Glossar

Mutterschafts-Richtlinien

Die Mutterschafts-Richtlinien des G-BA legen verbindlich fest, welche Vorsorgeleistungen die gesetzliche Krankenkasse zahlt. 10 Vorsorgetermine, 3 Basis-Ultraschalls, oGTT und B-Streptokokken-Abstrich sind Pflicht.

Mamenza-Redaktion
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Inhaltlich abgeglichen mitG-BA·BZgA·DGGG·AWMF
Mutterschafts-Richtlinien

Du fragst dich, was die Krankenkasse bei deiner Schwangerschaftsvorsorge eigentlich zahlt und was extra ist. Die wichtigste Antwort vorab: Rund 10 Vorsorgetermine, 3 Basis-Ultraschalls und alle Standard-Bluttests sind Pflichtleistung, alles darüber hinaus (Feindiagnostik, NIPT, Ersttrimester-Screening) ist meist IGeL.

Die Mutterschafts-Richtlinien sind eine verbindliche Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die festlegt, welche medizinischen Leistungen während Schwangerschaft und Wochenbett von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Sie definieren einen Mindeststandard für Vorsorge, Ultraschall und Screening.

Was du jetzt bei diesem Thema tun kannst

Drei Routinen sorgen dafür, dass du alle Pflichtleistungen nutzt und IGeL bewusst entscheidest.

Mutterschafts-Richtlinien Infografik
Abb. 1: Die Mutterschafts-Richtlinien legen fest, welche Vorsorge in der Schwangerschaft vorgesehen ist und wann zusätzliche Abklärung sinnvoll wird.

1. Betreuungsform früh wählen

Hebamme, Frauenärztin oder Kombination, das entscheidest du. Die Pflichtleistungen sind in jeder Betreuungsform identisch, nur der Ablauf unterscheidet sich. Bei Kombination teilen sich die beiden den Mutterpass-Eintrag, das ist ausdrücklich vorgesehen.

2. Termine für Pflicht-Screenings notieren

Diese Stichtage solltest du auf dem Schirm haben, weil sie nur in einem engen Zeitfenster sinnvoll sind:

  • Erstes Trimester-Screening (Basis-US): SSW 9-12
  • Organscreening (zweiter Basis-US): SSW 19-22
  • Glukose-Screening (50-g-Test, bei Auffälligkeit 75-g-oGTT): SSW 24-28
  • Dritter Basis-US (Wachstum/Lage): SSW 28-32

3. IGeL-Angebote bewusst entscheiden

Bei jedem IGeL-Angebot (Feindiagnostik, NIPT, Toxo-Test, Ersttrimester-Screening) hast du Anspruch auf schriftlichen Kostenvoranschlag und Bedenkzeit. Bei medizinischer Indikation wird aus IGeL eine Kassenleistung, also frag aktiv nach.

Was zur Pflichtleistung gehört

Die Mutterschafts-Richtlinien definieren einen verbindlichen Mindeststandard. Du hast Anspruch auf diese Leistungen ohne zusätzliche Kosten, unabhängig davon, ob du eine Hebamme oder einen Arzt aufsuchst.

LeistungZeitfensterZweck
Vorsorgetermine (rund 10)Alle 4 Wochen, ab SSW 32 alle 2 WochenBlutdruck, Urin, Wachstum
1. Basis-UltraschallSSW 9-12Schwangerschaft, Herzaktivität, ET
2. Basis-UltraschallSSW 19-22Organ-Beurteilung
3. Basis-UltraschallSSW 28-32Wachstum, Lage, Plazenta
Glukose-ScreeningSSW 24-28Gestationsdiabetes (50-g-Test, ggf. 75-g-oGTT)
BluttestsVerschiedene SSWRöteln, Hep B, HIV (Angebot), Lues, Antikörper-Suchtest

Wer die Vorsorge primär bei einer Hebamme macht, hat denselben Anspruch wie bei einer Frauenärztin.

Wie sich die Termine über die Schwangerschaft verteilen

Die Vorsorge folgt einem festen Rhythmus, der bei Auffälligkeiten enger getaktet werden kann. Die Standard-Verteilung:

  1. Bis SSW 32: Vorsorge alle 4 Wochen, mit Blutdruck-, Urin- und Wachstumskontrolle
  2. Ab SSW 32 bis ET: Vorsorge alle 2 Wochen, engmaschiger
  3. Ab ET: Vorsorge alle 2-3 Tage, oft mit CTG
  4. Bei Risikofaktoren: zusätzliche CTG-Termine, häufigere Ultraschall-Kontrollen
  5. Im Wochenbett: Hebammenhilfe nach § 24d SGB V (separate Regelung)

Die Mutterschafts-Richtlinien werden vom G-BA regelmäßig aktualisiert und basieren auf aktuellem medizinischem Wissensstand. Ein CTG ist darin nur bei medizinischer Indikation vorgesehen, nicht als Routine in jeder Schwangerschaft.

Gemeinsamer Bundesausschuss, Mutterschafts-Richtlinien (aktuelle Fassung)

Was nicht zur Pflichtleistung gehört

Erweiterte Untersuchungen wie Feindiagnostik nach DEGUM-II/III, NIPT, Toxoplasmose-Test oder spezielle Bluttests gehören nicht zum Pflichtleistungsumfang. Sie werden als IGeL privat abgerechnet, außer es liegt eine medizinische Indikation vor.

Typische IGeL-Angebote in der Schwangerschaft mit ungefähren Kosten:

  • Toxoplasmose-Test: €15 bis €20
  • Feindiagnostik DEGUM II: €80 bis €200
  • Ersttrimester-Screening (NT + Blut): €120 bis €250
  • NIPT (ohne Indikation): €130 bis €300
  • B-Streptokokken-Abstrich (GBS): €20 bis €40

Die 5 häufigsten Fehler rund um die Mutterschafts-Richtlinien

Im Beratungsalltag tauchen immer wieder dieselben Stolpersteine auf. Diese fünf Fehler kannst du leicht vermeiden, wenn du sie kennst.

  1. Pflicht-Screenings verschieben. Das Glukose-Screening (SSW 24-28) ist ein enges Zeitfenster. Wer verschiebt, riskiert dass die Kasse die Kosten nicht mehr übernimmt.
  2. IGeL spontan zustimmen. Bei jedem IGeL hast du Anspruch auf schriftlichen Kostenvoranschlag und Bedenkzeit. Niemand muss am Termin entscheiden.
  3. Indikation nicht erfragen. Aus IGeL wird Kassenleistung, sobald medizinische Indikation vorliegt. Bei Risikofaktoren aktiv nachfragen.
  4. Hebammen-Vorsorge unterschätzen. Hebammen dürfen fast die gesamte Vorsorge eigenverantwortlich machen. Nur Ultraschall und einige Laboruntersuchungen sind ärztlich.
  5. Bei Beschwerden zwischen Terminen warten. Bei Blutungen, Schmerzen, verminderten Kindsbewegungen oder Fieber sofort Praxis oder Klinik kontaktieren, nicht bis zum nächsten Vorsorgetermin warten.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Die Fragen, die zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die Richtlinien werden regelmäßig auf Basis aktueller Evidenz aktualisiert und sind für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich.

Mindestens zehn Vorsorge-Untersuchungen plus drei Basis-Ultraschall-Termine. Bei Auffälligkeiten kommen weitere Termine dazu, die ebenfalls Kassenleistung sind.

Zwischen SSW 9 und 12 zur Bestätigung von Schwangerschaft und Herzaktivität, zwischen SSW 19 und 22 zur Beurteilung der Organe und zwischen SSW 28 und 32 zur Kontrolle von Wachstum und Lage des Kindes.

Erweiterte Diagnostik wie Feindiagnostik oder NIPT ist nicht Teil der Mutterschafts-Richtlinien und wird in den meisten Fällen privat abgerechnet. Bei medizinischer Indikation übernimmt die Kasse den NIPT seit 2022 in Einzelfällen.

Ja, abgesehen von Ultraschall und einigen Laboruntersuchungen darf eine Hebamme die Vorsorge eigenverantwortlich durchführen und im Mutterpass dokumentieren. Viele Schwangere kombinieren Hebamme und Frauenärztin, das ist ausdrücklich vorgesehen.

Standard sind Blutdruckmessung, Urintest auf Eiweiß und Zucker, Bestimmung der Gewichtszunahme, Messung des Symphysen-Fundus-Abstands, Hörtest der Herztöne (ab Woche 12) und Eintragung im Mutterpass. Bei Bedarf zusätzlich Ultraschall, CTG oder Bluttests.

Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.

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