Recht & Finanzen

ElterngeldPlus: Wie es funktioniert, was es bringt und wie du es beantragst

ElterngeldPlus zahlt die Haelfte des Basiselterngeldes, laeuft dafür doppelt so lang. Wer in Teilzeit weiterarbeitet und den Partnerschaftsbonus aktiviert, kombiniert Betreuungszeit und Einkommen geschickt. Hier stehen alle Regeln nach BEEG §4, die Rechenlogik und wie der Antrag funktioniert.

BO
Mamenza-Redaktion
Zuletzt geprüft 4. Mai 2026 · 11 Min. Lesezeit
Inhaltlich abgeglichen mitBMFSFJ · BZgA · BEEG (gesetze-im-internet.de)

ElterngeldPlus wurde 2015 eingeführt, um Eltern zu fördern, die nach der Geburt früh wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Das Modell zahlt die halbe Höhe des Basiselterngeldes, dafür aber doppelt so lang. Wer es geschickt mit dem Partnerschaftsbonus und einer Teilzeittätigkeit kombiniert, sichert sich mehr Monate mit staatlicher Unterstützung, ohne den vollen Einkommensverzicht der klassischen Elternzeit hinnehmen zu müssen.

Was ist ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngeldes nach § 4 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Es richtet sich an Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten wollen und dafür auf die volle Höhe des Basiselterngeldes verzichten. Im Gegenzug erhalten sie den halben Betrag für doppelt so viele Monate.

Das Grundprinzip: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Die Gesamtsumme, die eine Familie über den gesamten Zeitraum erhält, bleibt rechnerisch gleich. Was sich ändert, ist die Verteilung: kleinere Beträge über einen längeren Zeitraum. Das ist besonders attraktiv, wenn das Teilzeiteinkommen die Lücke zum bisherigen Gehalt zu einem großen Teil schließt.

Grundvoraussetzung ist, dass du mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebst, es selbst betreust und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest. Die Arbeitszeitgrenze gilt pro Woche, wird aber im Durchschnitt über den Bezugsmonat berechnet, nicht Woche für Woche starr geprüft. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen ruht das Elterngeld; die Mutterschutzzeit selbst zählt dabei als Elterngeldmonat.

Ein wichtiger Unterschied zum Beschäftigungsverbot: Das Beschäftigungsverbot greift unabhängig vom Elterngeld als Arbeitsschutzregel. ElterngeldPlus regelt dagegen ausschließlich die Leistungshöhe und -dauer der staatlichen Zahlung.

Berechnung: doppelt so lang, halb so hoch

Die Berechnung des ElterngeldPlus-Monatsbetrages folgt einer klaren Logik. Ausgangspunkt ist immer das Basiselterngeld, das du ohne jede Teilzeitarbeit erhalten würdest (65–67 % des maßgeblichen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich). Von diesem Betrag wird das Nettoeinkommen aus der Teilzeitarbeit abgezogen. Das Ergebnis wird halbiert.

GrößeBasiselterngeldElterngeldPlus
Mindestbetrag300 Euro/Monat150 Euro/Monat
Höchstbetrag1.800 Euro/Monat900 Euro/Monat
Maximale Dauer (Alleinerziehend)14 Monate28 Monate
Maximale Dauer (Paar)14 Monate28 Monate + 8 Bonus

Rechenbeispiel: Das Basiselterngeld ohne Teilzeit wäre 1.000 Euro. Du arbeitest in Teilzeit und verdienst netto 400 Euro im Monat. Das bereinigte Basiselterngeld sinkt auf 600 Euro. Halbiert ergibt das 300 Euro ElterngeldPlus pro Monat, ausgezahlt für bis zu 24 Monate. Wärst du beim Basiselterngeld geblieben, hättest du für 12 Monate je 600 Euro bekommen. Die Gesamtsumme (7.200 Euro) bleibt identisch.

Für eine genaue individuelle Berechnung eignet sich der Rechner auf familienportal.de. Er berücksichtigt Teilzeiteinkommen, Steuerklasse und einen etwaigen Partnerschaftsbonus automatisch und gibt dir einen verbindlichen Orientierungswert. Weitere Rechner und Tools für die Schwangerschaftsplanung findest du in der Mamenza-Toolsammlung.

Partnerschaftsbonus: 8 Bonusmonate für Paare

Der Partnerschaftsbonus ist der stärkste Hebel im ElterngeldPlus-System. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhält jeder Elternteil vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Die Planung lohnt sich schon früh in der Schwangerschaft. Das ergibt insgesamt acht Bonusmonate für das Paar.

Die Voraussetzungen im Detail:

  • Beide Elternteile beantragen den Bonus für dieselben Monate (Gleichzeitigkeitsprinzip).
  • Jeder arbeitet in diesen Monaten zwischen 25 und 32 Stunden pro Woche, nicht mehr und nicht weniger.
  • Die Partnerschaftsbonus-Monate schließen direkt an die regulären ElterngeldPlus-Monate an, ohne Lücke.
  • Auch Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen 4 Bonusmonate erhalten, wenn sie die Stundengrenze einhalten.

Der Bonus passt gut zu Teilzeit während der Elternzeit: Paare, die Betreuung und Beruf gleichmäßig aufteilen wollen, können beide gleichzeitig in Elternzeit sein oder alternativ das Arbeitsverhältnis regulär fortführen und trotzdem den Bonus beziehen. Entscheidend ist ausschließlich die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit.

Vorsicht bei Schwankungen: Wenn ein Elternteil in einem Bonusmonat über 32 Stunden arbeitet, entfällt der Bonus für diesen Monat für beide Elternteile. Bei Erkrankung über 4 Wochen sollte die Elterngeldstelle sofort informiert werden. Kurzfristige Erkrankungen bis zu 4 Wochen sind in der Regel unschädlich.

Hinweis: Beide Elternteile müssen den Partnerschaftsbonus im Antrag gemeinsam angeben. Ein nachträglicher Antrag ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Kombination mit Basiselterngeld

Du musst dich nicht zwischen Basis- und ElterngeldPlus entscheiden. Das System ist ausdrücklich auf Kombination ausgelegt. Typische Muster für Paare, bei denen ein Elternteil zunächst voll zuhause bleibt und dann wieder einsteigt:

  • Monate 1–2: Mutterschutz (kein Elterngeld nötig, da Mutterschaftsgeld läuft)
  • Monate 3–6: Basiselterngeld, voller Satz, kein Teilzeiteinkommen
  • Monate 7–14: ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit (16–32 Stunden)
  • Monate 15–18: Partnerschaftsbonus, beide Eltern 25–32 Stunden

Dieses Muster maximiert die Betreuungszeit ohne vollständigen Einkommensverzicht. Es ist besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber flexible Teilzeitmodelle ermöglicht. Einen verbindlichen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit hast du bei Betrieben ab 15 Beschäftigten nach § 15 BEEG.

Für Elternteile, die schon früh wieder einsteigen wollen, bietet der direkte Wechsel von Basiselterngeld zu ElterngeldPlus im zweiten oder dritten Monat eine Option. Wer dagegen die volle Betreuungszeit ausschöpfen will, bleibt beim Basiselterngeld und verzichtet auf ElterngeldPlus. Die richtige Wahl hängt vom Teilzeiteinkommen, der gewünschten Betreuungszeit und dem Familienmodell ab. Ein Beratungsgespräch bei der Elterngeldstelle vor dem Antrag lohnt sich fast immer. Denke auch an die Kita-Anmeldung: In vielen Städten sind Wartelisten lang und eine frühe Planung sinnvoll.

Antrag: Unterlagen und Ablauf

Den Antrag auf ElterngeldPlus stellst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, dieselbe Stelle wie für das Basiselterngeld. Über familienportal.de ist in den meisten Bundesländern inzwischen ein digitaler Antrag möglich. Der Antrag sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden, da Elterngeld nicht rückwirkend für mehr als drei Monate ausgezahlt wird.

Diese Unterlagen werden typischerweise benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes (im Original oder beglaubigte Kopie; die Entbindungsanzeige der Klinik kann bis zur Ausstellung überbrücken)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (Gehaltsabrechnungen)
  • Nachweis der Teilzeittätigkeit: Arbeitgeberbescheinigung mit Angabe der vereinbarten Wochenstunden
  • Steuer-ID beider Elternteile
  • Krankenversicherungsnachweis (bei gesetzlich Versicherten über Familienversicherung oder eigene Mitgliedschaft)
  • Bei Partnerschaftsbonus: Antrag beider Elternteile mit Angabe der geplanten Stunden und der beantragten Monate
  • Bei Selbstständigen: Steuerbescheid des Vorjahres statt Gehaltsabrechnungen

Kläre vor Antragstellung schriftlich mit dem Arbeitgeber, wie viele Stunden du in Teilzeit arbeitest. Eine schriftliche Vereinbarung zur Reduzierung der Arbeitszeit nach § 15 BEEG gibt dir Rechtssicherheit und vereinfacht die Antragstellung erheblich. Ohne klare Dokumentation kann die Elterngeldstelle die Teilzeittätigkeit nicht anerkennen.

Nach Eingang des Antrags dauert die Bearbeitung je nach Bundesland und Auslastung der Elterngeldstelle zwischen 4 und 12 Wochen. In dieser Zeit laufen parallel die ersten Kindervorsorge-Untersuchungen (U2–U4), und Auslastung der Elterngeldstelle zwischen 4 und 12 Wochen. In einigen Ländern ist auch eine digitale Antragstellung mit beschleunigter Bearbeitung möglich. Das Familienportal des Bundes gibt zudem Auskunft über länderspezifische Besonderheiten.

Selbstständige, Mehrkindfamilien und Alleinerziehende

ElterngeldPlus gilt grundsätzlich für alle Elternteile, es gibt aber wichtige Sonderregeln für bestimmte Gruppen:

Selbstständige

Selbstständige können ElterngeldPlus beziehen. Das maßgebliche Einkommen wird aus dem Steuerbescheid des Vorjahres ermittelt, nicht aus laufenden Einnahmen. Die Arbeitszeitgrenze von 32 Stunden gilt auch für selbstständige Tätigkeiten und wird auf Basis einer Selbstauskunft über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden geprüft. Eine genaue Stundendokumentation ist daher sinnvoll. Wer Vorsorgeuntersuchungen und Frauenarzt-Vorsorge-Termine wahrnimmt oder zu einem Gynäkologen-Wechsel muss, sollte diese Zeit nicht in die Arbeitsstunden einrechnen.

Mehrkindfamilien und Geschwisterbonus

Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus: Der Elterngeldanspruch erhöht sich um 10 %, mindestens aber um 75 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren leben. Der Bonus gilt sowohl für das Basiselterngeld als auch für ElterngeldPlus und wird automatisch bei der Berechnung berücksichtigt. Ein Beleghebamme kann in den ersten Monaten die Betreuung übernehmen, während Eltern wieder einsteigen.

Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten den doppelten Elterngeldanspruch, da keine zweite Person den Partnermonat beanspruchen kann. Aus 14 Monaten Basiselterngeld werden entsprechend 28 Monate ElterngeldPlus. Auch der Partnerschaftsbonus ist für Alleinerziehende zugänglich: Wer allein 25–32 Stunden pro Woche arbeitet, kann 4 Bonusmonate beantragen. Eine gute Hebamme kann gerade für Alleinerziehende im Wochenbett und in den ersten Monaten eine wichtige Stütze sein. Ein Blick in die aktuelle BMFSFJ-Broschüre klärt die genauen Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Für die Gesamtsumme macht es keinen Unterschied. Wer nicht in Teilzeit arbeitet und nur die doppelte Laufzeit will, fährt rechnerisch gleich wie beim Basiselterngeld. ElterngeldPlus macht den größten Unterschied, wenn du Teilzeiteinkommen erzielst und den Partnerschaftsbonus nutzt. Dann steigt die effektive Förderquote und du erhältst über mehr Monate staatliche Unterstützung.

Ja, innerhalb der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten. Ein einmal gestellter Antrag kann unter bestimmten Umständen geändert werden, zum Beispiel wenn sich die Teilzeitsituation ändert. Frag bei der zuständigen Elterngeldstelle nach, bevor du eigenständig wechselst, da nicht jede Änderung rückwirkend genehmigt wird.

Erkrankungen über 4 Wochen können den Partnerschaftsbonus gefährden. Informiere die Elterngeldstelle unverzüglich, wenn absehbar ist, dass die Stundengrenzen nicht eingehalten werden können. Bei kurzzeitigen Erkrankungen unter 4 Wochen gibt es oft Kulanzregelungen, die aber nicht garantiert sind.

Ja. Das Nettoeinkommen wird aus dem Steuerbescheid des Vorjahres ermittelt. Die Arbeitszeitgrenze von 32 Stunden gilt auch für selbstständige Tätigkeiten. Wer als Selbstständige oder Freiberuflerin tätig ist, sollte die Stunden sorgfältig dokumentieren, da die Elterngeldstelle diese Angaben prüfen kann.

Wer während der ElterngeldPlus-Monate mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, verliert den Anspruch für diesen Monat vollständig. Es gibt keine anteilige Kürzung, sondern einen vollständigen Wegfall. Kläre daher im Vorfeld mit dem Arbeitgeber, wie die Wochenarbeitszeit exakt berechnet und dokumentiert wird, insbesondere bei schwankenden Arbeitszeiten.

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Stand: Mai 2026 – wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.