Eine Hebamme zur Geburt in der Klinik klingt nach Luxus, ist aber ein gesetzlich geregeltes Recht. Die Beleghebamme verbindet die Vorteile einer freiberuflichen, kontinuierlichen Betreuung mit der medizinischen Infrastruktur einer Geburtsklinik.
Dieser Artikel erklärt Kosten, Kassenleistungen und gibt dir konkrete Suchtipps, damit du trotz Engpässen eine passende Fachfrau findest.
Was ist eine Beleghebamme?
Eine Beleghebamme ist eine freiberuflich tätige Hebamme, die einen Belegvertrag mit einer oder mehreren Geburtskliniken abgeschlossen hat. Dieser Vertrag erlaubt ihr, Räumlichkeiten und Ausrüstung der Klinik zu nutzen, ohne dort angestellt zu sein.
Du buchst keine Schicht-Hebamme, sondern eine Fachfrau, die nur für dich da ist vom ersten Wehen bis zur Wochenstation.
Rechtlich ist dieses Modell in §134a SGB V geregelt, in Verbindung mit dem Hebammen-Vergütungsvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden.
Seit der Vergütungsreform 2022 sind die Stundensätze erheblich gestiegen, um dem Berufsnachwuchs mehr Planungssicherheit zu bieten und dem anhaltenden Mangel an freiberuflichen Hebammen entgegenzuwirken. Die Vergütung richtet sich nach dem bundesweiten Hebammenhilfevertrag des GKV-Spitzenverbands und wird regelmäßig angepasst; die aktuellen Sätze und Zuschläge stehen dort.
Abzugrenzen von der Beleghebamme ist die Hausgeburtshebamme, die ausschließlich außerhalb von Kliniken betreut, sowie die fest angestellte Kreißsaal-Hebamme, die mehrere Frauen gleichzeitig begleiten kann. Das Belegmodell vereint klinische Sicherheit mit individueller Betreuung.
Die Vorsorge bei der Frauenärztin läuft parallel weiter. Die Beleghebamme ergänzt die gynäkologische Betreuung durch hebammenspezifische Schwangerschaftsbesuche und die vollständige Geburtsbegleitung.
Viele Schwangere fragen sich, ob sich das Modell auch mit einem geplanten oder ungeplanten Kaiserschnitt verträgt. Die Antwort ist Ja: Die Beleghebamme kann als vertraute Bezugsperson im Kreißsaal anwesend sein und übernimmt anschließend die Wochenbettbetreuung, die auch nach einem Kaiserschnitt GKV-Leistung bleibt.
Was zahlt die Krankenkasse?
Für alle Pflichtleistungen nach §134a SGB V entstehen dir als GKV-Versicherter keine Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vollständig:
- Geburtshilfe: Alle Leistungen während der Geburt in der Klinik, einschließlich Überwachung per CTG, Geburtshilfe, Dammriss-Nahtversorgung Grad I und II sowie Nachsorge unmittelbar nach der Geburt.
- Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme: Hebammen können während der Schwangerschaft alle Vorsorgeuntersuchungen außer Ultraschall durchführen, die Anzahl ist nicht begrenzt. Die Mutterschafts-Richtlinien des G-BA legen fest, welche Untersuchungen wie die Feindiagnostik in der Schwangerschaft Kassenleistung sind.
- Wochenbettbetreuung: Bis zu 16 Hausbesuche in den ersten 10 Tagen nach der Geburt, danach weitere Besuche bis zum Ablauf der 12. Lebenswoche (spätes Wochenbett, darüber hinaus mit ärztlicher Anordnung), plus bis zu 8 Stillberatungen ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase (bis Ende des 9. Lebensmonats nur bei Ernährungsproblemen des Kindes; §24d SGB V i.V.m. Hebammenhilfe-Vertrag), sowie telefonische Beratung rund um die Uhr im Wochenbett.
- Stillberatung: Bis zu 8 ambulante Stillberatungen bis zum 9. Lebensmonat des Kindes sind Kassenleistung. Stillberatung umfasst auch die Einführung in die Nutzung von Kolostrum und Unterstützung beim Aufbau der Milchproduktion.
- Geburtsvorbereitungskurs: Die Kasse übernimmt einen zertifizierten Kurs anteilig oder vollständig, je nach Anbieter und individuellem Tarif.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Hebamme und Kasse. Du musst nichts vorstrecken, vorausgesetzt die Hebamme hat eine GKV-Kassenzulassung. Das solltest du beim ersten Gespräch klären. Deine Krankenkasse kann dir außerdem eine Liste zugelassener Hebammen in deinem Bezirk aushändigen.
| Leistung | Kassenleistung? |
|---|---|
| Geburtshilfe in der Klinik (inkl. CTG-Überwachung) | Ja, vollständig |
| Wochenbett: bis zu 20 Kontakte in den ersten 10 Tagen, danach bei Bedarf bis Woche 12 | Ja |
| Geburtsvorbereitungskurs (zertifiziert) | Ja, mit Zuschuss |
| Stillberatung (bis zu 8 Termine) | Ja, vollständig |
| Wochenbettbesuche nach Woche 12 (ohne ärztliche Anordnung) | Nein, Privatleistung |
| Massagen, Akupunktur (IGeL) | Nein |
| Hausgeburt auf Wunsch | Ja, seit jeher Kassenleistung; Vergütungssätze 2022 angehoben |
Beleghebamme Kosten: Mehrkosten und IGeL-Leistungen
Außerhalb des Pflichtpakets können folgende Kosten entstehen. Der Begriff IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) bezeichnet alles, was die GKV nicht übernimmt und was du als Privatleistung bezahlst:
- Wochenbettbesuche nach Woche 12: Typisch 50 bis 80 Euro pro Besuch. Falls dein Baby oder du weitere Unterstützung benötigt, zum Beispiel bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsthemen, kann ein erweitertes Paket sinnvoll sein.
- Rückbildungsgymnastik über den Kassenzuschuss hinaus: Premium-Kurse und Online-Kurse außerhalb des Präventionskatalogs gehen auf eigene Rechnung. Klassische Rückbildungskurse nach Beckenboden-Standard sind dagegen oft bezuschusst.
- Akupunktur zur Geburtsvorbereitung: Besonders ab SSW 38 nachgefragt. Kosten je nach Praxis 40 bis 80 Euro pro Sitzung. Nicht im GKV-Paket enthalten, obwohl Studien einen Beitrag zur Reifung des Muttermundes belegen.
- Entspannungsmassagen und Aromatherapie: Als IGeL typisch 50 bis 100 Euro pro Termin. Beliebt in der Spätschwangerschaft und im Wochenbett, aber kein GKV-Anspruch.
- Mehrlingszulage: Bei Zwillings- oder Drillingsgeburten zieht die Beleghebamme oft eine Assistentin hinzu. Klär vorab, welcher Kostenanteil bei dir liegt, da der GKV-Satz nicht immer die vollständigen Mehrkosten abdeckt.
- Anfahrtskosten: Manche Hebammen stellen eine Fahrtkostenpauschale in Rechnung, wenn sie weit außerhalb ihres Kerneinzugsgebiets fahren. Frag konkret danach im ersten Gespräch.
- Homöopathie: Globuli und andere komplementärmedizinische Mittel sind keine Kassenleistung. Wenn du Wert darauf legst, prüfe vorab, ob deine Hebamme diese Leistungen anbietet und was sie kosten.
Bei normaler Geburt und GKV-Versicherung zahlst du für die Kernleistung nichts. Extras summieren sich je nach Wunschpaket auf 200 bis 600 Euro über Schwangerschaft und Wochenbett.
Vergiss nicht: Für deinen Elterngeld-Antrag brauchst du keine Hebammenrechnungen.
Verfügbarkeit und Suche
Der Hebammenmangel ist in vielen Regionen akut. In Städten wie München, Hamburg oder Berlin sind Beleghebammen häufig 6 bis 12 Monate im Voraus ausgebucht.
Suchmöglichkeiten im Überblick:
- Kreißsaalliste der Wunschklinik: Kliniken führen Listen ihrer Belegpartnerinnen. Auf telefonische Anfrage erhältst du Kontaktdaten. Einige Kliniken haben auch Online-Formulare.
- Hebammensuche des Deutschen Hebammenverbandes: Unter hebammenverband.de findest du eine PLZ-basierte Suche mit Filteroptionen für Beleghebammen.
- GKV-Spitzenverband: Die gesetzliche Hebammenliste nach § 134a SGB V verzeichnet GKV-zugelassene freiberufliche Hebammen.
- Online-Plattformen: Hebamio.de und hebammensuche.de aggregieren Profile und erleichtern die erste Kontaktaufnahme. Lokale Elternforen und Facebook-Gruppen sind für stadtspezifische Empfehlungen hilfreich.
- Frauenärztin fragen: Praxen empfehlen häufig Hebammen, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben. Diese persönliche Empfehlung kann wertvoller sein als eine anonyme Online-Liste.
Schreib mehrere Hebammen gleichzeitig an, das ist üblich und kein Zeichen von Unhöflichkeit. Falls alle ausgebucht sind, frage nach Wartelisten und erkundige dich nach einem Geburtshaus in deiner Region als Alternative. Ein Geburtshaus bietet ähnliche Kontinuität bei häufig kürzerer Wartezeit.
Sei bei deiner ersten Anfrage konkret: Teile deinen errechneten Geburtstermin, deine Wunschklinik und deine wichtigsten Erwartungen mit. Hebammen schätzen es, wenn du weißt, was du möchtest. Nenne ruhig, wenn du auf Empfehlung anfragst.
Abrechnung, Wochenbett und Elternzeit
Nach der Geburt reicht die Hebamme ihre Leistungsnachweise direkt bei deiner Kasse ein. Du bekommst auf Anfrage eine Kopie. Dein zentrales Dokument bleibt der Mutterpass, in dem Hebammenleistungen mitdokumentiert werden.
Für den Elterngeld-Antrag brauchst du keine Hebammenrechnungen. Relevant sind dort Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (bei Müttern: vor Beginn des Mutterschutzes) und die Geburtsurkunde. Die Geburtsurkunde beantragst du beim Standesamt, typischerweise innerhalb einer Woche nach der Geburt. Für die Familienversicherung deines Neugeborenen ist sie ebenfalls der entscheidende Nachweis.
Sollte deine Beleghebamme kurzfristig verhindert sein, greift die Klinik auf ihre eigene Kreißsaalhebamme zurück. Das ist in jedem Belegvertrag so vorgesehen. Kläre vorab, ob deine Hebamme eine feste Vertretung hat, die du im besten Fall vorher kennenlernen kannst. Eine gute Hebamme organisiert ihre Vertretung aktiv und informiert dich transparent.
Im Wochenbett geht es nicht nur um körperliche Erholung. Die Hebamme unterstützt auch beim Wochenbett-Ablauf, beim Stillen und beim Erkennen von Komplikationen wie Wundheilungsproblemen oder postpartaler Depression. Wochenbettbesuche innerhalb der ersten 12 Wochen sind Kassenleistung; danach kannst du bei Bedarf weitere Besuche als Privatleistung vereinbaren.
Für Mütter beginnt die Elternzeit in der Regel nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt (für andere Elternteile kann sie ab Geburt beginnen). Dein Arbeitgeber muss über die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn informiert werden. Wenn du ElterngeldPlus nutzen willst, um Teilzeit und Elterngeld zu kombinieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung noch in der Schwangerschaft.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Die Fragen, die zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
Nein. Alle Pflichtleistungen übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse vollständig. Eigenkosten entstehen nur bei freiwilligen Zusatzleistungen wie Massagen oder Besuchen nach der 12. Wochenbettwoche.
Ja. Auch bei einem geplanten oder ungeplanten Kaiserschnitt kann die Beleghebamme als Bezugsperson dabei sein. Die postoperative Wochenbettbegleitung bleibt im Kassenleistungsumfang erhalten.
Die diensthabende Klinik-Hebamme übernimmt. Das ist vertraglich geregelt. Frage vorab, ob deine Beleghebamme eine feste Vertretung hat, die du kennenlernen kannst.
Spätestens ab der 12. Schwangerschaftswoche, in Großstädten idealerweise bereits nach dem Ersttrimester-Screening in Woche 10 bis 11. In ländlichen Regionen gibt es oft mehr Kapazitäten.
Ja. Das Recht auf freie Arztwahl gilt sinngemäß auch für Hebammen. Ein Wechsel ist möglich, solange eine andere Hebamme verfügbar ist. Kündige das Betreuungsverhältnis schriftlich.
Nein, das Belegmodell setzt einen Belegvertrag mit einer Klinik voraus. Wenn du ohne Klinikbindung planst, ist eine Geburtshaus-Geburt oder eine Hausgeburt die passende Alternative. Auch dort gibt es eine Hebamme, die ausschließlich für dich zuständig ist.
Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.




