Impfungen in der Schwangerschaft sind ein Thema, das viele Frauen verunsichert. Welche Spritze ist jetzt erlaubt, welche tabu, und welche schützt sogar das Baby in den ersten Lebensmonaten? Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut gibt jedes Jahr klare Empfehlungen heraus. Dieser Ratgeber fasst den aktuellen Stand 2024 verständlich zusammen.
Die wichtigste Botschaft vorweg: Schwangere sind keine "Impf-Tabuzone". Im Gegenteil – bestimmte Totimpfstoffe gelten als ausdrücklich empfohlen, weil sie sowohl die werdende Mutter als auch das ungeborene Kind und Neugeborene schützen. Tabu sind dagegen Lebendimpfstoffe, weil sie ein theoretisches Risiko für den Fötus bergen. Wer hier den Überblick behält, ist auf der sicheren Seite.
Diese Impfungen werden in der Schwangerschaft empfohlen
Drei Impfungen sind nach aktueller STIKO-Empfehlung für jede Schwangere angeraten – sofern keine medizinischen Gegenanzeigen vorliegen. Sie alle nutzen Totimpfstoffe oder mRNA-Technologie und enthalten keine vermehrungsfähigen Erreger.
- Influenza (saisonale Grippe): empfohlen für jede Schwangere ab dem zweiten Trimester, bei chronischen Vorerkrankungen schon ab dem ersten Trimester. Eine Grippeerkrankung verläuft in der Schwangerschaft häufiger schwer und erhöht das Risiko für Frühgeburten. Die jährliche Impfung schützt zuverlässig und ist seit Jahrzehnten gut untersucht.
- Pertussis (Keuchhusten): empfohlen in jeder Schwangerschaft zwischen SSW 28 und SSW 34, idealerweise möglichst früh in diesem Zeitraum. Die Impfung erfolgt mit einem Kombinationsimpfstoff (Tdap, oft mit Polio als Tdap-IPV). Die mütterlichen Antikörper gehen über die Plazenta auf das Kind über und schützen das Neugeborene in den ersten Lebenswochen, in denen es selbst noch nicht geimpft werden kann. Das ist entscheidend, weil Keuchhusten bei Säuglingen lebensbedrohlich verlaufen kann.
- COVID-19: empfohlen ab dem zweiten Trimester mit einem mRNA-Impfstoff. Datenlage und Sicherheitsprofil sind inzwischen umfangreich. Auch hier profitiert das Neugeborene von der mütterlichen Antikörper-Übertragung.
Alle drei Impfungen können auch im Rahmen eines regulären Vorsorge-Termins verabreicht werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig – als IGeL-Leistung wird hier nichts abgerechnet. Wer unsicher ist, schaut in den Mutterpass: dort werden Impfungen während der Schwangerschaft eingetragen.
RSV-Impfung: neu in der Empfehlung
Seit 2024 spricht sich die STIKO für eine RSV-Impfung in der Schwangerschaft aus. RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) ist die häufigste Ursache schwerer Atemwegsinfektionen bei Säuglingen. In den ersten sechs Lebensmonaten kann eine RSV-Infektion zu Bronchiolitis und Krankenhausaufenthalt führen.
Der Impfstoff Abrysvo wird zwischen SSW 24 und SSW 36 verabreicht, vorzugsweise zwischen September und Januar – also vor und während der RSV-Saison. Die Wirkung beruht auf dem gleichen Prinzip wie bei Pertussis: mütterliche Antikörper schützen das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten. Studien zeigen eine Reduktion schwerer RSV-Verläufe um rund 70 Prozent. Alternativ gibt es seit 2023 auch eine passive Immunisierung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus), die direkt dem Säugling im Wochenbett verabreicht wird – beides sind heute legitime Optionen, die du mit deiner Hebamme oder Frauenärztin besprechen solltest.
Vor der Schwangerschaft auffrischen
Manche Impfungen lassen sich nicht in der Schwangerschaft nachholen, weil sie auf Lebendimpfstoffen basieren. Wer eine Schwangerschaft plant, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob der Impfschutz vollständig ist. Die wichtigsten Punkte:
- MMR (Masern, Mumps, Röteln): Insbesondere die Röteln-Immunität ist entscheidend. Eine Röteln-Infektion in der Frühschwangerschaft – etwa rund um SSW 8 – kann zu schweren Fehlbildungen führen (Röteln-Embryopathie). Die STIKO empfiehlt zwei MMR-Dosen für alle nach 1970 Geborenen. Nach der Impfung sollten mindestens vier Wochen Abstand zur Schwangerschaft eingehalten werden.
- Varizellen (Windpocken): Wer als Kind keine Windpocken hatte und nicht geimpft ist, sollte die Impfung vor der Schwangerschaft nachholen. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann das fetale Varizellen-Syndrom auslösen.
- HPV (Humane Papillomviren): Die Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs und ist für Mädchen und junge Frauen bis 17 Jahre kostenfrei, danach oft als Selbstzahler-Leistung. Während der Schwangerschaft wird HPV nicht geimpft, kann aber vorher oder nach der Geburt vervollständigt werden.
- Tetanus, Diphtherie, Polio: Bei jedem Kinderwunsch lohnt sich ein Blick auf den Impfpass. Die Tdap-Impfung in der Schwangerschaft ersetzt nicht die regulären Auffrischungen alle zehn Jahre.
Der ideale Zeitpunkt für ein Impfgespräch ist die Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt vor der geplanten Konzeption. Auch Hausärzte können den Impfstatus prüfen und Auffrischungen vornehmen. Eine Titer-Bestimmung im Blut zeigt, ob noch ausreichend Antikörper gegen Röteln und Varizellen vorhanden sind. Wer parallel über Medikamente in der Schwangerschaft nachdenkt, sollte beide Themen im selben Termin klären.
Diese Impfungen sind in der Schwangerschaft tabu
Lebendimpfstoffe enthalten abgeschwächte, aber vermehrungsfähige Erreger. Auch wenn das Risiko für das Ungeborene weitgehend theoretisch ist, gilt: in der Schwangerschaft besser nicht. Dazu gehören:
- MMR (Masern, Mumps, Röteln) – nur vor oder nach der Schwangerschaft.
- Varizellen – ebenfalls nur außerhalb der Schwangerschaft.
- Gelbfieber – grundsätzlich kontraindiziert, in seltenen Reise-Notfällen mit zwingender Indikation kann nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung eine Ausnahme gemacht werden.
- BCG (Tuberkulose) – wird in Deutschland generell nicht mehr empfohlen, in der Schwangerschaft erst recht nicht.
- Rotaviren, Nasenspray-Influenza, oraler Typhus – ebenfalls Lebendimpfstoffe, daher in der Schwangerschaft tabu.
Wenn du versehentlich in den ersten Schwangerschaftswochen einen Lebendimpfstoff erhalten hast – etwa weil die Schwangerschaft noch nicht bekannt war – ist das in den allermeisten Fällen unbedenklich. Es gibt keine dokumentierte Schädigung des Kindes durch eine MMR- oder Varizellen-Impfung in der Frühschwangerschaft. Ein Schwangerschaftsabbruch ist deshalb nicht angezeigt. Sprich aber mit deinem Frauenarzt und ziehe gegebenenfalls eine Beratung über Embryotox hinzu. Lass dich auch nicht durch panikmachende Forenbeiträge verunsichern – verlässliche Informationen findest du eher bei Embryotox oder direkt bei deiner Frauenärztin.
Reise-Impfungen, Stillzeit und hartnäckige Mythen
Wer in der Schwangerschaft eine Fernreise plant, sollte besonders sorgfältig vorgehen. Tropenimpfungen wie Gelbfieber, Tollwut oder Japanische Enzephalitis sind teils Lebendimpfstoffe, teils gut verträgliche Totimpfstoffe – die Indikation muss individuell geprüft werden. Embryotox, das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum der Charité, ist hier die zentrale Anlaufstelle und gibt zu jedem Impfstoff eine evidenzbasierte Einschätzung. Auch reine Fragen zu Medikamenten in der Schwangerschaft lassen sich dort kostenfrei klären.
In der Stillzeit sind nahezu alle Impfungen problemlos möglich – einschließlich der meisten Lebendimpfstoffe. Eine Ausnahme ist die Gelbfieberimpfung, die in den ersten neun Lebensmonaten des Kindes nur nach strenger Indikation gegeben werden sollte, weil der Impfvirus über die Muttermilch übertragen werden kann. Pertussis, Influenza und COVID-19 dürfen in der Stillzeit jederzeit verabreicht werden und beeinträchtigen weder Milchbildung noch Säugling. Auch bei Beschwerden wie Sodbrennen oder Übelkeit in den letzten Schwangerschaftswochen ist eine Impfung bedenkenlos möglich.
Hartnäckig halten sich Mythen rund um Impfungen. Drei davon sind nachweislich falsch:
- "Impfen in der Schwangerschaft schadet dem Kind." Totimpfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Erreger. Empfohlene Impfungen wie Pertussis und Influenza sind über Jahrzehnte und Millionen Schwangerschaften untersucht – ohne Hinweis auf Schädigungen.
- "Impfungen verursachen Autismus." Diese Behauptung beruht auf einer 1998 veröffentlichten Studie, die längst als gefälscht entlarvt und zurückgezogen wurde. Großangelegte Folgestudien mit Millionen Kindern haben keinen Zusammenhang gefunden.
- "Eine Grippeimpfung kann eine Grippe auslösen." Der Influenza-Impfstoff in Deutschland ist ein Totimpfstoff – er kann keine Influenza auslösen. Leichte Impfreaktionen wie Müdigkeit oder Muskelschmerzen sind möglich, aber kein Anzeichen einer echten Grippe.
Wenn du unsicher bist, hilft das offene Gespräch mit Hebamme, Frauenärztin oder Hausarzt mehr als jede Internet-Recherche. Der Termin ist kostenlos und kann mit einem regulären Vorsorgetermin kombiniert werden. Auch das Robert Koch-Institut veröffentlicht jeden Sommer aktualisierte Empfehlungen, die für alle frei einsehbar sind. Ein Blick in deinen Mutterpass zeigt zusätzlich, welche Impfungen schon dokumentiert sind.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Welche Impfungen für dich konkret sinnvoll sind, hängt von deinem individuellen Impfstatus, deiner Schwangerschaftswoche und möglichen Vorerkrankungen ab. Sprich mit deiner Hebamme oder Frauenärztin.
Häufige Fragen
Die Fragen, die Eltern uns zu diesem Thema am häufigsten stellen.
In den allermeisten Fällen passiert nichts. Bei Totimpfstoffen wie Tetanus, Influenza oder COVID-19 besteht ohnehin keine Gefahr. Auch eine versehentliche MMR- oder Varizellen-Impfung in der Frühschwangerschaft hat in den weltweit dokumentierten Fällen zu keiner Schädigung geführt. Sprich mit deiner Frauenärztin und ziehe bei Bedarf eine Beratung über Embryotox hinzu. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht indiziert.
Empfohlene Impfungen in der Schwangerschaft sind kostenfrei – die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sowohl Impfstoff als auch Beratung. Geimpft wird beim Frauenarzt, beim Hausarzt oder zunehmend auch in Apotheken (für Influenza und COVID-19). Die Hebamme darf in Deutschland nicht selbst impfen, kann dich aber beraten und an eine Praxis vermitteln.
Ja, das ist möglich und in vielen Praxen üblich. Es gibt keine Wechselwirkung zwischen Totimpfstoffen, und auch die Verträglichkeit ändert sich nicht wesentlich. Bei drei Impfungen am selben Tag (Pertussis, Influenza, COVID-19) wird oft empfohlen, mindestens eine zeitlich abzusetzen – das entscheidet die Ärztin individuell.
Ja, das Konzept des "Cocooning" empfiehlt, dass enge Bezugspersonen des Neugeborenen – Partner, Großeltern, Geschwister – ihren Impfschutz vor allem gegen Pertussis, Influenza und COVID-19 auffrischen. So wird ein Schutzring um das Baby gebildet, das in den ersten Lebenswochen selbst noch nicht ausreichend immunisiert werden kann.
Die meisten heute zugelassenen Influenza-Impfstoffe enthalten nur noch sehr geringe Mengen an Hühnereiweiß und können auch von Allergikern verabreicht werden. Bei schwerer Hühnereiweiß-Allergie wird die Impfung unter ärztlicher Beobachtung gegeben oder es wird auf einen zellbasierten Impfstoff ausgewichen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Robert Koch-Institut, Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) – Epidemiologisches Bulletin: rki.de
- Embryotox – Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité: embryotox.de
- Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel: pei.de
- AWMF-Leitlinie 015-088, Impfungen in der Schwangerschaft und Stillzeit: awmf.org
- Frauenärzte im Netz, Impfungen in der Schwangerschaft: frauenaerzte-im-netz.de