Wie viel Kinderzuschlag steht dir zu?
Du verdienst genug, um deine Familie selbst zu tragen, aber am Monatsende bleibt für die Kinder trotzdem zu wenig? Dann kann dir der Kinderzuschlag bis zu €297 pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld bringen. Trag deine Angaben ein, wir schätzen, ob sich ein Antrag für dich lohnt.
Unter 25 Jahre, unverheiratet, im selben Haushalt.
Alle Eltern zusammen, vor Steuern und Abgaben.
Was tatsächlich aufs Konto kommt, nach Steuern.
Miete inklusive Nebenkosten und Heizung, oder die laufenden Kosten fürs Eigenheim.
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente oder eigenes Einkommen. Sonst auf 0 lassen.
Was der Kinderzuschlag wirklich ist.
Der Kinderzuschlag ist die Leistung für Familien, die arbeiten und trotzdem knapp dran sind. Wie viel davon bei dir ankommt, hängt an deinem Einkommen und deiner Miete. Hier steht, wer Anspruch hat, wie sich die Höhe berechnet und wie du den Antrag stellst.
Familien, die arbeiten, aber knapp dran sind
Bis zu €297 pro Kind und Monat
Kommt zum Kindergeld dazu, nicht an seine Stelle
Online bei der Familienkasse
Was ist der Kinderzuschlag eigentlich?
Der Kinderzuschlag, oft kurz KiZ, ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Gedacht ist er für genau die Situation, in der viele Eltern stecken: Ihr arbeitet, ihr verdient genug, um euch selbst über Wasser zu halten, aber das Geld reicht vorne und hinten nicht, sobald die Kinder mitgerechnet werden. Statt euch dann ins Bürgergeld zu schicken, stockt der Staat gezielt für die Kinder auf.
Wichtig ist der Unterschied zum Kindergeld. Das Kindergeld bekommt fast jede Familie, unabhängig vom Einkommen. Den Kinderzuschlag bekommst du nur, wenn dein Einkommen in einem bestimmten Fenster liegt: hoch genug, um nicht direkt im Bürgergeld zu landen, aber niedrig genug, dass die Familie Unterstützung braucht. Beide Leistungen laufen über dieselbe Stelle, die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, und der Kinderzuschlag kommt immer zusätzlich zum Kindergeld, nie an seiner Stelle. Wie viel Kindergeld dir zusteht, rechnest du mit unserem Kindergeld-Rechner aus.
Wer hat Anspruch? Die vier Voraussetzungen
Damit der Kinderzuschlag überhaupt infrage kommt, müssen vier Dinge zusammenpassen. Den eigentlichen Rechenkern bildet das Einkommen, aber die ersten drei Punkte sind die Eintrittskarte.
- Kindergeld: Du beziehst für das Kind Kindergeld oder hast Anspruch darauf.
- Das Kind gehört zum Haushalt: Es ist unter 25 Jahre, unverheiratet und lebt bei dir.
- Mindesteinkommen: Dein Brutto-Einkommen liegt über der unteren Grenze. Sie liegt für Paare bei €900 und für Alleinerziehende bei €600 im Monat. Wer darunter bleibt, gehört ins Bürgergeld, nicht in den Kinderzuschlag.
- Höchsteinkommen: Dein Einkommen ist nicht so hoch, dass die Familie ihren gesamten Bedarf schon selbst deckt. Diese obere Grenze ist nicht fix, sondern hängt von eurer Miete und Familiengröße ab. Genau deshalb braucht es eine Rechnung statt einer einfachen Tabelle.
So wird die Höhe berechnet
Hier kommt der Teil, den die meisten Rechner im Netz nur halb erklären. Der Kinderzuschlag startet beim Höchstbetrag von €297 pro Kind und schmilzt von dort, je nachdem wie viel ihr verdient.
- Der Höchstbetrag: Pro Kind sind zunächst bis zu €297 möglich.
- Euer Bedarf: Die Familienkasse rechnet aus, wie hoch euer eigener Bedarf nach Bürgergeld-Regeln wäre, also Regelbedarf plus euer Anteil an der Warmmiete. Das ist die Bemessungsgrenze.
- Die Anrechnung: Liegt euer anrechenbares Netto-Einkommen über diesem Bedarf, sinkt der Kinderzuschlag. Pro Euro, den ihr darüber verdient, werden 45 Cent abgezogen. Anders gesagt: Verdient ihr €100 mehr, sinkt der Zuschlag um rund €45.
- Einkommen der Kinder: Hat ein Kind eigenes Einkommen, etwa Unterhalt oder eine Waisenrente, mindert auch das den Betrag für dieses Kind.
Ein kurzes Beispiel macht es greifbar. Liegt euer anrechenbares Netto €293 über eurem Bedarf, werden davon 45 Prozent abgezogen, also €131,85. Bei einem Kind bleibt vom Höchstbetrag dann noch rund €165 übrig. Habt ihr mehrere Kinder, wird diese Minderung vom gesamten Kinderzuschlag abgezogen und nicht pro Kind erneut. Weil die Warmmiete direkt in den Bedarf einfließt, fällt die Rechnung in einer teuren Stadt anders aus als auf dem Land, auch bei gleichem Lohn.
Was du zusätzlich bekommst
Der Kinderzuschlag ist selten der einzige Hebel. Zwei Dinge hängen direkt daran und werden oft übersehen.
Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Anspruch auf das Bildungspaket, die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören der Schulbedarf, das Mittagessen in Kita und Schule, Ausflüge und ein Zuschuss zum Sport- oder Musikverein. Das läuft nicht über die Familienkasse, sondern über die Kommune, aber der KiZ-Bescheid ist dein Nachweis.
Zweitens lassen sich Kinderzuschlag und Wohngeld oft kombinieren. Beide ergänzen sich: Das Wohngeld senkt die Wohnkosten, der Kinderzuschlag deckt den Bedarf der Kinder. Gerade in der Nähe der oberen Einkommensgrenze kann es sich lohnen, beide nebeneinander zu prüfen. Wenn du gerade ohnehin deine Familienleistungen durchgehst, schau auch beim Elterngeld und beim Mutterschaftsgeld vorbei, die in den ersten Monaten nach der Geburt greifen.
So stellst du den Antrag
Den Kinderzuschlag bekommt niemand automatisch, du musst ihn beantragen. Der Weg ist heute fast vollständig digital.
- Erst prüfen: Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse machst du in wenigen Minuten einen unverbindlichen Vorabcheck.
- Dann beantragen: Lohnt es sich, stellst du den Antrag online bei der Familienkasse. Nachweise zu Einkommen, Miete und Kontoauszügen lädst du direkt hoch, der Postweg fällt weg.
- Bewilligung: Der Kinderzuschlag wird in der Regel für sechs Monate bewilligt und danach neu geprüft.
Häufige Fragen
Wie viel Kinderzuschlag bekomme ich pro Kind 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?
Ab welchem Einkommen habe ich keinen Anspruch mehr?
Wie viel muss ich mindestens verdienen?
Bekomme ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig?
Wird Unterhalt auf den Kinderzuschlag angerechnet?
Wie und wo stelle ich den Antrag?
Hinweis
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der allgemeinen Regeln für 2026. Er ersetzt keine Beratung und keinen Bescheid der Familienkasse. Die tatsächliche Höhe hängt von deinen genauen Einkommens- und Wohnverhältnissen ab. Den verbindlichen Vorabcheck und den Antrag machst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.