Mutterschutz & Geld

Dein Mutterschaftsgeld berechnen.

Trag dein Netto und deine Versicherung ein, wir zeigen dir den Kassenanteil, den Arbeitgeberzuschuss und die Gesamtsumme über deine Schutzfrist.

Mutterschutz & Geld

Deine Eckdaten

Wir teilen die Schutzfrist (6 Wochen vor + 8 nach) in Kassen- und Arbeitgeberanteil auf.

1. Dein Nettoeinkommen der letzten 3 Monate
0 €2.500 €5.000 €+

Durchschnittliches Netto pro Monat vor Beginn der Schutzfrist.

2. Versicherungsart
3. Früh- oder Mehrlingsgeburt?

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Dein Mutterschaftsgeld
7.187
über 98 Kalendertage Schutzfrist
Krankenkasse
1.274 €
13 € / Tag
Arbeitgeberzuschuss
5.913 €
60 € / Tag
Netto pro Kalendertag73 €
Schutzfrist6 Wochen vor + 8 nach
Gesamt pro Tag73 €

Wer zahlt was

Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Kalendertag, den Rest bis zu deinem Netto übernimmt der Arbeitgeber.

Schätzung, kein Bescheid

Die genaue Höhe berechnen Krankenkasse, Arbeitgeber und das Bundesamt für Soziale Sicherung. Stelle deine Anträge rechtzeitig vor Beginn der Schutzfrist.

Gut zu wissen

Wie dein Mutterschaftsgeld entsteht.

Während der Schutzfrist rund um die Geburt darfst du nicht arbeiten, sollst aber finanziell nicht schlechter dastehen. Deshalb setzt sich dein Mutterschaftsgeld aus zwei Bausteinen zusammen: einem festen Tagesbetrag deiner Krankenkasse und einem Zuschuss deines Arbeitgebers. Zusammen sollen sie dein bisheriges Nettoeinkommen ausgleichen. Details zu Höhe, Anspruch und Antrag vertieft der Ratgeber Mutterschaftsgeld, der Mutterschutz-Rechner regelt die Schutzfrist drumherum.

Krankenkasse

Bis zu 13 € / Tag

Gesetzlich Versicherte bekommen von der Kasse einen festen Tagessatz von höchstens 13 € pro Kalendertag der Schutzfrist.

Arbeitgeber

Die Differenz

Der Arbeitgeber stockt den Kassenbetrag bis zu deinem durchschnittlichen Netto auf. Den Rest bis zum Netto trägt er.

Schutzfrist

6 + 8 Wochen

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sie sich auf 12 Wochen danach.

Bundesamt

Einmalig bis 210 €

Wer privat oder familienversichert ist oder im Minijob arbeitet, bekommt von der Kasse kein laufendes Geld, sondern einen Einmalbetrag.

Wer zahlt was: Kasse plus Arbeitgeber

Bist du gesetzlich versichert und angestellt, zahlen zwei Stellen zusammen dein Netto. Die Aufteilung pro Kalendertag:

  • Krankenkasse: ein fester Tagessatz von höchstens 13 €.
  • Arbeitgeber: die Differenz bis zu deinem durchschnittlichen Netto.

Ein Beispiel: Bei netto rund 2.200 € im Monat, also etwa 73 € pro Tag, übernimmt die Kasse 13 € und dein Arbeitgeber die restlichen rund 60 €. Der Rechner oben teilt das automatisch auf, sobald du dein Netto einträgst.

Die Schutzfrist: 6 Wochen vor, 8 nach der Geburt

In der Schutzfrist darfst du nicht arbeiten und bekommst dafür Mutterschaftsgeld. Sie hängt am errechneten Termin, den du mit dem Geburtstermin-Rechner bestimmst.

  • Normal: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, also 14 Wochen.
  • Früh- oder Mehrlingsgeburt: 12 Wochen danach, also 18 Wochen gesamt.
  • Spätere Geburt: nur das Ende verschiebt sich, dein Anspruch bleibt.

Für jeden Kalendertag in diesem Fenster wird dein Mutterschaftsgeld berechnet.

Privat, familienversichert oder Minijob

Nicht jede bekommt das laufende Geld der gesetzlichen Kasse. Statt eines Tagessatzes gibt es dann einen Einmalbetrag, der Zuschuss vom Arbeitgeber bleibt aber bestehen.

  • Privat oder familienversichert: einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, plus Arbeitgeberzuschuss.
  • Minijob: ebenfalls bis zu 210 € einmalig, je nach Verdienst kommt ein Zuschuss dazu.

Der Rechner berücksichtigt deine Versicherungsart. Bist du selbstständig ohne Krankengeldanspruch, klärst du die Bedingungen am besten direkt mit deiner Versicherung.

Wo und wann du es beantragst

Das laufende Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Dafür brauchst du:

  • eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
  • diese stellt deine Frauenärztin frühestens 7 Wochen vor dem Termin aus

Den Arbeitgeberzuschuss musst du nicht extra beantragen, er läuft automatisch mit dem Gehalt. Privat oder familienversichert? Dann geht der Einmalbetrag über das Bundesamt für Soziale Sicherung. Nach der Geburt schätzt du mit dem Elterngeld-Rechner deine weitere Absicherung.

Auch praktisch

Häufige Fragen

Wie hoch ist mein Mutterschaftsgeld?
Zusammen aus Kassenbetrag und Arbeitgeberzuschuss entspricht dein Mutterschaftsgeld in der Regel deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate. Die Krankenkasse zahlt dabei höchstens 13 € pro Kalendertag, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Trag dein Netto oben ein, dann zeigt dir der Rechner die Aufteilung.
Was ist der Arbeitgeberzuschuss?
Der Arbeitgeberzuschuss ist die Differenz zwischen deinem Netto pro Kalendertag und den 13 € der Krankenkasse. Verdienst du netto mehr als 13 € am Tag, zahlt dein Arbeitgeber den Restbetrag, damit du auf dein volles Netto kommst. Den Zuschuss musst du nicht beantragen, er läuft automatisch.
Wie lange dauert die Schutzfrist?
Die Schutzfrist umfasst sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, also 14 Wochen. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich der Teil nach der Geburt auf zwölf Wochen, insgesamt also 18 Wochen. Mehr dazu liest du im Ratgeber Mutterschutz.
Bekomme ich auch als privat Versicherte Mutterschaftsgeld?
Privat oder familienversichert bekommst du kein laufendes Mutterschaftsgeld der Kasse, sondern einen einmaligen Betrag von bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeberzuschuss zum Netto bleibt aber bestehen, sodass du weiterhin abgesichert bist.
Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld?
Das laufende Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse, mit einer ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin. Privat und familienversicherte Frauen wenden sich für den Einmalbetrag an das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Was kommt nach dem Mutterschaftsgeld?
Nach der Schutzfrist endet das Mutterschaftsgeld. Danach kannst du Elterngeld beziehen, das dein Einkommen für die Zeit zu Hause teilweise ersetzt. Wie viel das sein kann, schätzt du mit dem Elterngeld-Rechner.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Die Berechnung passiert direkt in deinem Browser. Deine Eingaben verlassen dein Gerät nicht und werden nirgendwo gespeichert.