Welche Steuerklasse lohnt sich?
Trag eure beiden Bruttogehälter ein, wir zeigen die günstigste Kombination, euer Netto und warum die Steuerklasse vor der Geburt über die Höhe eures Elterngeldes mitentscheidet.
Eure Gehälter
Brutto pro Monat genügt. Den Rest, inklusive Elterngeld-Effekt, übernehmen wir.
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Rechtzeitig in Klasse III wechseln
Mit Klasse III hat Partner 2 rund 427 € mehr Netto pro Monat, die Elterngeld-Basis steigt entsprechend. Damit das wirkt, spätestens 7 Monate vor dem Mutterschutzmonat wechseln.
Orientierung, kein Steuerbescheid
Die Nettobeträge sind genähert (pauschale Sozialabgaben, vereinfachter Tarif). Ein Wechsel läuft als gemeinsamer Antrag über das Finanzamt (ELSTER).
Welche Kombinationen es gibt.
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben in Deutschland drei mögliche Steuerklassen-Kombinationen. Welche für euch günstig ist, hängt vor allem davon ab, wie weit eure Gehälter auseinanderliegen, und ob bald ein Kind kommt. Die Jahressteuer bleibt am Ende immer gleich, die Steuerklasse verschiebt nur, wie sich Steuern und Netto übers Jahr verteilen. Warum und wann sich ein Wechsel lohnt, vertieft der Ratgeber Steuerklasse vor der Geburt.
IV / IV
Beide bekommen automatisch Klasse IV nach der Heirat. Passt am besten, wenn ihr ungefähr gleich viel verdient. Jeder zahlt monatlich seinen eigenen Anteil, keine Nachzahlung.
III / V
Der Mehrverdiener nimmt Klasse III mit hohem Netto, der andere die V mit höherem Abzug. Lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient, etwa im Verhältnis 60 zu 40 oder mehr.
IV / IV mit Faktor
Beide bleiben in Klasse IV, ein Faktor verteilt die echte Jahressteuer monatlich fair. So liegt das Netto näher an der Wahrheit und es gibt am Jahresende kaum Nachzahlung.
Wann sich welche Kombination lohnt
- IV / IV: bei ähnlichen Gehältern. Fair, keine größere Nachzahlung.
- III / V: bei großem Abstand (etwa 60 zu 40). Monatlich mehr Netto, aber Klasse V zahlt viel und es kann eine Nachzahlung kommen.
- IV / IV mit Faktor: der Mittelweg. Jeder zahlt fast genau seinen Anteil, kaum Überraschung im Folgejahr.
Wichtig: Die Jahressteuer bleibt immer gleich. Die Steuerklasse verschiebt nur, wie sich Steuer und Netto übers Jahr verteilen.
Warum die Steuerklasse vor der Geburt zählt
Eltern- und Mutterschaftsgeld richten sich nach dem Netto vor der Geburt, und das hängt an der Steuerklasse. Wer vorher in Klasse III statt V steht, hat ein höheres Netto, und damit steigt die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld.
Der Effekt ist nicht klein, über die Bezugsmonate oft mehrere hundert bis über tausend Euro. Das Timing entscheidet: Der Wechsel muss mehrere Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein, in der Praxis spätestens rund 7 Monate vor dem errechneten Termin. Plant ihn nicht erst kurz vor der Geburt.
Wer sollte in Klasse III wechseln?
Faustregel: Der Partner, der nach der Geburt zu Hause bleibt, wechselt vorher in Klasse III. Denn dessen Netto bildet die Grundlage fürs Elterngeld.
Oft ist das die Mutter, weil bei ihr auch der Mutterschutz greift. Verdient sie deutlich weniger, stünde sie ohne Wechsel in der ungünstigen Klasse V. Plant der besser verdienende Partner die Elternzeit, gilt es umgekehrt. Sag im Rechner oben, wer Elternzeit plant, und du siehst direkt, wie viel mehr Netto ein Wechsel bringt.
Wie wechselt man die Steuerklasse?
Der Wechsel läuft über das Finanzamt, mit einem gemeinsamen Antrag. Am bequemsten online über ELSTER oder per Formular. Gut zu wissen:
- beide Partner unterschreiben, ein Wechsel betrifft immer beide Klassen
- der Wechsel ist kostenlos und mehrmals im Jahr möglich
- er wird meist zum Beginn des Folgemonats wirksam, plant also Vorlauf ein
Den Mutterschutz-Zeitraum schätzt du mit dem Mutterschutz-Rechner ab, dann weißt du, bis wann der Wechsel durch sein muss.
Diese Einschätzung ersetzt keine Steuerberatung. Ein Wechsel der Steuerklasse läuft über das Finanzamt. Die hier gezeigten Nettobeträge sind genähert und dienen nur der Orientierung.