Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt finanziell unterstützt. Es ist Einkommensersatz und ergänzt damit das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse, das im Rahmen des Mutterschutzgesetzes bezahlt wird.
Die Regelungen gelten bundesweit, der Antrag wird aber bei der Elterngeldstelle deines Bundeslands gestellt. Die genaue Höhe und Bezugsdauer hängen vom Einkommen vor der Geburt und der gewählten Variante ab.
Was bedeutet das in der Praxis?
Elterngeld bekommen alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, mit Wohnsitz in Deutschland und das Kind im eigenen Haushalt leben haben. Auch Selbstständige, Beamte und Studierende haben Anspruch. Die Leistung kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden, klassisch nimmt eine Person die Hauptzeit, der Partner ein bis zwei Monate (sogenannte "Partnermonate").
Während der Elternzeit darfst du in Teilzeit arbeiten (bis 32 Stunden pro Woche). Mehr-Verdienst über 1800 Euro Brutto-Monatsgehalt mindert das Elterngeld nicht, höheres Einkommen schon. Anders als das Mutterschutzgeld beginnt das Elterngeld direkt nach der Geburt und läuft danach weiter.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe wird auf Basis deines durchschnittlichen Netto-Einkommens in den 12 Monaten vor der Geburt (bzw. vor Mutterschutz-Beginn) berechnet:
- Erstattung: 65-100% des Netto-Einkommens, je nach Höhe.
- Untergrenze: 300 Euro pro Monat (auch ohne vorheriges Einkommen, etwa für Studierende oder Hausfrauen).
- Obergrenze: 1800 Euro pro Monat (Basiselterngeld).
- Geringverdiener-Bonus: bei niedrigem Einkommen erhöhte Erstattung (bis 100%).
- Geschwister-Bonus: 10% Aufschlag (mind. 75 Euro), wenn ältere Geschwister unter 3 Jahren da sind.
- Mehrlings-Zuschlag: 300 Euro pro zusätzlichem Kind.
Konkretes Beispiel: ein Netto-Einkommen von 2500 Euro pro Monat ergibt etwa 1625 Euro Elterngeld pro Monat.
Drei Varianten: Basis, Plus, Bonus
| Variante | Dauer | Höhe | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 12 Monate (oder 14 mit Partnermonaten) | Voll (max. 1800 €) | Höchste Monatsbeträge, kürzere Bezugszeit |
| ElterngeldPlus | Doppelt so lang halbiert | Halbiert (max. 900 €) | Längere Bezugszeit, gut für Teilzeit-Arbeitenden |
| Partnerschaftsbonus | 4 Bonusmonate, wenn beide Partner gleichzeitig 24-32 h pro Woche arbeiten | Wie Plus | Belohnung für gemeinsame Aufteilung |
Du kannst Varianten kombinieren. Klassisch: ein Elternteil nimmt 12 Monate Basis, der Partner 2 Monate Basis (Partnermonate), oder ein Elternteil 12 Monate Plus, danach beide gleichzeitig 4 Monate Partnerschaftsbonus.
Antrag und Fristen
Der Antrag wird bei der Elterngeldstelle des Bundeslands gestellt. Online-Anträge sind in den meisten Bundesländern möglich. Wichtige Punkte:
- Frist: innerhalb der ersten 3 Lebensmonate beantragen, sonst gibt's nur rückwirkend für 3 Monate ab Antragsdatum.
- Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise letzter 12 Monate, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, ggf. Arbeitgeber-Bestätigung über Elternzeit.
- Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen. Erste Auszahlung kommt ggf. erst Monate nach der Geburt.
- Steuerklassenwechsel in der Schwangerschaft kann das Elterngeld erhöhen, wenn du Hauptverdienerin bist. Frag deinen Steuerberater rechtzeitig.
- Selbstständige: ggf. Steuerbescheid des Vorjahrs als Nachweis.
Häufige Fragen
Die Fragen, die Eltern uns zu diesem Thema am häufigsten stellen.
Basiselterngeld bis 12 Monate (allein) oder 14 Monate (mit Partnermonaten). ElterngeldPlus doppelt so lang. Mit Partnerschaftsbonus weitere 4 Monate möglich. In Summe max. 28 Monate ElterngeldPlus.
Ja, wenn er ebenfalls in Elternzeit ist. Mindestens 2 Monate (Partnermonate) gibt es nur, wenn beide nehmen. Beide können gleichzeitig oder nacheinander beziehen.
Ja, durch den Progressionsvorbehalt. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, aber es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wenn beide Partner arbeiten, kann das spürbar werden.
Auch Selbstständige haben Anspruch. Berechnungsgrundlage ist der Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid. Wer im Bezugsmonat zu viel verdient, bekommt weniger Elterngeld. Frag deinen Steuerberater wegen optimaler Steuerklasse.
Elterngeld ist die Geldleistung, Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit. Du kannst Elternzeit nehmen ohne Elterngeld zu beantragen, aber die meisten verbinden beides. Maximale Elternzeit ist 3 Jahre, davon 24 Monate auch nach dem 3. Geburtstag.
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Stand: April 2026 – wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.
