Die Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) sind eine verbindliche Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die festlegt, welche medizinischen Leistungen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett die gesetzliche Krankenkasse trägt. Sie definieren einen verbindlichen Mindeststandard für Vorsorge, Ultraschall und Screenings.
Damit hast du als gesetzlich Versicherte Anspruch auf bestimmte Untersuchungen ohne Eigenanteil, unabhängig davon ob du dich von Hebamme oder Frauenärztin betreuen lässt. Die Richtlinie wird regelmäßig auf Basis aktuellen medizinischen Wissens aktualisiert. Was darüber hinausgeht, ist IGeL-Leistung und wird selbst bezahlt.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Mu-RL begleiten dich vom Moment der ersten Bestätigung der Schwangerschaft bis zum Ende des Wochenbetts (8 Wochen nach der Geburt). Sie regeln nicht nur Untersuchungen während der Schwangerschaft, sondern auch Vorbereitungstests vor Empfängnis (z.B. Röteln-Antikörperstatus) und einige Maßnahmen rund um die Geburt.
Konkret hast du Anspruch auf mindestens 10 Vorsorgeuntersuchungen, 3 Basis-Ultraschall-Termine, einen oralen Glukosetoleranztest (Gestationsdiabetes-Screening) und einen B-Streptokokken-Abstrich vor der Geburt. Bei Auffälligkeiten oder Risikoschwangerschaft sind zusätzliche Kontrollen, ein CTG, eine erweiterte Feindiagnostik oder andere Spezial-Untersuchungen ebenfalls Kassenleistung.
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind vorgesehen?
In einer normal verlaufenden Schwangerschaft kommen 10 Vorsorgetermine zustande, etwa alle 4 Wochen bis SSW 32, danach alle 2 Wochen. Bei jedem Termin werden Blutdruck, Gewicht und Urin (Eiweiß, Zucker, Bakterien) kontrolliert. Eine erhöhte Aufmerksamkeit gilt dabei Hinweisen auf Präeklampsie oder Harnwegsinfektionen.
- Erstuntersuchung (SSW 5-12): Schwangerschaft bestätigen, Blutgruppe, Antikörpersuchtest, Röteln-Schutz, HIV-Test (freiwillig), Syphilis-Test, Hepatitis B (zwischen SSW 32-36).
- SSW 16-28: regelmäßige Kontrollen ungefähr alle 4 Wochen, Wachstum messen, Kindsbewegungen abfragen.
- Ab SSW 32: Termine alle 2 Wochen, weil das Risiko für Komplikationen wie Präeklampsie steigt.
- Ab SSW 36: wöchentliche Termine, oft mit CTG-Kontrolle.
Welche Ultraschall-Termine sind enthalten?
Drei Ultraschall-Untersuchungen sind in den Mu-RL Standard:
| Termin | SSW | Zweck |
|---|---|---|
| 1. Ultraschall | 9-12 | Schwangerschaft bestätigen, Herzaktion, Geburtstermin festlegen |
| 2. Ultraschall | 19-22 | Organscreening, Fehlbildungen ausschließen, optional erweiterte Feindiagnostik |
| 3. Ultraschall | 29-32 | Wachstum, Lage, Plazenta, Fruchtwassermenge |
Zwischen SSW 19 und 22 hast du die Wahl zwischen einem Basis-Ultraschall (Standard) oder einer erweiterten Feindiagnostik mit detaillierter Organbeurteilung. Beide sind Kassenleistung. Eine 3D- oder 4D-Aufnahme zum Anschauen ist nicht enthalten und wird als IGeL-Leistung angeboten (typisch 50-100 Euro).
Welche weiteren Tests sind Kassenleistung?
- Oraler Glukosetoleranztest (oGTT) zwischen SSW 24 und 28 zur Erkennung von Gestationsdiabetes.
- B-Streptokokken-Abstrich zwischen SSW 35 und 37 zur Vermeidung einer Neugeborenen-Infektion bei der Geburt.
- Röteln-Status bei Erstuntersuchung, ggf. Auffrischung bei fehlender Immunität (vor nächster Schwangerschaft).
- HIV-Test bei Erstuntersuchung, freiwillig, aber empfohlen.
- Hepatitis-B-Test zwischen SSW 32 und 36 zur Vermeidung einer Übertragung bei der Geburt.
- Syphilis-Test bei Erstuntersuchung.
- Antikörpersuchtest mehrmals während der Schwangerschaft, vor allem bei Rhesus-negativen Müttern.
- Anti-D-Prophylaxe bei Rh-negativen Müttern in SSW 28-30, plus nach Geburt eines Rh-positiven Kindes.
- NIPT (nicht-invasiver Pränataltest): seit 2022 Kassenleistung bei medizinischer Indikation, sonst IGeL.
Was ist nicht enthalten (IGeL)?
Diese Untersuchungen sind nicht in den Mu-RL und werden als IGeL-Leistung selbst bezahlt:
- Toxoplasmose-Antikörpertest ohne medizinischen Verdacht (siehe Toxoplasmose), ca. 15-20 Euro.
- Cytomegalie-Antikörpertest (CMV), ca. 15-30 Euro.
- NIPT ohne medizinische Indikation, ca. 250-450 Euro.
- 3D- und 4D-Ultraschall als Souvenir, ca. 50-100 Euro.
- Erweiterter Ersttrimester-Test (NT-Messung plus Bluttest) ohne Indikation, ca. 150-200 Euro.
- Vitamin-Profile (z.B. Vitamin D, B12), ca. 30-80 Euro je Test.
- Hebammen-Beratung im Ausland oder besondere Geburtsvorbereitungen teilweise selbst zu zahlen.
Frag deine Krankenkasse: einige Kassen bieten Mehrleistungen über die Mu-RL hinaus an, etwa Zuschüsse für Hebammenleistungen, Schwangerschaftsyoga oder Akupunktur. Diese Mehrleistungen sind nicht im Mu-RL geregelt, sondern Kasse-individuell.
Hebamme oder Frauenärztin?
Die Vorsorgeuntersuchungen kannst du wahlweise von der Frauenärztin oder einer freiberuflichen Hebamme machen lassen. Auch eine Kombination ist möglich. Die Hebamme kann alle Routine-Vorsorgen durchführen (Blutdruck, Urin, Wachstum), aber keine Ultraschalle, weil dafür eine ärztliche Qualifikation nötig ist (siehe U-Untersuchungen und Sonografie-Schein).
Die Kosten sind für beide Betreuungsformen identisch und werden von der Kasse getragen. Praktisch verteilen viele Frauen die Termine: Ultraschall und mediz. Aufgaben bei der Frauenärztin, Beratung und Routine-Vorsorge bei der Hebamme. Letztere ist meist auch im Wochenbett dein erster Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Die Fragen, die Eltern uns zu diesem Thema am häufigsten stellen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er besteht aus Vertretern von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und unparteiischen Mitgliedern. Patientenvertreter haben Mitberatungs-, aber keine Stimmrechte.
Direkt nicht. Privat Versicherte haben oft einen erweiterten Leistungsumfang, der die Mu-RL übertrifft (z.B. mehr Ultraschalle, NIPT, IGeL inklusive). Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Frag bei deiner privaten Versicherung nach den konkreten Schwangerschaftsleistungen.
Nein. Die Untersuchungen sind ein Angebot, keine Pflicht. Du entscheidest gemeinsam mit Hebamme oder Ärztin, welche du wahrnimmst. Manche Frauen verzichten z.B. auf den HIV-Test, andere auf bestimmte Ultraschalle. Empfehlung der Fachgesellschaften: zumindest die Standard-Vorsorge wahrnehmen, sie ist evidenzbasiert.
Auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (g-ba.de) unter Richtlinien › Mutterschafts-Richtlinien. Dort sind auch alle Änderungen und tragende Gründe einsehbar. Die aktuelle Fassung ist immer rechtsverbindlich.
Die Mu-RL regeln medizinische Leistungen (welche Untersuchungen die Kasse zahlt). Das Mutterschutzgesetz regelt arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen (Beschäftigungsverbote, Mutterschutzfristen, Stillzeiten). Beide gelten parallel und ergänzen sich.
Ja, regelmäßig. Der G-BA passt sie an aktuelle Evidenz an. Beispiel: 2022 wurde NIPT bei medizinischer Indikation in die Mu-RL aufgenommen. 2012 kam der oGTT auf Gestationsdiabetes hinzu. Solche Änderungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Stand: April 2026 – wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.
