Praxis frühzeitig Termin buchen, viele sind 4-6 Wochen ausgebucht.
- Gelbes U-Heft vergessen oder verlieren. Ohne Heft keine Eintragung, ohne Eintragung kein Nachweis (relevant für Schulanmeldung in Bayern/BW). Nach jedem Termin abfotografieren.
- U3-Hüftultraschall verschieben. Hüftdysplasie früh erkennen ist entscheidend für unkomplizierte Behandlung. Termin priorisieren, auch wenn der Alltag mit Säugling stressig ist.
- U10/U11 als „IGeL" pauschal ablehnen. In manchen Bundesländern Pflicht- oder Vertragsleistung, in vielen Krankenkassen-Bonusprogrammen erstattet. Vor dem Termin bei der Kasse fragen.
- Bei Kinderarztpraxis-Wechsel U-Heft nicht mitnehmen. Ohne U-Heft beginnt jede Praxis bei null und kann frühere Befunde nicht einordnen.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Die Fragen, die zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
Bundesweit besteht keine gesetzliche Pflicht. In Bayern und Baden-Württemberg wird der U-Nachweis jedoch über ein verbindliches Einladewesen und bei der Schuleingangsuntersuchung abgefragt; fehlt er, kann das Nachfragen auslösen. DGKJ und G-BA empfehlen die vollständige Teilnahme ausdrücklich.
U1 bis U9 sind Pflichtleistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und kosten dich €0. U10, U11 und J2 werden je nach Bundesland und Krankenkasse erstattet, ansonsten gelten sie als IGeL und kosten zwischen €30 und €80 pro Termin.
Jede Untersuchung hat ein definiertes Zeitfenster im gelben U-Heft. Liegt der Termin außerhalb des Fensters, übernimmt die Kasse die Kosten oft nicht mehr. Sprich frühzeitig mit der Kinderarztpraxis, viele Praxen erinnern automatisch an den nächsten Termin.
Alle Termine sind sinnvoll geplant, weil jede Phase typische Entwicklungsfenster abdeckt. Besonders genau betrachtet werden U3 (Hüftultraschall), U6 (10-12 Monate) und U7a (34-36 Monate), weil hier sprachliche, motorische und sozial-emotionale Meilensteine erstmals zuverlässig erfassbar sind.
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Die U1 und U2 erfolgen meist noch in der Geburtsklinik durch eine Pädiaterin, alle weiteren in der niedergelassenen Kinderarztpraxis deiner Wahl. Eine Hausärztin darf die U-Untersuchungen in der Regel nicht abrechnen.
Alle Befunde der U-Termine, Wachstumskurven, Impfeintragungen, Bemerkungen zur Entwicklung und Empfehlungen. Das Heft ist offizielles Dokument und wird bei jedem Schul- oder Kindergartenwechsel benötigt.
Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.




