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IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung)

IGeL-Leistungen sind medizinische Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden und von der Patientin selbst bezahlt werden. In der Schwangerschaft typisch: Toxoplasmose, Feindiagnostik, NIPT, 3D-Ultraschall.

Mamenza-Redaktion
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Inhaltlich abgeglichen mitG-BA·IQWiG·Verbraucherzentrale
IGeL-Leistung

Die Frauenärztin bietet dir einen Toxoplasmose-Test, einen 3D-Ultraschall oder eine erweiterte Feindiagnostik an, „kostet leider extra". Die wichtigste Antwort vorab: das sind IGeL-Leistungen, du entscheidest freiwillig, hast Anrecht auf Bedenkzeit und einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung" und bezeichnet medizinische Angebote außerhalb des GKV-Leistungskatalogs. Die Kosten trägst du selbst, eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse besteht in der Regel nicht. Manche Kassen erstatten allerdings im Rahmen von Bonusprogrammen.

Was du jetzt bei diesem Thema tun kannst

Drei Routinen helfen, IGeL-Angebote nüchtern zu bewerten und nicht aus Druck oder Sorge zuzustimmen.

IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) Infografik
Abb. 1: IGeL-Leistungen sind Selbstzahlerangebote; wichtig ist, Nutzen, Risiko und medizinische Notwendigkeit vor der Entscheidung zu verstehen.

1. Schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen

Vor jeder IGeL-Leistung ist die Praxis verpflichtet, dir einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit Kostenvoranschlag auszuhändigen und auf den Selbstzahler-Charakter hinzuweisen (§ 630c BGB). Ohne diese Aufklärung entsteht keine Zahlungspflicht und du kannst die Rechnung später anfechten.

2. IGeL-Monitor checken

Der Medizinische Dienst Bund veröffentlicht im IGeL-Monitor evidenzbasierte Bewertungen zu den meisten Angeboten und ordnet sie in Stufen ein. Vor dem Termin kurz nachschlagen, das spart oft Geld und Verunsicherung.

3. Bedenkzeit nehmen

Niemand muss am gleichen Tag entscheiden. Diese drei Fragen helfen bei der Einordnung:

  • Welche konkrete medizinische Begründung gibt es für meine Situation?
  • Was passiert ohne diese Untersuchung, was wäre der Unterschied?
  • Ist die Leistung im IGeL-Monitor positiv, neutral oder negativ bewertet?
  • Erstattet meine Krankenkasse einen Teil im Bonusprogramm?
  • Würde bei Auffälligkeiten eine Kostenübernahme greifen?

Was bedeutet IGeL in der Praxis?

Du als Schwangere kannst bestimmte Untersuchungen in Anspruch nehmen, bezahlst aber selbst dafür. Der Arzt oder die Ärztin bietet diese Leistungen an, ist jedoch nicht verpflichtet, sie zu begründen oder zu empfehlen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche Leistungen der GKV-Pflichtleistung zugerechnet werden. Alles darüber hinaus gilt als IGeL und wird privat abgerechnet. In der Schwangerschaft gehören erweiterte Ultraschalluntersuchungen, zusätzliche Bluttests und bestimmte Screeningverfahren häufig dazu.

LeistungKostenWann sinnvoll
Toxoplasmose-Test€15 bis €20Bei Katzenbesitz, Wildfleisch, Gartenarbeit
Erweiterter Feindiagnostik-Ultraschall (DEGUM II)€80 bis €200Bei Risikoschwangerschaft, Auffälligkeit, Wunsch
Ersttrimester-Screening (NT + Blut)€120 bis €250Bei Wunsch nach Risikoabschätzung
NIPT (nicht-invasiver Pränataltest)€130 bis €300Risikoabschätzung Trisomien (jetzt teils Kasse)
3D/4D-Ultraschall (Babykino)entfälltOhne medizinischen Zweck seit 2021 verboten (NiSV)
CMV- oder Strep-B-Screening€25 bis €50Vorsorglich, Datenlage uneinheitlich

Wichtig zu wissen: ein unauffälliger Basis-Ultraschall bedeutet nicht automatisch, dass weiterführende Diagnostik notwendig wäre. Die meisten IGeL-Leistungen sind ohne Risikofaktoren oder Auffälligkeiten medizinisch nicht zwingend.

Wann werden welche IGeL-Leistungen angeboten?

IGeL-Leistungen werden zu verschiedenen Zeitpunkten der Schwangerschaft angeboten. Die Relevanz hängt stark von deinen individuellen Umständen, deinem Risikoprofil und deinem persönlichen Informationsbedürfnis ab.

  • Vor SSW 12: Toxoplasmose-Antikörperstatus (besonders bei Katzenbesitz, Risikoberuf)
  • Woche 11-14: Ersttrimester-Screening (NT-Messung + Blut), NIPT
  • Woche 19-22: Erweiterter Feindiagnostik-Ultraschall nach DEGUM II oder III
  • Woche 35-37: Streptokokken-B-Screening (manchmal IGeL, manchmal Kasse)

IGeL-Leistungen sind freiwillig. Eine schriftliche Aufklärung und ein Kostenvoranschlag sind Pflicht, ohne sie entsteht keine Zahlungspflicht. Niemand muss am gleichen Tag entscheiden.

Patientenrechtegesetz § 630c BGB, Verbraucherzentrale 2024

Wer entscheidet, und welche Rechte hast du?

Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL-Leistung liegt allein bei dir. Der behandelnde Arzt kann die Leistung anbieten und über Vor- sowie Nachteile informieren. Ohne deine ausdrückliche Zustimmung darf jedoch keine IGeL-Leistung durchgeführt werden.

Deine Rechte als Patientin im Detail:

  1. Anspruch auf schriftlichen Behandlungsvertrag mit Kostenvoranschlag, vor der Leistung
  2. Ausführliche Aufklärung über Nutzen und Risiken (§ 630c BGB)
  3. Bedenkzeit nach dem Angebot, niemand muss am gleichen Tag entscheiden
  4. Recht auf Ablehnung ohne Begründung, ohne Auswirkung auf andere Leistungen
  5. Recht auf Zweitmeinung, auch in einer anderen Praxis
  6. Anfechtung der Rechnung, wenn Aufklärung oder Kostenvoranschlag fehlten

Manche Kassen erstatten einen Teil der IGeL-Kosten im Rahmen von Bonusprogrammen oder Wahltarifen. Frag vor dem Termin direkt bei deiner Kasse nach. Eine Hebamme kann beraten und informieren, kann aber selbst keine IGeL-Leistungen anbieten, die in den ärztlichen Bereich fallen.

Die 5 häufigsten Fehler bei IGeL-Leistungen

Im Beratungsalltag tauchen immer wieder dieselben Stolpersteine auf. Diese fünf Fehler kannst du leicht vermeiden, wenn du sie kennst.

  1. Spontan zustimmen ohne Bedenkzeit. Niemand muss am Termin entscheiden. 24-48 Stunden überlegen, IGeL-Monitor checken, dann zurückkommen.
  2. Keinen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen. Ohne Vertrag und Aufklärung entsteht keine Zahlungspflicht. Im Zweifel Rechnung später anfechten.
  3. Ein „Babykino" (3D/4D-Erinnerungsfoto) buchen wollen. Reine Erinnerungs-Ultraschalls ohne medizinischen Zweck sind in Deutschland seit 2021 verboten (NiSV). 3D/4D-Bilder entstehen heute nur als Nebenprodukt medizinisch indizierter Untersuchungen.
  4. Bei „Indikation" trotzdem selbst zahlen. Wenn die Leistung medizinisch nötig ist, wird sie Kassenleistung. Nachfragen, ob Indikation vorliegt.
  5. Bonusprogramm der Kasse vergessen abzufragen. Manche Kassen erstatten €50 bis €100 im Jahr für IGeL-Vorsorge. Vor dem Termin in der Servicehotline nachfragen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Die Fragen, die zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, und du solltest dich nur dann dafür entscheiden, wenn du einen konkreten Nutzen für deine Situation siehst. Niemand darf dich zur Zustimmung drängen, und ohne schriftlichen Kostenvoranschlag entsteht keine Zahlungspflicht.

Der DEGUM-II-Ultraschall kostet als IGeL-Leistung in der Regel zwischen 80 und 200 Euro, je nach Praxis und Umfang. Bei medizinischer Indikation, etwa nach auffälligem Basis-Ultraschall, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten als reguläre Pflichtleistung.

Frage gezielt nach der medizinischen Begründung und dem konkreten Nutzen für deine Situation. Der Medizinische Dienst Bund veröffentlicht im IGeL-Monitor evidenzbasierte Bewertungen zu vielen Angeboten und ordnet sie als „tendenziell positiv", „unklar" oder „tendenziell negativ" ein.

In der Regel nein, einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung gibt es nicht. Manche Kassen bieten freiwillige Zusatzleistungen oder Bonusprogramme an, die einen Teil der Kosten abdecken. Frag vor dem Termin direkt bei deiner Kasse nach.

Du hast Anspruch auf einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit Kostenvoranschlag und ausführlicher Aufklärung über Nutzen und Risiken (§ 630c BGB). Bedenkzeit ist dein Recht. Ohne diese Aufklärung kannst du die Rechnung später anfechten, eine Beratung bietet die Verbraucherzentrale.

Reine 3D/4D-Erinnerungs-Ultraschalls („Babykino") ohne medizinischen Zweck sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 verboten (Strahlenschutzverordnung, NiSV). 3D/4D-Aufnahmen entstehen heute nur noch als Nebenprodukt, wenn eine Untersuchung medizinisch indiziert ist. Einen eigenständigen diagnostischen Mehrwert gegenüber dem Standard-Ultraschall haben sie nicht.

Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.

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