Dein Mutterschaftsgeld berechnen.
Trag dein Netto und deine Versicherung ein, wir zeigen dir den Kassenanteil, den Arbeitgeberzuschuss und die Gesamtsumme über deine Schutzfrist.
Deine Eckdaten
Wir teilen die Schutzfrist (6 Wochen vor + 8 nach) in Kassen- und Arbeitgeberanteil auf.
Durchschnittliches Netto pro Monat vor Beginn der Schutzfrist.
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Wer zahlt was
Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Kalendertag, den Rest bis zu deinem Netto übernimmt der Arbeitgeber.
Schätzung, kein Bescheid
Die genaue Höhe berechnen Krankenkasse, Arbeitgeber und das Bundesamt für Soziale Sicherung. Stelle deine Anträge rechtzeitig vor Beginn der Schutzfrist.
Wie dein Mutterschaftsgeld entsteht.
Während der Schutzfrist rund um die Geburt darfst du nicht arbeiten, sollst aber finanziell nicht schlechter dastehen. Deshalb setzt sich dein Mutterschaftsgeld aus zwei Bausteinen zusammen: einem festen Tagesbetrag deiner Krankenkasse und einem Zuschuss deines Arbeitgebers. Zusammen sollen sie dein bisheriges Nettoeinkommen ausgleichen. Details zu Höhe, Anspruch und Antrag vertieft der Ratgeber Mutterschaftsgeld, der Mutterschutz-Rechner regelt die Schutzfrist drumherum.
Bis zu 13 € / Tag
Gesetzlich Versicherte bekommen von der Kasse einen festen Tagessatz von höchstens 13 € pro Kalendertag der Schutzfrist.
Die Differenz
Der Arbeitgeber stockt den Kassenbetrag bis zu deinem durchschnittlichen Netto auf. Den Rest bis zum Netto trägt er.
6 + 8 Wochen
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sie sich auf 12 Wochen danach.
Einmalig bis 210 €
Wer privat oder familienversichert ist oder im Minijob arbeitet, bekommt von der Kasse kein laufendes Geld, sondern einen Einmalbetrag.
Wer zahlt was: Kasse plus Arbeitgeber
Bist du gesetzlich versichert und angestellt, zahlen zwei Stellen zusammen dein Netto. Die Aufteilung pro Kalendertag:
- Krankenkasse: ein fester Tagessatz von höchstens 13 €.
- Arbeitgeber: die Differenz bis zu deinem durchschnittlichen Netto.
Ein Beispiel: Bei netto rund 2.200 € im Monat, also etwa 73 € pro Tag, übernimmt die Kasse 13 € und dein Arbeitgeber die restlichen rund 60 €. Der Rechner oben teilt das automatisch auf, sobald du dein Netto einträgst.
Die Schutzfrist: 6 Wochen vor, 8 nach der Geburt
In der Schutzfrist darfst du nicht arbeiten und bekommst dafür Mutterschaftsgeld. Sie hängt am errechneten Termin, den du mit dem Geburtstermin-Rechner bestimmst.
- Normal: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, also 14 Wochen.
- Früh- oder Mehrlingsgeburt: 12 Wochen danach, also 18 Wochen gesamt.
- Spätere Geburt: nur das Ende verschiebt sich, dein Anspruch bleibt.
Für jeden Kalendertag in diesem Fenster wird dein Mutterschaftsgeld berechnet.
Privat, familienversichert oder Minijob
Nicht jede bekommt das laufende Geld der gesetzlichen Kasse. Statt eines Tagessatzes gibt es dann einen Einmalbetrag, der Zuschuss vom Arbeitgeber bleibt aber bestehen.
- Privat oder familienversichert: einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, plus Arbeitgeberzuschuss.
- Minijob: ebenfalls bis zu 210 € einmalig, je nach Verdienst kommt ein Zuschuss dazu.
Der Rechner berücksichtigt deine Versicherungsart. Bist du selbstständig ohne Krankengeldanspruch, klärst du die Bedingungen am besten direkt mit deiner Versicherung.
Wo und wann du es beantragst
Das laufende Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Dafür brauchst du:
- eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
- diese stellt deine Frauenärztin frühestens 7 Wochen vor dem Termin aus
Den Arbeitgeberzuschuss musst du nicht extra beantragen, er läuft automatisch mit dem Gehalt. Privat oder familienversichert? Dann geht der Einmalbetrag über das Bundesamt für Soziale Sicherung. Nach der Geburt schätzt du mit dem Elterngeld-Rechner deine weitere Absicherung.