Recht & Finanzen

Mutterschutz in NRW: Bezirksregierungen, Anträge, Adressen

Mutterschutz in Nordrhein-Westfalen: zuständige Bezirksregierung finden, Beschäftigungsverbot beantragen, Mutterschaftsgeld bei NRW-Krankenkassen, alle Adressen und Kontaktdaten.

Mamenza-Redaktion
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Inhaltlich abgeglichen mitGesetze im Internet·BMFSFJ·BezReg Köln·Hebammenverband NRW·ZBFS Bayern
Mutterschutz NRW

In Nordrhein-Westfalen wird der Mutterschutz von den fünf Bezirksregierungen überwacht: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Welche für dich zuständig ist, hängt davon ab, wo dein Arbeitgeber seinen Sitz hat. Hier findest du Kontaktdaten, Antragswege und die NRW-spezifischen Besonderheiten.

Mutterschutz ist Bundesrecht, geregelt im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Umsetzung und Aufsicht ist aber Landessache. In NRW übernehmen das die Bezirksregierungen als obere Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz. Sie genehmigen Ausnahmen vom Kündigungsverbot, beraten bei Beschäftigungsverboten und prüfen Gefährdungsbeurteilungen.

Welche Bezirksregierung ist für dich zuständig?

Maßgeblich ist dein Beschäftigungsort, nicht dein Wohnort. Die fünf NRW-Regierungsbezirke decken jeweils mehrere Kreise und kreisfreie Städte ab.

Bezirksregierung Düsseldorf

Zuständig für Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal sowie die Kreise Kleve, Mettmann, Neuss, Viersen und Wesel.

Bezirksregierung Köln

Zuständig für Köln, Bonn, Leverkusen sowie die Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis.

Bezirksregierung Münster

Zuständig für Münster, Bottrop, Gelsenkirchen sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.

Bezirksregierung Arnsberg

Zuständig für Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna.

  • Adresse: Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
  • Telefon: 02931 82-0
  • E-Mail: [email protected]

Bezirksregierung Detmold

Zuständig für Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

  • Adresse: Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
  • Telefon: 05231 71-0
  • E-Mail: [email protected]

Was du wann beantragen musst

Den allgemeinen Mutterschutz musst du nicht beantragen. Er greift automatisch, sobald dein Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Dazu reicht eine schriftliche Mitteilung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Am besten als formloser Brief mit Datum.

Vier Vorgänge laufen über die Bezirksregierung:

  1. Genehmigung einer Kündigung in der Schwangerschaft nach §17 Abs. 2 MuSchG. Der Arbeitgeber stellt den Antrag, du wirst angehört. Genehmigt wird nur in absoluten Ausnahmen wie Betriebsschließung.
  2. Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit für Schwangere oder Stillende mit deren ausdrücklicher Bereitschaft. Mehrarbeit ist nach § 4 MuSchG grundsätzlich verboten; Sonn- und Feiertagsarbeit ist unter den Voraussetzungen des § 6 MuSchG zulässig. Ein behördliches Genehmigungsverfahren über die Bezirksregierung sieht § 28 MuSchG vor allem für die Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr vor.
  3. Beratung bei Streitigkeiten zur Gefährdungsbeurteilung. Wenn du den Eindruck hast, dass dein Arbeitgeber das Risiko nicht ernsthaft prüft, kannst du die Aufsicht einschalten.
  4. Prüfung individueller Beschäftigungsverbote, falls dein Arbeitgeber das ärztliche Attest nicht akzeptiert.

Mutterschutzfristen in NRW

Die Schutzfristen gelten bundesweit identisch: sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt. NRW kennt keine Sonderregelungen, das Land setzt nur das Bundesgesetz um.

SituationVor der GeburtNach der Geburt
Einling, regulärer Termin6 Wochen8 Wochen
Mehrlingsschwangerschaft6 Wochen12 Wochen
Frühgeburt6 Wochen12 Wochen
Kind mit Behinderung6 Wochen12 Wochen (auf Antrag)

Während der Schutzfrist bekommst du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss. Insgesamt entspricht das deinem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate.

Beschäftigungsverbot in NRW: zwei Wege

Ein generelles Beschäftigungsverbot greift automatisch, wenn deine Tätigkeit nach §11 oder §12 MuSchG nicht mit der Schwangerschaft vereinbar ist. Beispiele: Arbeit mit infektiösen Materialien in der Pflege, schwere körperliche Arbeit, Akkordarbeit; Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr nur mit Genehmigung nach § 28 MuSchG, zwischen 22 und 6 Uhr verboten (§ 5 MuSchG).

Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird von einer Ärztin per ärztlichem Zeugnis ausgestellt (§ 16 MuSchG), wenn deine konkrete Gesundheitssituation es erfordert. Das Attest muss die voraussichtliche Dauer und den Umfang nennen. Dein Arbeitgeber muss es akzeptieren und dich freistellen oder eine andere Tätigkeit anbieten.

Streitfall: Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Ärztin entscheidet die Bezirksregierung. Reiche das Attest, die Gefährdungsbeurteilung und eine schriftliche Stellungnahme des Arbeitgebers ein.

Mutterschutz für Studentinnen, Beamtinnen, Selbstständige

Studentinnen an NRW-Hochschulen: seit 2018 gilt das MuSchG auch für euch. Die Hochschule ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und Pflichtveranstaltungen anzupassen. Ansprechpartner ist meist die Gleichstellungsbeauftragte oder das Familienbüro deiner Uni. Mehr dazu auf der Mutterschutz-Studentinnen-Übersicht.

Beamtinnen in NRW: dafür gilt die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MEUVO NRW). Sie bezieht sich auf das MuSchG, hat aber eigenständige Regelungen für Dienstbezüge und die Genehmigung von Mehrarbeit. Antragstelle ist deine Dienstbehörde, in der Regel die Personalstelle.

Selbstständige sind nicht durch das MuSchG geschützt. Du hast aber Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist und freiwillig Krankengeld beziehst. Privatversicherte sollten ihre Police prüfen, viele Tarife schließen Mutterschaftsleistungen aus.

Häufige Fehler in NRW

  • Falsche Bezirksregierung kontaktiert. Maßgeblich ist der Beschäftigungsort. Wer in einem Düsseldorfer Unternehmen arbeitet, aber in Köln wohnt, geht zur Bezirksregierung Düsseldorf.
  • Mündliche Mitteilung an Arbeitgeber. Schutz greift erst ab nachweislicher Kenntnis. Schriftform plus Empfangsbestätigung sichert dich ab.
  • Krankschreibung statt Beschäftigungsverbot akzeptieren. Krankengeld beträgt nach sechs Wochen 70 Prozent des Bruttoentgelts (höchstens 90 Prozent des Nettos). Beim Beschäftigungsverbot bleibt es beim vollen Netto. Lies dazu die Beschäftigungsverbot-Übersicht.
  • Keine Kopie des Attests behalten. Bezirksregierung und Krankenkasse können später nachfragen. Eine eigene Kopie plus Sendebestätigung an den Arbeitgeber gehört in den Ordner.
  • Verwechslung mit Elternzeit. Elternzeit beantragst du beim Arbeitgeber, nicht bei der Bezirksregierung. Sie startet frühestens nach der achtwöchigen Schutzfrist. Mehr dazu in der Elternzeit-Übersicht.

Mutterschaftsgeld in NRW: Krankenkassen-Adressen

Das Mutterschaftsgeld zahlt deine Krankenkasse, der Arbeitgeber stockt auf das volle Netto auf. Antrag stellst du sieben Wochen vor dem Geburtstermin per Bescheinigung der Frauenärztin. Beispiele großer NRW-Standorte:

  • AOK Rheinland/Hamburg. Hauptverwaltung Düsseldorf, Kasernenstraße 61, Telefon 0211 8791-0
  • BARMER NRW. Service-Center Köln, Komödienstraße 26, Telefon 0800 333004
  • Techniker Krankenkasse NRW. Geschäftsstelle Düsseldorf, Königsallee 102, Telefon 0800 285 8585
  • DAK-Gesundheit Düsseldorf. Tonhallenstraße 4, Telefon 0211 86870-0

Die Anträge auf Mutterschaftsgeld sind bei allen Kassen vergleichbar: Bescheinigung der Ärztin über den errechneten Geburtstermin, Bankverbindung, Personalausweis. Die Auszahlung läuft direkt an dich, nicht über den Arbeitgeber.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Die Fragen, die zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.

Maßgeblich ist dein Beschäftigungsort, nicht dein Wohnort. Wenn du in Köln arbeitest, gehst du zur Bezirksregierung Köln, auch wenn du in Düsseldorf wohnst. Eine Übersicht der 5 NRW-Bezirksregierungen mit Adressen und Telefonnummern findest du oben im Artikel.

Nein. Mutterschutz greift automatisch, sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Eine schriftliche Mitteilung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin reicht. Den Mutterschaftsgeld-Antrag stellst du etwa 7 Wochen vor dem Termin bei deiner Krankenkasse mit Bescheinigung der Frauenärztin.

Beim Beschäftigungsverbot bleibt dein voller Netto-Lohn erhalten (Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber, von der Krankenkasse über das U2-Verfahren erstattet). Bei Krankschreibung greift nach 6 Wochen Krankengeld, das 70 Prozent des Bruttoentgelts (höchstens 90 Prozent des Nettos) beträgt. Bei schwangerschaftsbezogenen Beschwerden ist das Beschäftigungsverbot in der Regel das richtige Instrument.

Ja. Seit 2018 gilt das MuSchG auch für Studentinnen an NRW-Hochschulen. Die Hochschule muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und Pflichtveranstaltungen (Praktika, Laborarbeit) anpassen. Ansprechpartner ist die Gleichstellungsbeauftragte oder das Familienbüro deiner Uni.

Bundeseinheitlich: ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Bezirksregierung möglich, die nur in absoluten Ausnahmefällen (Betriebsschließung, schwere Pflichtverletzung) erteilt wird.

Stand: Mai 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.

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