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Steuerklasse vor der Geburt: wann III/V wechseln?

Welche Steuerklasse lohnt sich vor der Geburt? Wer in Klasse III wechselt, wann der Wechsel durch sein muss und wie er das Elterngeld erhöht.

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Mamenza-Redaktion
Zuletzt geprüft · 4 Min. Lesezeit
Inhaltlich abgeglichen mitBMFSFJ Elterngeld·Familienportal
Werdendes Paar plant am Küchentisch zu Hause gemeinsam die Finanzen vor der Geburt

Welche Steuerklasse lohnt sich vor der Geburt? Die kurze Antwort: Der Partner, der nach der Geburt zu Hause bleibt, sollte rechtzeitig in Klasse III wechseln. Denn dessen Netto bildet die Grundlage fürs Elterngeld, und ein höheres Netto bedeutet oft mehrere hundert bis über tausend Euro mehr Elterngeld.

Wichtig ist das Timing: Der Wechsel muss schon Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein. In der Praxis heißt das spätestens rund sieben Monate vor dem errechneten Termin. Wie viel mehr Netto ein Wechsel bringt, rechnest du dir mit dem Steuerklasse-Rechner aus.

Welche Steuerklassen-Kombinationen gibt es?

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben drei mögliche Kombinationen. Welche günstig ist, hängt davon ab, wie weit eure Gehälter auseinanderliegen.

KombinationPasst, wennEffekt
IV / IVihr ähnlich viel verdientfair verteilt, keine größere Nachzahlung
III / Vein Partner deutlich mehr verdientmonatlich mehr Netto, mögliche Nachzahlung
IV / IV mit Faktorihr es genau wolltjeder zahlt fast genau seinen Anteil

Eines vorweg, damit keine falsche Erwartung entsteht: Die Steuerklasse spart unterm Strich keine Steuern. Die Jahressteuer bleibt gleich, die Klasse verschiebt nur, wie sich Steuer und Netto übers Jahr verteilen.

Warum die Steuerklasse das Elterngeld beeinflusst

Hier liegt der eigentliche Hebel für werdende Eltern. Das Elterngeld ersetzt einen Teil deines wegfallenden Nettoeinkommens. Als Berechnungsgrundlage zählt das Netto der Monate vor der Geburt, und genau dieses Netto hängt an der Steuerklasse.

Steht der künftig betreuende Partner vorher in Klasse III statt V, ist sein Netto deutlich höher. Damit steigt auch die Bemessungsgrundlage fürs Elterngeld. Dasselbe gilt für das Mutterschaftsgeld, das ebenfalls am Netto hängt.

Wann muss der Wechsel spätestens durch sein?

Das Timing ist der häufigste Fehler. Ein Steuerklassenwechsel wird erst zum Beginn des Folgemonats wirksam. Und für die Berechnung von Mutterschafts- und Elterngeld zählt das Netto über mehrere Monate vor der Geburt.

Damit das günstigere Netto voll greift, sollte der Wechsel mehrere Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. In der Praxis bedeutet das spätestens rund sieben Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Den genauen Mutterschutz-Zeitraum schätzt du mit dem Mutterschutz-Rechner ab.

So wechselt ihr die Steuerklasse

Der Wechsel läuft über das Finanzamt, mit einem gemeinsamen Antrag beider Partner. Am bequemsten geht das online über ELSTER, alternativ per Formular auf Papier.

  • beide Partner unterschreiben, ein Wechsel betrifft immer beide Klassen
  • der Wechsel ist kostenlos und mehrmals im Jahr möglich
  • er wird zum Beginn des Folgemonats nach dem Antrag wirksam

Spiel die Kombinationen vorher einmal mit dem Steuerklasse-Rechner durch. Wie sich das höhere Netto dann auf die Leistung auswirkt, siehst du im Elterngeld-Rechner.

Häufige Fragen

Die Fragen, die rund um die Steuerklasse vor der Geburt am häufigsten auftauchen.

Für den Partner, der nach der Geburt zu Hause bleibt, ist Klasse III meist am besten. Sein Netto bildet die Grundlage fürs Elterngeld, und in Klasse III ist dieses Netto am höchsten.

Nein. Die Jahressteuer bleibt gleich. Der Wechsel verschiebt nur, wie sich Steuer und Netto übers Jahr verteilen. Der Vorteil entsteht beim Eltern- und Mutterschaftsgeld, nicht bei der Steuer selbst.

Damit das höhere Netto voll zählt, sollte der Wechsel mehrere Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein, in der Praxis spätestens rund sieben Monate vor dem errechneten Termin.

Mehrmals im Jahr. Du kannst also nach der Elternzeit wieder zurückwechseln, wenn eine andere Kombination dann besser passt.

HINWEIS

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Ein Steuerklassenwechsel läuft über dein Finanzamt. Im Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.

Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.