Das zweite Trimester gilt als die entspannteste Phase der Schwangerschaft, zu Recht: die Übelkeit lässt nach, die Energie kehrt zurück, und die ersten Kindsbewegungen werden spürbar. Gleichzeitig fällt in dieses Trimester die wichtigste Ultraschalluntersuchung des gesamten Verlaufs. Was dich in SSW 14 bis 27 erwartet, was Kassenleistung ist und wann du dich melden solltest, ohne Schleife, ohne Schnickschnack.
Was verändert sich körperlich?
Mit dem Übergang ins zweite Trimester reguliert sich die hormonelle Umstellung der ersten Wochen. Das bedeutet konkret: die frühe Schwangerschaftsübelkeit lässt bei den meisten Frauen ab SSW 14 deutlich nach oder verschwindet. Die Energie, die im ersten Trimester oft komplett fehlte, kommt zurück.
Zwischen SSW 18 und 22 spürst du in der Regel die ersten Kindsbewegungen. Bei Erstgebärenden dauert es meist bis SSW 20, bei Mehrgebärenden werden die Bewegungen oft schon ab SSW 16 wahrgenommen, weil du weißt, worauf du achten musst.
Weitere typische Veränderungen:
- Der Bauch wird sichtbar, meist zwischen SSW 16 und 20
- Die Linea nigra (dunkle Linie auf dem Bauch) kann entstehen und verblasst nach der Geburt
- Das Blutvolumen steigt um rund 40 Prozent, Kreislaufprobleme beim Aufstehen sind möglich
- Sodbrennen und Verstopfung treten häufiger auf, weil die Verdauung durch Progesteron verlangsamt wird
- Rückenschmerzen nehmen mit wachsendem Bauch zu
Die wichtigste Untersuchung: Feindiagnostik in SSW 19-22
Der zweite reguläre Basis-Ultraschall (SSW 19 bis 22) ist die zentrale Untersuchung des Trimesters. Dabei werden Herz, Gehirn, Nieren, Wirbelsäule und weitere Organe deines Babys gezielt betrachtet. Zusätzlich wird die Plazenta-Lage kontrolliert und die Fruchtwassermenge gemessen.
Wichtig für die Kostenentscheidung: es gibt zwei Stufen.
- Basis-Ultraschall (DEGUM-Stufe I): Kassenleistung, in jeder Frauenarztpraxis verfügbar, erkennt viele größere Auffälligkeiten
- Erweiterte Feindiagnostik (DEGUM-Stufe II): IGeL-Leistung (80-200 Euro) oder bei Indikation Kassenleistung, in spezialisierten Praxen, höhere Detailtiefe
Die DEGUM-Stufe II ist nicht zwingend erforderlich, wenn der Basis-Ultraschall unauffällig ist und keine Risikofaktoren vorliegen. Bei Auffälligkeiten oder auf eigenen Wunsch wird überwiesen.
Weitere Termine im zweiten Trimester
- Vorsorge alle 4 Wochen bis SSW 28, Blutdruck, Urin, Gewicht, Herztöne
- Oraler Glukosetoleranztest (oGTT) zwischen SSW 24 und 28, Kassenleistung, dient der Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes
- Optionale Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) bei medizinischer Indikation, Kassenleistung, ansonsten IGeL
Wann solltest du dich melden?
Nicht jede Beschwerde ist ein Notfall, aber diese Symptome gehören sofort in fachliche Hände:
- Starke oder anhaltende Blutungen
- Plötzlicher Flüssigkeitsabgang
- Heftige, nicht nachlassende Bauch- oder Unterleibsschmerzen
- Deutlich reduzierte Kindsbewegungen ab SSW 24 (wenn du sie vorher regelmäßig gespürt hast)
- Fieber über 38,5 °C, Sehstörungen, starke Kopfschmerzen
Im Zweifel: Frauenarztpraxis oder Kreißsaal anrufen. Beide sind darauf eingerichtet, telefonisch zu beraten, ob du kommen sollst.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich die Kindsbewegungen spüren? Meist zwischen SSW 18 und 22. Bei Erstgebärenden tendenziell später, weil die Bewegungen anfangs wie Blubbern oder Schmetterlinge wirken und leicht mit Verdauung verwechselt werden.
Ist das Organscreening Pflicht? Nein. Alle Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig. Der Basis-Ultraschall in SSW 19-22 wird von den Mutterschafts-Richtlinien empfohlen und ist Kassenleistung.
Darf ich Sport machen? Ja, moderate Bewegung ist im zweiten Trimester sogar ausdrücklich empfohlen. Schwimmen, Walking, Schwangerschaftsyoga und leichtes Krafttraining sind unproblematisch. Kontaktsport, Sportarten mit Sturzrisiko und Tauchen sind tabu.
Wann beginnt der Mutterschutz? Der gesetzliche Mutterschutz startet 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, also in der Regel in SSW 34. Das zweite Trimester fällt komplett in die reguläre Arbeitszeit, Sonderregelungen (z. B. Beschäftigungsverbot) sind aber möglich, wenn dein Arbeitsplatz ein Risiko darstellt.
Quellen
Bei individuellen Fragen wende dich bitte an deine Frauenärztin oder Hebamme.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Mutterschafts-Richtlinien (Ultraschall-Windows: SSW 9-12, 19-22, 29-32; oGTT SSW 24-28)
- Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM): degum.de (Stufen I und II der Fein diagnostik)
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA): schwangerschaft/>Schwangerschaft-Informationen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG): gesetze-im-internet.de/muschg_2018
Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.

