Du sitzt am Küchentisch mit dem Mutterpass in der Hand und merkst: dieses Elterngeld musst du eigentlich schon vor der Geburt verstehen. Wieviel Geld kommt rein, wie lange, und wann genau musst du den Antrag einreichen, damit du keinen Monat verlierst? Die wichtigste Antwort vorab: Antrag in den ersten drei Lebensmonaten stellen, sonst zahlt die Elterngeldstelle nur drei Monate rückwirkend.
Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG, in Kraft seit 2007). Es gleicht den Einkommensverlust nach der Geburt teilweise aus und kommt in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Was du jetzt tun kannst
Drei Schritte, die du idealerweise schon in der Schwangerschaft angehst, damit der Antrag direkt nach der Geburt rausgehen kann.
1. Höhe schätzen mit dem BMFSFJ-Rechner
Der offizielle Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums berechnet deine voraussichtliche Höhe in unter fünf Minuten. Du brauchst Brutto- und Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Faustregel: 65 bis 67 Prozent deines durchschnittlichen Nettogehalts, gedeckelt bei €1.800 pro Monat (Familienportal des BMFSFJ, 2024).
2. Variante wählen: Basis, Plus oder Bonus
Basiselterngeld ist die klassische Variante mit voller Höhe für 12 Monate (plus 2 Partnermonate). ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer und passt für Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten wollen. Der Partnerschaftsbonus gibt zusätzliche Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeiten.
3. Unterlagen jetzt zusammenstellen
Diese Dokumente brauchst du beim Antrag. Sammle sie schon vor der Geburt:
- Geburtsurkunde mit Vermerk „für Elterngeld" (vom Standesamt mitgeben lassen).
- Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz.
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld.
- Arbeitgeber-Bescheinigung über die geplante Elternzeit.
- Bei Selbstständigen: Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums.
Basis, Plus oder Bonus: was passt zu dir?
Die drei Varianten unterscheiden sich vor allem in Auszahlungshöhe und Dauer. Wer voll aussteigt, fährt mit Basis am besten. Wer früh wieder in Teilzeit will, profitiert oft von Plus.
Die genauen Unterschiede in einer Übersicht:
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Monatsbetrag | €300 - €1.800 | halbiert: €150 - €900 |
| Bezugsdauer | 12 + 2 Partnermonate | doppelt so lange |
| Erwerbstätigkeit | bis 32 Std/Woche | bis 32 Std/Woche |
| Geeignet für | volle Auszeit | frühe Teilzeit-Rückkehr |
Du kannst auch kombinieren: zum Beispiel erst sechs Monate Basis voll genießen, danach acht Monate Plus parallel zur Teilzeit. Wichtig: einmal beantragte Bezugsmonate lassen sich später nur eingeschränkt ändern, deshalb vorab gut durchrechnen.
Wie wird die Höhe berechnet?
Maßgeblich ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen der zwölf Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes. Die Elterngeldstelle ermittelt daraus ein bereinigtes Netto und überträgt einen Prozentsatz.
Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei niedrigem Einkommen (unter rund 1.240 Euro) steigt der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 Prozent.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 2024
Bei höherem Einkommen sinkt der Prozentsatz auf 65 Prozent. Mehrlinge bekommen einen Mehrlingszuschlag von €300 pro weiterem Kind. Geschwisterbonus gibt es bei einem älteren Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwistern unter sechs.
Wichtig ist die Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt das Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über 175.000 Euro liegt (für Geburten zwischen April 2024 und März 2025 lag die Grenze bei 200.000 Euro). Sie gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
Wann musst du beantragen?
Antrag möglichst direkt nach der Geburt, spätestens innerhalb der ersten drei Lebensmonate. Die Elterngeldstelle zahlt rückwirkend nur drei Monate ab Antragsmonat. Bearbeitungszeit liegt je nach Bundesland zwischen vier und zwölf Wochen.
Für die Antragstellung gibt es seit 2022 das Online-Portal ElterngeldDigital, in den meisten Bundesländern verfügbar. Zuständig ist je nach Region das Jugendamt, das Landesamt oder der Landkreis. Eine Übersicht der Adressen findest du auf der Website des BMFSFJ.
Die 5 häufigsten Fehler beim Elterngeld
- Zu spät beantragen. Drei Monate Frist, sonst verlierst du Geld. Antrag-Maske direkt nach Geburtsanzeige ausfüllen.
- Falsche Variante wählen. Wer Teilzeit plant, sollte ElterngeldPlus prüfen. Basis-Bezug während Teilzeit verschenkt Monate.
- Mutterschaftsgeld nicht eintragen. Mutterschaftsgeld wird auf das Basiselterngeld der ersten zwei Monate angerechnet. Vergessen heißt Doppelzahlung-Rückforderung.
- Bezugsmonate nicht abstimmen. Beide Eltern müssen sich die 14 Monate aufteilen. Ohne Absprache rutschen Monate verloren.
- Werbungskosten ignorieren. Höhere Werbungskosten reduzieren das relevante Netto und damit das Elterngeld. Vorher mit Steuerberater prüfen.
Häufige Fragen
Die Fragen, die zum Elterngeld am häufigsten gestellt werden.
Basiselterngeld liegt zwischen €300 und €1.800 pro Monat, gestaffelt nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt. Bei höheren Einkommen sind es 65 Prozent, bei niedrigen Einkommen bis zu 100 Prozent. Der Mindestbetrag von €300 wird auch ohne Vorerwerbseinkommen gezahlt.
Möglichst innerhalb der ersten drei Lebensmonate. Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend ab Antragsmonat gezahlt. Wer den Antrag erst im fünften Lebensmonat stellt, verliert die ersten beiden Monate.
Basiselterngeld zahlt den vollen Monatsbetrag für 12 plus 2 Partnermonate. ElterngeldPlus halbiert den Betrag und verdoppelt die Bezugsdauer. Plus passt vor allem für Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten.
Ja, aber mit einer Einschränkung seit 2024: Basiselterngeld dürfen beide Eltern nur noch maximal einen gemeinsamen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate gleichzeitig beziehen (Ausnahmen bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Behinderung). ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus lassen sich dagegen weiter parallel nutzen.
Geburtsurkunde mit Vermerk „für Elterngeld", Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz, Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Nachweis des Arbeitgebers über die geplante Elternzeit. Selbstständige reichen den letzten Steuerbescheid ein.
Ja. Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss werden in den ersten beiden Lebensmonaten voll auf das Basiselterngeld angerechnet. Praktisch bekommst du in dieser Zeit kein zusätzliches Elterngeld, aber die zwei Monate verbrauchen sich aus deinem 14-Monats-Kontingent.
Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.




