In Bayern wird der Mutterschutz von den Regierungen der sieben Regierungsbezirke überwacht: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Welche Regierung für dich zuständig ist, hängt vom Sitz deines Arbeitgebers ab. Hier findest du Adressen, Telefonnummern und die bayerischen Besonderheiten.
Mutterschutz ist Bundesrecht, geregelt im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Aufsicht und Genehmigungsverfahren sind in Bayern den Regierungen als obere Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz übertragen. Sie genehmigen Ausnahmen vom Kündigungsverbot, prüfen Gefährdungsbeurteilungen und beraten bei individuellen Beschäftigungsverboten.
Welche Regierung ist für dich zuständig?
Maßgeblich ist der Sitz deines Arbeitgebers, nicht dein Wohnort. Die sieben bayerischen Regierungsbezirke decken jeweils mehrere Landkreise und kreisfreie Städte ab.
Regierung von Oberbayern
Zuständig für München, Ingolstadt, Rosenheim und 20 Landkreise von Garmisch-Partenkirchen bis Eichstätt.
- Adresse: Maximilianstraße 39, 80538 München
- Telefon: 089 2176-0
- E-Mail: [email protected]
Regierung von Niederbayern
Zuständig für Landshut, Passau, Straubing und 9 Landkreise.
- Adresse: Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
- Telefon: 0871 808-01
- E-Mail: [email protected]
Regierung der Oberpfalz
Zuständig für Regensburg, Amberg, Weiden und 7 Landkreise.
- Adresse: Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
- Telefon: 0941 5680-0
- E-Mail: [email protected]
Regierung von Oberfranken
Zuständig für Bayreuth, Bamberg, Coburg, Hof und 9 Landkreise.
- Adresse: Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
- Telefon: 0921 604-0
- E-Mail: [email protected]
Regierung von Mittelfranken
Zuständig für Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach, Schwabach und 7 Landkreise.
- Adresse: Promenade 27, 91522 Ansbach
- Telefon: 0981 53-0
- E-Mail: [email protected]
Regierung von Unterfranken
Zuständig für Würzburg, Aschaffenburg, Schweinfurt und 9 Landkreise.
- Adresse: Peterplatz 9, 97070 Würzburg
- Telefon: 0931 380-00
- E-Mail: [email protected]
Regierung von Schwaben
Zuständig für Augsburg, Kempten, Memmingen, Kaufbeuren und 10 Landkreise.
- Adresse: Fronhof 10, 86152 Augsburg
- Telefon: 0821 327-01
- E-Mail: [email protected]
Mutterschutzfristen in Bayern
Die Schutzfristen sind bundeseinheitlich identisch: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburt verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen; bei einer innerhalb von 8 Wochen nach der Entbindung ärztlich festgestellten Behinderung des Kindes auf Antrag ebenfalls. Bayern setzt das Bundesgesetz um, ohne abweichende Landesregelungen.
Während der Schutzfrist bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse, plus einen Arbeitgeberzuschuss bis zum vollen Netto-Lohn. Antrag stellst du etwa 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mit ärztlicher Bescheinigung.
Beschäftigungsverbot in Bayern: zwei Wege
Ein betriebliches Beschäftigungsverbot ergibt sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG, wenn deine Tätigkeit unzulässig ist (§§ 11, 12 MuSchG) und der Arbeitsplatz nicht umgestaltet oder gewechselt werden kann. Beispiele: Arbeit mit Infektionsrisiko in der Pflege, schwere körperliche Arbeit, Akkordarbeit, regelmäßige Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird von einer Ärztin per ärztlichem Zeugnis ausgestellt (§ 16 MuSchG), wenn deine konkrete Gesundheitssituation es erfordert. Mehr im Artikel Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Bei Streit zwischen Arbeitgeber und Ärztin entscheidet die zuständige Regierung.
Bayerische Besonderheiten
Bayern bietet einige Familienleistungen über das bundesrechtliche Mutterschutzpaket hinaus:
- Bayerisches Familiengeld: bis vor wenigen Jahren existierte das Bayerische Familiengeld als Landesleistung. Für vor dem 1. Januar 2025 geborene Kinder wird es weiter gezahlt (250 Euro/Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro, vom 13. bis 36. Lebensmonat); für ab 2025 geborene Kinder ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen. Prüfe bei der Landesstelle die aktuellen Regelungen.
- Bayerischer Familienpass: vergünstigter Eintritt in viele Einrichtungen. Beantragen bei der Gemeinde.
- Studierende: Mutterschutz an bayerischen Hochschulen wird durch die jeweilige Hochschulverwaltung umgesetzt. Ansprechpartner ist meist die Gleichstellungsbeauftragte oder das Familienbüro.
- Beamtinnen: Für bayerische Beamtinnen gilt die Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV); die frühere BayMuttSchV ist außer Kraft.
Häufige Fehler in Bayern
- Falsche Regierung kontaktiert: Maßgeblich ist der Arbeitgebersitz, nicht der Wohnort. Wer in München wohnt aber in Augsburg arbeitet, geht zur Regierung von Schwaben.
- Mündliche Mitteilung an Arbeitgeber: Schutz greift erst ab nachweislicher Kenntnis. Eine bestimmte Schriftform ist nicht vorgeschrieben (§ 15 Abs. 1 MuSchG verlangt nur eine Mitteilung); eine schriftliche Mitteilung mit Empfangsbestätigung ist aber zu Nachweiszwecken sinnvoll.
- Krankschreibung statt Beschäftigungsverbot akzeptieren: Krankengeld beträgt nach 6 Wochen 70 Prozent des Bruttoentgelts (höchstens 90 Prozent des Nettos). Beim Beschäftigungsverbot bleibt der volle Netto-Lohn.
- Verwechslung mit Elternzeit: Elternzeit kann grundsätzlich ab der Geburt genommen werden; bei der Mutter wird die nachgeburtliche Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet. Sie wird beim Arbeitgeber beantragt, nicht bei der Regierung.
Mutterschaftsgeld in Bayern: Krankenkassen
Größte gesetzliche Krankenkassen in Bayern mit Adressen für Mutterschaftsgeld-Anträge:
- AOK Bayern: Hauptverwaltung Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, Telefon 089 62730-0
- BARMER Bayern: Service Center München, Brienner Straße 50, Telefon 0800 333004
- Techniker Krankenkasse Bayern: Servicestelle München, Bayerstraße 18, Telefon 0800 285 8585
- BKK ProVita: Bayerische Betriebskrankenkasse, Hauptverwaltung 86150 Augsburg
Antrag auf Mutterschaftsgeld stellst du etwa 7 Wochen vor dem Geburtstermin mit ärztlicher Bescheinigung. Auszahlung erfolgt direkt an dich.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Die Fragen, die zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
Maßgeblich ist der Sitz deines Arbeitgebers, nicht dein Wohnort. Wenn dein Unternehmen in Augsburg sitzt, gehst du zur Regierung von Schwaben, auch wenn du in München wohnst. Eine Übersicht der 7 bayerischen Regierungen mit Adressen und Telefonnummern findest du oben im Artikel.
Nein. Mutterschutz greift automatisch, sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Eine schriftliche Mitteilung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin reicht. Den Mutterschaftsgeld-Antrag stellst du etwa 7 Wochen vor dem Termin bei deiner Krankenkasse mit Bescheinigung der Frauenärztin.
Bayern bietet den Familienpass für vergünstigte Einrichtungs-Eintritte. Das Bayerische Familiengeld wird für vor dem 1. Januar 2025 geborene Kinder weiter gezahlt; für ab 2025 geborene Kinder entfällt es. Es ist eine eigene Landesleistung und nicht durch das Elterngeld ersetzt. Aktuelle Übergangsregelungen prüfst du bei deiner zuständigen Regierung oder beim StMAS Bayern.
Beim Beschäftigungsverbot bleibt dein voller Netto-Lohn erhalten (Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber, von der Krankenkasse über das U2-Verfahren erstattet). Bei Krankschreibung greift nach 6 Wochen Krankengeld, das 70 Prozent des Bruttoentgelts (höchstens 90 Prozent des Nettos) beträgt. Bei schwangerschaftsbezogenen Beschwerden ist das Beschäftigungsverbot in der Regel das richtige Instrument.
Ja. Seit 2018 gilt das MuSchG auch für Studentinnen an bayerischen Hochschulen. Die Hochschule muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und Pflichtveranstaltungen anpassen. Ansprechpartner ist die Gleichstellungsbeauftragte oder das Familienbüro deiner Uni.
Stand: Mai 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.




