Die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist das Regelwerk, das festlegt, welche Untersuchungen du als Schwangere auf Kassenkosten bekommst. Das Programm ist gut durchdacht, aber der Überblick fehlt oft: Wann kommt welcher Termin? Was ist inklusive? Und wann wird dir etwas angeboten, das du selbst zahlen müsstest? Dieser Artikel übersetzt das Regelwerk in einen praxisnahen Kalender.
Das G-BA-Terminraster: 10 Termine von Anfang bis Ende
Das Standardprogramm sieht mindestens 10 ärztliche Vorsorgeuntersuchungen vor, plus eine Abschlussuntersuchung kurz vor dem errechneten Geburtstermin. Die Termine orientieren sich grob an den Schwangerschaftswochen:
- SSW 6–12: Erste Vorsorgeuntersuchung. Blutabnahme (Blutgruppe, Röteln-Titer, Toxoplasmose-Ersttest bei Risiko, HIV, Lues/Syphilis, Hepatitis B), Urintest, Gewicht, Blutdruck, Ultraschall I (Lebendnachweis, Größe, Terminberechnung).
- SSW 13–16: Zweiter Termin. Urin, Blutdruck, Gewicht, Herzton, Überprüfung des Labors, Beratungsgespräch. Bei Bedarf: Nackentransparenz-Messung (nur bei Risiko Kassenleistung).
- SSW 17–20: Dritter Termin. Lage, Herzton, Urin, Blutdruck. Ultraschall II in SSW 19–22: Basis-Organscreening, Plazenta-Lage, Fruchtwasser.
- SSW 21–24: Vierter Termin. Antikörpersuchtest (zweite Runde), Urin, Blutdruck. Bei Rhesus-negativen Müttern: Anti-D-Prophylaxe in SSW 28–30.
- SSW 25–28: Fünfter Termin. Gestationsdiabetes-Screening (50-g-Glukose-Challenge-Test), Hb-Kontrolle, Urin, Herzton.
- SSW 29–32: Sechster Termin plus Ultraschall III: Wachstum, Fruchtwasser, Plazenta-Position, Doppler-Messung bei Indikation.
- SSW 33–36: Siebter und achter Termin. Ab jetzt alle zwei Wochen. Ein GBS-Abstrich (Streptokokken B, SSW 35–37) gehört nicht zum Standard-Untersuchungsprogramm der Mutterschafts-Richtlinien; viele Praxen bieten ihn als IGeL-Leistung an (ca. 20–30 €) oder die Kasse übernimmt nur bei medizinischer Indikation.
- Ab SSW 37: In vielen Praxen wöchentlicher Termin üblich (gemäß G-BA-Vorgabe jedoch weiterhin 2-wöchentlich – engmaschiger nur bei medizinischer Indikation). CTG-Überwachung, Lage-Check, Hb-Kontrolle, Abschlussultraschall nach Bedarf.
Insgesamt ergibt das mindestens 10 ärztliche Termine vor der Geburt und eine Wochenbettuntersuchung danach. Hinzu kommen die drei großen Ultraschall-Screenings als feste Eckpfeiler des Programms. Bei Risikoschwangerschaften, Mehrlingen oder auffälligen Befunden kann die Frauenärztin jederzeit weitere Termine ansetzen: Diese sind dann ebenfalls Kassenleistung.
Frequenz: alle vier Wochen, dann alle zwei, dann wöchentlich
Ein Muster, das viele überrascht: Die Abstände zwischen den Terminen werden mit fortschreitender Schwangerschaft kürzer, nicht länger. Das folgt der medizinischen Logik: Im ersten und zweiten Trimester entwickeln sich Embryo und Fetus kontinuierlich, aber langsam. Kritische Ereignisse wie vorzeitige Wehen, Präeklampsie oder Lageanomalien treten häufiger im dritten Trimester auf.
- SSW 6–28: Ungefähr ein Termin alle vier Wochen. Sieben reguläre Termine verteilen sich auf gut fünf Monate.
- SSW 29–36: Ab SSW 29 alle zwei Wochen. Der Körper verändert sich schneller, das Kind wächst rapide, Blutdruck und Urin werden engmaschiger kontrolliert.
- Ab SSW 37: Wöchentlich bis zur Geburt. CTG-Kontrolle wird zur Routine. Die Lage des Kindes, der Muttermund und der Geburtszustand werden regelmäßig eingeschätzt.
Für die Planung: Wer in einem Vollzeitjob arbeitet, sollte ab SSW 29 realistisch einrechnen, dass Termine häufiger werden. Viele Praxen bieten frühe Morgen- oder späte Abendtermine an; frag aktiv danach, bevor du dich durch Wartezeiten kämpfst. Ab SSW 37 empfiehlt es sich, die Kliniktasche zu packen und den Weg zur Geburtsklinik schon einmal abzufahren.
Was bei jedem Termin gemacht wird
Die meisten Termine folgen einem ähnlichen Ablauf. Was variiert, sind die Laborwerte und die Ultraschall-Fenster. Mit dem SSW-Rechner kannst du jederzeit nachschauen, in welcher Woche du gerade bist.
Routinekontrollen bei jedem Termin
- Urintest: Protein (Hinweis auf Präeklampsie), Zucker (Gestationsdiabetes-Screening), Nitrit (Harnwegsinfekt).
- Blutdruck: Normbereich in der Schwangerschaft ca. 110/70–135/85 mmHg. Erhöhungen werden engmaschig beobachtet.
- Gewicht: Gesamtzunahme von 10–16 kg ist normal; stark abweichende Werte lösen weitere Abklärung aus.
- Herzton: Ab SSW 12 per Doppler-Handgerät hörbar. Frequenz 110–160 bpm ist normal.
- Lage: Ab SSW 28 relevant. Steißlage wird ab SSW 34 aktiv besprochen (externe Wendung, Geburtsplanung).
Drei Ultraschall-Screenings im Detail
Die Mutterschafts-Richtlinie sieht genau drei Ultraschall-Untersuchungen als Standard-Kassenleistung vor:
- Ultraschall I (SSW 9–12): Lebendnachweis, Herzaktion, Anzahl der Kinder, erste Vermessung für Terminberechnung. Hier wird der Geburtstermin nach Scheitel-Steiß-Länge festgelegt.
- Ultraschall II (SSW 19–22): Basis-Organscreening. Herz, Hirn, Wirbelsäule, Bauchorgane, Gliedmaßen werden auf grobe Auffälligkeiten überprüft. Plazenta-Lage und Fruchtwassermenge werden gemessen.
- Ultraschall III (SSW 29–32): Wachstumskontrolle. Biometrie (Kopfumfang, Bauchumfang, Oberschenkellänge), Fruchtwasser, Plazenta. Bei Indikation: Doppler-Messung der Nabelschnur- und Uteringefässe.
Alle drei Screenings nutzen 2D-Graustufenultraschall. Für diese Screenings brauchst du nichts extra zu bezahlen. Was darüber hinausgeht, ist meistens IGeL-Leistung.
Kassenleistung: was die GKV vollständig übernimmt
Kassenpflichtig nach G-BA sind vollständig:
- Alle regulären ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nach dem Terminraster (mindestens 10 Termine)
- Die drei Basis-Ultraschall-Screenings (I, II, III)
- Labor: Blutgruppe, Antikörpersuchtest (Wiederholung in SSW 24–27), Röteln-Titer, Lues-Test, HIV-Test, Hepatitis-B-Oberflächenantigen
- Gestationsdiabetes-Screening (50-g-Glukose-Challenge-Test in SSW 24–28, bei positivem Ergebnis 75-g-oGTT)
- GBS-Abstrich (Streptokokken B, SSW 35–37) nur bei medizinischer Indikation; sonst IGeL-Leistung (ca. 20–30 €) und nicht Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien
- CTG-Überwachung ab SSW 36 (und früher bei medizinischer Indikation)
- Geburtsvorbereitungskurs (ein Kurs anteilig oder vollständig je nach Kasse; Partner-Kurs ist Selbstzahler)
- Wochenbettbetreuung durch Hebamme (bis 12 Wochen, bis zu 12 Besuche)
- Anti-D-Prophylaxe für Rhesus-negative Mütter in SSW 28–30
Der Mutterpass wird bei jeder Untersuchung von der Ärztin oder Hebamme ausgefüllt. Er begleitet dich durch die gesamte Schwangerschaft und in die Geburtsklinik. Behalte ihn selbst; die Praxis führt keine vollständige Kopie.
IGeL-Leistungen: was du selbst zahlst
Viele Leistungen, die dir in der Praxis angeboten werden, sind nicht Kassenleistung. Du kannst sie ablehnen, ohne Nachteile für die Kassenleistungen zu haben. Typische IGeL-Leistungen in der Schwangerschaft:
| Leistung | SSW | Kosten (ca.) | Kassenleistung? |
|---|---|---|---|
| Feindiagnostik-Ultraschall (erweitertes Organscreening) | 20–22 | 150–350 € | Nein (außer bei Risiko oder Auffälligkeiten) |
| NIPT (nicht-invasiver Pränataltest) | 10–14 | 150–300 € | Ja, gemäß G-BA-Beschluss vom Juli 2022 auf Kassenkosten bei Risikoschwangerschaft (Trisomie 13/18/21, nach ärztlicher Beratung) |
| 3D-/4D-Ultraschall | beliebig | 50–150 € | Nein |
| Präeklampsie-Screening (sFlt/PlGF, Doppler) | 11–14 | 100–250 € | Nur bei Risiko |
| Toxoplasmose-Folgetests (serielle Kontrolle) | laufend | 20–60 € | Nur Ersttest bei Risiko |
| Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) | 15–20 | 300–700 € | Nur bei medizinischer Indikation |
Du hast das Recht, vor jeder IGeL-Leistung Bedenkzeit zu verlangen und das Angebot ohne Nachteile abzulehnen. Der IGeL-Monitor des MDS bewertet Leistungen nach aktueller Studienlage. Bei Unsicherheit: zweite Meinung einholen oder direkt nachfragen, ob die Leistung bei dir medizinisch indiziert ist und damit zur Kasse abgerechnet werden kann.
Hinweis: Ein IGeL-Angebot bedeutet nicht automatisch, dass die Leistung für dich sinnvoll oder notwendig ist. Lass dir immer den Grund erklären. Mamenza-Redaktion
Der Mutterpass: dein Dokument
Der Mutterpass ist das zentrale Dokument der Schwangerschaft. Du bekommst ihn bei der ersten Vorsorge ausgehändigt und behältst ihn selbst. Er enthält:
- Persönliche Daten und Blutgruppe
- Alle Laborwerte (Röteln, HIV, Lues, Hb, Antikörper)
- Ultraschall-Befunde und Biometrie der drei Screenings
- Herztonprotokolle und CTG-Ergebnisse
- Vorerkrankungen, Risikofaktoren, frühere Schwangerschaften
- Den aktuellen Geburtstermin nach Naegele-Regel und Ultraschall-Korrektur
In der Geburtsklinik wird der Mutterpass zwingend benötigt. Pack ihn in die Kliniktasche, zusammen mit dem Personalausweis und der Krankenversicherungskarte. Ohne Mutterpass muss das Geburtenteam alle relevanten Werte neu erheben oder auf Abruf warten, was Zeit kostet.
Falls du den Mutterpass verlierst: Die Praxis hat nicht alle Einträge vollständig archiviert. Du kannst einen Ersatz-Mutterpass ausstellen lassen, aber verfügbare Laborbefunde müssen ggf. neu erhoben werden. Mach deshalb frühzeitig Fotos der wichtigsten Seiten.
Vorsorge durch die Hebamme
Hebammen dürfen nach den Mutterschafts-Richtlinien bis zu drei Vorsorge-Untersuchungen parallel zur Frauenärztin durchführen, allerdings ohne Ultraschall. Diese Termine sind Kassenleistung und können eine wertvolle Ergänzung sein.
Die Beleghebamme oder die freiberufliche Hebamme kann für Blutdruck, Urin, Gewicht, Herzton und Beratung zuständig sein. Das entlastet die Praxis und schafft eine zusätzliche Vertrauensperson für Geburtsplanung und Wochenbett. Hebammen haben oft mehr Zeit für Fragen und können häusliche Besuche anbieten, was bei Einschränkungen im dritten Trimester praktisch ist.
Achtung: Hebammen können in Deutschland derzeit schwer zu finden sein. Melde dich idealerweise in SSW 8–12 an, noch bevor der erste Ultraschall stattgefunden hat. Die Wartelisten sind lang, besonders in Städten. Nutze die Vorsorge-Übersicht für Tipps zur Hebammensuche in deiner Region. Wer eine Beleghebamme bucht, kann sie sowohl in der Vorsorge als auch bei der Geburt und im Wochenbett einsetzen.
Häufige Fragen
Die Fragen, die Eltern uns zu diesem Thema am häufigsten stellen.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Aber die Termine sind für dich und dein Baby da: Das meiste, was dabei gefunden wird, kann nur früh erkannt und behandelt werden. Die Kasse hat kein Recht, Leistungen zu kürzen, wenn du Termine auslässt.
Ja. Das Recht auf freie Arztwahl nach §76 SGB V gilt uneingeschränkt. Ein Wechsel ist in jedem Schwangerschaftsmonat möglich, der Mutterpass kommt einfach mit.
In Deutschland ausgestellte Mütterpässe sind international bekannt und enthalten alle relevanten Daten in klinisch lesbarer Form. Im EU-Ausland wird er akzeptiert. Alle Werte sind mit internationalen Einheiten angegeben, die Ärzte in der EU kennen. Bei längeren Reisen im dritten Trimester empfiehlt sich eine Übersetzung der wichtigsten Einträge.
Kein Bußgeld, keine Konsequenzen für die Krankenversicherung. Sprich einfach mit deiner Frauenärztin über das weitere Vorgehen. Bei Risikoschwangerschaften ist Nachholung wichtiger als bei unauffälliger Schwangerschaft.
Ja. Hebammen dürfen nach den Mutterschafts-Richtlinien bis zu drei Vorsorge-Untersuchungen parallel zur Frauenärztin übernehmen, aber keinen Ultraschall durchführen. Diese Termine sind Kassenleistung.
Tags
Stand: Mai 2026 – wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.
