IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung" und bezeichnet medizinische Angebote, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gehören. Die Kosten werden nicht von der GKV übernommen, sondern müssen von der Patientin selbst getragen werden. Was Kassenleistung ist, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den jeweiligen Richtlinien, für die Schwangerschaft in den Mutterschafts-Richtlinien.
In der Schwangerschaft gehören erweiterte Ultraschalluntersuchungen, zusätzliche Bluttests und bestimmte Screeningverfahren häufig zu den IGeL-Leistungen. Manche sind sinnvoll, andere werden vom IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund kritisch bewertet.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wenn du als gesetzlich Versicherte eine IGeL-Leistung in Anspruch nimmst, zahlst du selbst. Die Praxis muss vor der Leistung schriftlich aufklären (Behandlungsvertrag) und einen Kostenvoranschlag machen. Du kannst jederzeit Nein sagen, eine Praxis darf dir keinen Druck machen oder die Behandlung verweigern, wenn du eine IGeL ablehnst.
Praktisch heißt das: in der Frauenarztpraxis bekommst du oft eine Liste mit IGeL-Angeboten. Manche sind hilfreich (z.B. Toxoplasmose-Test bei Risikogruppen), andere sind eher Komfort- oder Souvenir-Leistungen (z.B. 3D-Ultraschall). Die Entscheidung triffst du.
Typische IGeL-Leistungen in der Schwangerschaft
| Leistung | Typische Kosten | Wofür |
|---|---|---|
| Toxoplasmose-Antikörpertest | 15-20 € | Klärt Immun-Status, vor allem bei Katzenhalterinnen sinnvoll |
| CMV (Cytomegalie)-Test | 15-30 € | Bei Kontakt zu Kleinkindern, sinnvoll vor erster SSW |
| Erweiterte Feindiagnostik (DEGUM II) ohne Indikation | 80-200 € | Detaillierter Organ-Ultraschall |
| NIPT ohne medizinische Indikation | 250-450 € | Bluttest auf Trisomien |
| 3D- oder 4D-Ultraschall | 50-100 € | Plastische Bilder, Souvenir-Charakter |
| Streptokokken-B-Abstrich vor SSW 35 | 20-30 € | Außerhalb des Standard-Zeitfensters |
| Vitamin-D- oder B12-Profil | 30-80 € | Mangel-Diagnostik bei Verdacht |
| Erweitertes Erstrimester-Screening | 150-200 € | NT-Messung plus Blutwerte ohne Risiko-Indikation |
Bei medizinischer Indikation werden viele dieser Tests doch zur Kassenleistung. Beispiel: ein NIPT wird Kassenleistung, wenn vorab das Ersttrimester-Screening auffällig war oder eine familiäre Belastung besteht. Bei Unsicherheit frag bei deiner Krankenkasse nach.
Welche IGeL lohnen sich, welche nicht?
Eine grobe Orientierung: medizinisch-diagnostische IGeL können sinnvoll sein, wenn sie bei dir konkrete Fragen klären. Souvenir- oder Lifestyle-Angebote sind selten medizinisch begründet.
- Lohnenswert oft: Toxoplasmose-Test bei Katzenkontakt, CMV-Test vor SSW bei Kleinkind-Kontakt, erweiterte Feindiagnostik bei Risikofaktoren.
- Manchmal sinnvoll: NIPT bei Wunsch nach mehr Sicherheit, auch wenn keine Indikation vorliegt. Zusätzliche Vitamin-D-Bestimmung bei Verdacht auf Mangel.
- Eher fragwürdig: 3D-Ultraschall als Souvenir, mehrfache Wachstums-Ultraschalle ohne medizinischen Anlass, "Schwangerschafts-Vital-Pakete" mit Zusatzanalysen ohne Indikation.
- Vom IGeL-Monitor kritisch bewertet: einige der angebotenen Pakete-Leistungen, bei denen Nutzen und Schaden unklar sind. Schau auf igel-monitor.de.
Deine Rechte als Patientin
Vor jeder IGeL-Leistung hast du gesetzlich verankerte Rechte:
- Schriftliche Aufklärung: die Praxis muss dich verständlich über Nutzen, Risiken und Kosten informieren.
- Behandlungsvertrag: ein schriftlicher Vertrag muss vor der Leistung unterschrieben werden, mit Kostenvoranschlag.
- Bedenkzeit: du hast Anspruch darauf, dir die Entscheidung zu überlegen. Niemand darf dich zum sofortigen Abschluss drängen.
- Kein Junktim: die Praxis darf eine Kassenleistung nicht von einer IGeL abhängig machen. Wenn du eine IGeL ablehnst, hast du trotzdem Anspruch auf alle Mu-RL-Leistungen.
- Rechnung: du erhältst eine GOÄ-Rechnung mit allen Posten, die du behalten und ggf. zur Erstattung einreichen kannst (z.B. bei Steuer als außergewöhnliche Belastung).
Häufige Fragen
Die Fragen, die Eltern uns zu diesem Thema am häufigsten stellen.
Ja. Wenn der G-BA die Evidenz neu bewertet, kann eine ehemals private Leistung in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Beispiel: NIPT (seit 2022) und oGTT auf Gestationsdiabetes (seit 2012).
Häufig ja, aber je nach Tarif unterschiedlich. Privat Versicherte sollten vorab mit ihrer Versicherung klären, welche Leistungen erstattet werden. Die Kosten gleichen sich oft nicht 1:1 mit den GKV-IGeL-Preisen, weil eine andere Gebührenordnung gilt.
Der IGeL-Monitor ist ein vom Medizinischen Dienst Bund (MD Bund) unabhängig betriebenes Bewertungsportal, das IGeL-Leistungen kritisch nach Evidenz bewertet. Empfehlenswert vor einer Entscheidung. Adresse: igel-monitor.de.
Nein, in der Regel hast du wie bei jeder Privatrechnung 14 Tage Zahlungsziel. Manche Praxen lassen direkt nach dem Termin abrechnen, das ist aber kein Muss. Du kannst nach der Bedenkzeit auch Nein sagen, solange die Leistung noch nicht erbracht wurde.
Möglich als außergewöhnliche Belastung, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Sprich mit deinem Steuerberater. Bewahre alle Rechnungen auf, das vereinfacht die Steuererklärung.
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Stand: April 2026 – wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.
