In Berlin sind für die Bearbeitung des Elterngeldes die Bezirke bzw. die Elterngeldstellen der Jugendämter zuständig. Welches Bezirksamt für dich zuständig ist, hängt von deinem Wohnort ab. Berlin hat 12 Bezirke mit jeweils eigenem Elterngeldservice. Hier findest du Adressen, Termine und Tipps zur Antragstellung.
Elterngeld ist eine bundesweite Leistung nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die Antragstellung erfolgt aber auf Landesebene. In Berlin geht das über die Bezirksämter, die Anträge auch online über das Berliner Familienportal möglich machen.
Welches Bezirksamt ist für dich zuständig?
Maßgeblich ist dein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung. Berlin hat 12 Bezirke, hier die Adressen der Elterngeldservices:
Bezirksamt Mitte
Adresse: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Telefon: 030 9018-0 | Online-Termin via berlin.de
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Adresse: Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin
Telefon: 030 90298-0
Bezirksamt Pankow
Adresse: Fröbelstraße 17, 10405 Berlin
Telefon: 030 90295-0
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Adresse: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Telefon: 030 9029-13000
Bezirksamt Spandau
Adresse: Carl-Schurz-Straße 2-6, 13597 Berlin
Telefon: 030 90279-0
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Adresse: Kirchstraße 1-3, 14163 Berlin
Telefon: 030 90299-0
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Adresse: John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
Telefon: 030 90277-0
Bezirksamt Neukölln
Adresse: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Telefon: 030 90239-0
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Adresse: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Telefon: 030 90297-0
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Adresse: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
Telefon: 030 90293-0
Bezirksamt Lichtenberg
Adresse: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
Telefon: 030 90296-0
Bezirksamt Reinickendorf
Adresse: Eichborndamm 215-239, 13437 Berlin
Telefon: 030 90294-0
Antragsfristen und Unterlagen
Antrag stellen kannst du frühestens nach der Geburt mit der Geburtsurkunde. Wichtig: stelle den Antrag möglichst bis zum Ende des 4. Lebensmonats; rückwirkend gibt es höchstens die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (online ausgefüllt oder beim Bezirksamt abholbar)
- Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Kopie)
- Personalausweis oder Pass beider Eltern
- Einkommensnachweise der letzten 12 Kalendermonate vor Mutterschutz-Beginn (Lohnabrechnungen, Steuerbescheid bei Selbstständigen)
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit
- Meldebescheinigung (bei kürzlichem Umzug nach Berlin)
Online-Antrag in Berlin
Berlin bietet seit September 2023 einen vollständig digitalen Antragsweg über das Familienportal. Du brauchst dafür ein BundID-Konto, z. B. mit Online-Ausweis/eID, ELSTER-Zertifikat oder Benutzername/Passwort. Frühere Hinweise auf einen Personalausweis mit Online-Funktion oder ein Servicekonto Berlin. Der Online-Weg ist deutlich schneller als die Papierform. Bearbeitungszeit liegt bei etwa 4-8 Wochen, danach kommt die erste Auszahlung rückwirkend ab Geburtstag.
Wer kein Online-Verfahren nutzen kann oder will, reicht den Antrag mit Postversand oder persönlicher Abgabe beim zuständigen Bezirksamt ein. Beachte die regional unterschiedlichen Sprechstunden, die meisten Bezirke arbeiten mit Terminbuchung.
Berliner Besonderheiten
Berlin hat einige Besonderheiten beim Elterngeld:
- Höhere Steuerklasse-Optimierung: Berlin hat anteilig mehr Steuerklasse-V-Hauptverdienerinnen, hier lohnt sich oft der Wechsel auf Steuerklasse III vor Mutterschutz-Beginn (frühzeitig planen, mindestens 7 Monate vorher).
- Berliner Hebammenruf: 030 6914049 für Notfälle und Vermittlung von Hebammen.
- Familieninfo Berlin: Hotline 030 9026-3737 mit Beratung zu Mutterschutz, Elterngeld, Kita-Anmeldung und Familienleistungen.
- Berliner Begrüßungsgeld: gibt es nicht mehr regulär, einige Bezirke führen aber Familienzuschüsse oder einmalige Geburts-Zuwendungen.
- Bezirks-spezifische Angebote: einige Bezirke (Mitte, Pankow) haben eigene Erstausstattungs-Beihilfen für Familien mit niedrigem Einkommen.
Häufige Fehler
- Falsches Bezirksamt: Maßgeblich ist dein Wohnsitz, nicht dein Arbeitsort. Bei Umzug nach Berlin in kurzer Zeit wende dich an das Bezirksamt deines neuen Wohnsitzes.
- Antrag zu spät: Für vollen rückwirkenden Bezug zählt das Ende des 4. Lebensmonats. Der Verlust tritt lebensmonatsweise ein, nicht wochenweise.
- Steuerklasse vergessen: Wechsel auf Steuerklasse III mindestens 7 Monate vor Mutterschutz-Beginn beim Finanzamt einreichen, sonst wirkt er nicht.
- Selbstständige unterschätzen Bürokratie: Steuerbescheid des Vorjahres als Nachweis. Bei stark schwankendem Einkommen kann freiwillige Vorauszahlung helfen.
- Verwechslung mit Mutterschaftsgeld: Mutterschaftsgeld kommt von der Krankenkasse, nicht vom Bezirksamt. Elterngeld kann ab Geburt bezogen werden; das Mutterschaftsgeld wird in den ersten Lebensmonaten auf das Elterngeld angerechnet.
Elterngeld-Varianten in Berlin
Drei Varianten gelten bundesweit, du kannst sie kombinieren:
- Basis-Elterngeld: 12 Monate (oder 14 mit Partnermonaten), 65-100% des Netto, max. 1800 Euro/Monat.
- ElterngeldPlus: doppelte Bezugsdauer, je Monat höchstens halb so hoch, ideal für Teilzeit-Rückkehr.
- Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche Monate, wenn beide Partner gleichzeitig 24-32 Stunden arbeiten.
Konkretes Beispiel: 2500 Euro Netto-Einkommen ergibt etwa 1625 Euro Basis-Elterngeld pro Monat. Mit ElterngeldPlus zahlt das Bezirksamt etwa 813 Euro pro Monat über 24 Monate.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Die Fragen, die zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
Maßgeblich ist dein Wohnsitz, nicht dein Arbeitsort. Wenn du in Pankow wohnst, gehst du zum Bezirksamt Pankow, auch wenn du in Charlottenburg arbeitest. Die Adressen aller 12 Berliner Bezirksämter findest du oben im Artikel.
Ja. Berlin bietet seit September 2023 einen vollständig digitalen Antragsweg. Du brauchst dafür ein BundID-Konto (Anmeldung per Online-Ausweis/eID, ELSTER-Zertifikat oder Benutzername/Passwort). Der Online-Weg ist deutlich schneller als die Papierform und reduziert Wege zum Bezirksamt.
Die Bearbeitungszeit liegt in Berlin bei etwa 4-8 Wochen, in einigen Bezirken bis zu 12 Wochen bei hoher Auslastung. Erste Auszahlung kommt rückwirkend ab Geburtstag, also auch wenn der Antrag erst nach 2 Monaten bearbeitet ist, gehen die ersten beiden Monate auch noch nach.
Für vollen rückwirkenden Bezug ab Geburt den Antrag bis zum Ende des 4. Lebensmonats stellen. Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Späte Antragstellung kann also schnell mehrere hundert Euro kosten.
Ja, oft schon. Wer als Hauptverdienerin in Steuerklasse V steht, sollte vor Mutterschutz-Beginn auf Steuerklasse III wechseln. Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor Mutterschutz-Beginn beim Finanzamt eingereicht sein, sonst wirkt er sich nicht auf die Elterngeld-Berechnung aus.
Stand: Mai 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.




