Statt Formulare ausdrucken, unterschreiben und per Post schicken: familienportal.de bündelt die wichtigsten Familienleistungen an einem Ort. Der ELFE-Online-Antrag für Elterngeld ist das Herzstück, aber das Portal deckt mehr ab. Was wirklich dahintersteckt, für welche Leistungen es funktioniert und wie du Schritt für Schritt vorgehst, erklärt dieser Artikel.
Was ist familienportal.de?
familienportal.de ist das offizielle Online-Informations- und Antragsportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wurde 2019 gestartet und seitdem kontinuierlich ausgebaut. Das Portal ist keine eigenständige Behörde, sondern ein digitales Eingangsportal: Es informiert über staatliche Leistungen, enthält Rechner, verweist auf die zuständigen Stellen und ermöglicht für angeschlossene Bundesländer die direkte Online-Antragstellung über das ELFE-System.
Wichtig zu verstehen: familienportal.de koordiniert, aber die tatsächliche Zuständigkeit liegt weiterhin bei den Behörden der Bundesländer. Elterngeldstellen, Familienkassen, Jugendämter und Standesämter bleiben die eigentlichen Ansprechpartner. Das Portal fasst die Zugänge zusammen, damit du nicht bei jeder Leistung von vorne recherchieren musst.
Das Portal ist kostenlos nutzbar, eine Registrierung ist für die Informationsseiten nicht erforderlich. Für die Online-Antragstellung über das ELFE-System brauchst du eine BundID. Alle Inhalte sind auf Deutsch und wenden sich an Familien in Deutschland.
familienportal.de ist nicht die Behörde, sondern der digitale Eingang in das Behördensystem.
Welche Leistungen familienportal.de abdeckt
Das Portal informiert über die wichtigsten staatlichen Familienleistungen und verlinkt zur jeweils zuständigen Stelle. Im Überblick:
Leistungen mit Antragsmöglichkeit über ELFE
- Elterngeld (Basiselterngeld): Online-Antrag über das ELFE-Verfahren, inklusive Berechnung des Anspruchs. Der Rechner auf familienportal.de gibt vorab eine Schätzung.
- ElterngeldPlus: Ebenfalls über ELFE beantragbar, einschließlich des Partnerschaftsbonus für Paare, die gleichzeitig in Teilzeit gehen.
Leistungen mit Information, aber externem Antrag
- Kindergeld: familienportal.de informiert über Höhe, Voraussetzungen und Bezugsdauer. Den Antrag selbst stellst du aber bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, nicht über familienportal.de.
- Kinderzuschlag: Leistung für Eltern mit niedrigem Einkommen, beantragt bei der Familienkasse. Das Portal erklärt Voraussetzungen und verweist auf den BA-Zuschussrechner.
- Mutterschutz: Informationsseiten zu Beschäftigungsverbot, Schutzfristen und Mitteilungspflichten. Kein eigener Antrag, da Mutterschutz kraft Gesetzes gilt.
- Elternzeit: Informationen zur Ankündigungsfrist (7 Wochen) und zur Anmeldung beim Arbeitgeber. Kein Behördenantrag, sondern schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber.
- Kita-Anmeldung und Betreuungsgeld: Verweis auf kommunale Kita-Portale der Länder, da dies nicht bundesweit zentralisiert ist.
- Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Pflegegeld: Informationen und Verweise auf die jeweils zuständigen Stellen (Jugendamt, Wohngeldstelle, Pflegekasse).
Das Portal enthält außerdem einen Leistungsrechner, mit dem du dein voraussichtliches Elterngeld auf Basis von Einkommen und geplantem Teilzeitmodell schätzen kannst. Das Ergebnis ist nicht rechtsverbindlich, aber ein guter Ausgangspunkt für die Planung zusammen mit deiner Frauenärztin oder Hebamme.
Der ELFE-Online-Antrag: wie er funktioniert
ELFE steht für Einfach Leistungen für Eltern. Es ist die Plattform für den vollständig digitalen Elterngeld-Antrag: von der Dateneingabe bis zur elektronischen Übermittlung an die Elterngeldstelle. Kein Drucken, kein Postweg, keine Unterschrift auf Papier nötig.
Das ELFE-Verfahren wurde in einem Pilotprojekt zwischen Bundesregierung und einzelnen Ländern entwickelt und wird schrittweise auf alle Bundesländer ausgerollt. Grundlage ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), das den Bund und die Länder verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
Schritt für Schritt: So funktioniert der ELFE-Antrag
- BundID einrichten (einmalig, dauert 10–15 Minuten, Anleitung im nächsten Abschnitt).
- Anmelden auf familienportal.de mit deiner BundID.
- Leistung auswählen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder beides, ggf. mit Partnerschaftsbonus.
- Daten eingeben: Persönliche Daten, Einkommensnachweise, Angaben zum anderen Elternteil und zum geplanten Bezugszeitraum.
- Unterlagen hochladen: Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt), Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen den Steuerbescheid als PDF.
- Antrag elektronisch signieren und absenden. Die Signatur erfolgt über das BundID-System mit eID oder ELSTER.
- Bestätigung und Bescheid kommen ins BundID-Postfach oder per Post, je nach Elterngeldstelle des Bundeslandes.
Für Selbstständige ist der ELFE-Antrag ebenfalls möglich, aber du musst den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres als PDF hochladen. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, kannst du zunächst einen vorläufigen Antrag stellen und den Bescheid nachreichen, sobald er da ist.
Der Antrag kann gestellt werden, sobald das Kind geboren ist und die Geburtsurkunde vorliegt. Die Elterngeldstelle empfiehlt, den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt einzureichen, da Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate vor Antragstellung gezahlt wird.
BundID einrichten: drei Wege
Die BundID ist das zentrale Bürger-Konto für digitale Behördengänge in Deutschland. Für den ELFE-Antrag brauchst du ein BundID-Konto mit erhöhtem Vertrauensniveau. Es gibt drei Möglichkeiten:
Option 1: eID (empfohlen)
Mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises oder Reisepasses (eID) und der AusweisApp2 auf dem Smartphone. Das ist der sicherste, schnellste und zuverlässigste Weg. Die eID ist bei neueren Personalausweisen standardmäßig aktiviert. Wer einen älteren Ausweis hat, kann die Online-Funktion kostenlos beim Bürgeramt aktivieren lassen.
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eID-Chip
- AusweisApp2 (kostenlos, iOS und Android)
- NFC-fähiges Smartphone (oder Kartenlesegerät)
- Die PIN deines Ausweises (bei Verlust: Bürgeramt)
Option 2: ELSTER-Zertifikat
Wer bereits ein ELSTER-Konto für die elektronische Steuererklärung hat, kann das vorhandene Zertifikat direkt für die BundID nutzen. Keine neue Registrierung nötig, einfach verknüpfen. Für Selbstständige oft der einfachste Weg.
Option 3: Benutzername und Passwort
Das niedrigste Sicherheitsniveau reicht für Informationsseiten, aber nicht für den ELFE-Antrag. Für die Elterngeld-Antragstellung brauchst du mindestens eID oder ELSTER.
Wer keinen deutschen Personalausweis hat (z.B. EU-Ausländer mit Niederlassungserlaubnis), kann ebenfalls eine BundID mit eID-Funktion einrichten, sofern der Aufenthaltstitel einen eID-Chip hat. Details dazu auf bund.de/bundid.
Welche Bundesländer angeschlossen sind
Das ELFE-Verfahren wird schrittweise ausgerollt. Stand Mai 2026 sind folgende Bundesländer voll ans ELFE-Verfahren angeschlossen und ermöglichen die Online-Antragstellung über familienportal.de:
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Noch nicht vollständig angeschlossen oder in der Pilotphase: Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein. Prüfe den aktuellen Stand direkt auf familienportal.de, da sich die Liste laufend ändert. Für nicht angeschlossene Bundesländer gilt: Papierantrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes. Manche Bundesländer haben ein eigenes Online-Portal, unabhängig von ELFE.
Die Elterngeldstelle richtet sich nach dem Wohnort, nicht nach dem Geburtsort des Kindes. Bei einem Umzug in der Schwangerschaft ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich.
Schritt-für-Schritt: Was du wann tust
Eine praktische Übersicht, damit du nichts vergisst:
In der Schwangerschaft (vor der Geburt)
- BundID einrichten und BundID-Konto testen (lieber früh als in der Hektik nach der Geburt).
- Elterngeld-Rechner auf familienportal.de nutzen, um Anspruch und Monate grob zu planen.
- Prüfen, ob dein Bundesland am ELFE-Verfahren teilnimmt.
- Mit dem anderen Elternteil besprechen, wer welche Monate nimmt und ob ElterngeldPlus oder Teilzeit-Elternzeit sinnvoll ist.
- Mutterschutz dem Arbeitgeber mitteilen (sobald du möchtest, gesetzlich keine Frist, aber früh ist besser für den Arbeitgeber).
Nach der Geburt (erste Tage und Wochen)
- Geburtsurkunde beantragen: Bei Klinikgeburt meldet das Krankenhaus die Geburt binnen 1 Werktag an das Standesamt (§18 Abs. 1 PStG); Eltern müssen in der Regel selbst nichts beantragen. Bei Hausgeburt erstatten die Eltern selbst innerhalb einer Woche mündlich Anzeige beim Standesamt.
- Elterngeldantrag stellen über familienportal.de (ELFE) oder Papier, sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Nicht länger als drei Monate warten, da Rückwirkung auf drei Monate begrenzt ist.
- Falls nötig: Kindergeld bei der Familienkasse beantragen (Formular KG1, online über das BA-Familienportal oder per Post).
- Familienversicherung für das Kind bei der Krankenkasse anmelden.
- Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
Typische Fristen im Überblick
| Leistung | Frist | Wo beantragen |
|---|---|---|
| Elterngeld | Innerhalb von 3 Monaten nach Geburt (rückwirkend) | familienportal.de (ELFE) oder Elterngeldstelle |
| Kindergeld | Keine starre Frist, aber zeitnah | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit |
| Geburtsurkunde | Bei Klinikgeburt meldet das Krankenhaus binnen 1 Werktag (§18 Abs. 1 PStG); Eltern beantragen i.d.R. selbst nichts | Standesamt |
| Elternzeit | Mindestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber | Schriftlich an Arbeitgeber |
| Familienversicherung | Keine harte Frist – Anmeldung wirkt rückwirkend ab Geburt | Krankenkasse |
Häufige Fragen
Nein. Du kannst auch den Papierantrag bei deiner Elterngeldstelle einreichen. ELFE ist eine Option, keine Pflicht. Bei technischen Schwierigkeiten oder wenn dein Bundesland nicht angeschlossen ist, ist der Papierweg immer möglich.
Häufig ja. Vollständige ELFE-Anträge werden von Elterngeldstellen oft schneller bearbeitet, weil keine manuelle Dateneingabe durch Sachbearbeitende nötig ist. Eine Garantie gibt es nicht; die Bearbeitungszeit hängt auch vom Arbeitsvolumen der jeweiligen Elterngeldstelle ab. In einigen Bundesländern liegt die Bearbeitungszeit bei 4–8 Wochen.
Nein, nicht direkt. Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt, entweder per Formular KG1 oder über das Online-Portal der BA. familienportal.de informiert über Kindergeld und verweist auf die Familienkasse, stellt aber selbst keinen Antrag bereit.
Ja. Beim ELFE-Antrag können beide Elternteile ihre Daten separat eingeben und den Antrag gemeinsam einreichen. Jeder Elternteil braucht eine eigene BundID. Das ist besonders relevant, wenn ihr ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus plant.
Du stellst den Papierantrag bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Manche Bundesländer haben eigene Online-Portale für Elterngeld-Anträge, unabhängig von ELFE. Prüfe den aktuellen Stand direkt auf familienportal.de, da neue Bundesländer regelmäßig hinzukommen.
Für den ELFE-Antrag brauchst du BundID mit erhöhtem Vertrauensniveau: entweder eID (Personalausweis mit Online-Funktion + AusweisApp2 auf dem Smartphone) oder ein vorhandenes ELSTER-Zertifikat. Einfaches Benutzername/Passwort reicht für die Antragstellung nicht aus. Die Online-Funktion des Personalausweises kannst du kostenlos beim Bürgeramt aktivieren lassen, falls sie noch nicht eingerichtet ist.
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Stand: Mai 2026 – wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.
