Elterngeld beantragen geht in drei Schritten: Antrag bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes stellen, die Unterlagen beilegen und auf den Bescheid warten. Der wichtigste Punkt vorweg: Elterngeld wird hoechstens drei Monate rueckwirkend gezahlt. Wer zu spaet stellt, verliert Geld.
Du kannst den Antrag erst nach der Geburt einreichen, weil du die Geburtsurkunde brauchst. Viele Unterlagen lassen sich aber schon in der Schwangerschaft sammeln, damit du nach der Geburt nur noch unterschreiben und absenden musst.
Wo stellst du den Antrag?
Zustaendig ist die Elterngeldstelle, in deren Bezirk dein Kind seinen Wohnsitz hat. Je nach Region heisst die Behoerde anders, etwa Elterngeldstelle, Versorgungsamt oder Landesamt fuer Soziales. Viele Bundeslaender bieten den Antrag inzwischen online an.
- Online: ueber das ElterngeldDigital-Portal oder das Landesportal, sofern dein Bundesland teilnimmt.
- Papier: Antragsformular der zustaendigen Stelle ausfuellen und per Post schicken.
- Beide Eltern: wenn beide Elterngeld beziehen, koennt ihr einen gemeinsamen Antrag stellen.
Welche Stelle fuer dich zustaendig ist, findest du ueber das Familienportal des Bundesfamilienministeriums oder die Website deiner Kommune.
Bis wann musst du den Antrag stellen?
Es gibt keine starre Ausschlussfrist, aber eine klare finanzielle Grenze: Elterngeld wird rueckwirkend nur fuer die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Stellst du den Antrag spaeter, gehen die Monate davor verloren.
Welche Unterlagen brauchst du?
Die Elterngeldstelle braucht Nachweise zu Geburt, Einkommen und Versicherung. Vieles davon kannst du vorbereiten, bevor das Baby da ist. Welche Dokumente genau verlangt werden, steht im Antragsformular deines Bundeslandes.
| Unterlage | Wofuer |
|---|---|
| Geburtsurkunde (Original, fuer Elterngeld) | Nachweis der Geburt, wird vom Standesamt extra ausgestellt |
| Einkommensnachweise (rund 12 Monate) | Lohn- oder Gehaltsabrechnungen aus dem Jahr vor der Geburt zur Berechnung |
| Bescheinigung des Arbeitgebers | Angaben zu Elternzeit und Beschaeftigung |
| Bescheinigung der Krankenkasse | Zu Mutterschaftsleistungen, falls bezogen |
| Personalausweis beider Eltern | Identitaetsnachweis |
Bei Selbststaendigen tritt der Steuerbescheid des letzten Jahres an die Stelle der Lohnabrechnungen. Hier wird das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt zugrunde gelegt.
Wie laeuft der Antrag Schritt fuer Schritt?
Der Ablauf ist in jedem Bundesland aehnlich. Wenn du die Unterlagen beisammen hast, ist der eigentliche Antrag in einem Nachmittag erledigt.
- 1. Geburtsurkunde besorgen: beim Standesamt die Ausfertigung fuer Elterngeld anfordern.
- 2. Formular ausfuellen: Antrag online oder auf Papier, mit Angaben zu gewuenschten Monaten und Variante.
- 3. Unterlagen beilegen: Einkommensnachweise, Arbeitgeber- und Krankenkassen-Bescheinigung.
- 4. Absenden: online uebermitteln oder per Post an die Elterngeldstelle.
- 5. Bescheid abwarten: die Bearbeitung dauert je nach Stelle einige Wochen.
Haeufige Fragen
Die Fragen, die Eltern zum Elterngeld-Antrag am haeufigsten stellen.
Den Antrag selbst kannst du erst nach der Geburt einreichen, weil du die Geburtsurkunde brauchst. Die Unterlagen wie Lohnabrechnungen und Arbeitgeber-Bescheinigung darfst du aber schon vorher sammeln. So kannst du direkt nach der Geburt absenden.
Das haengt von der Elterngeldstelle und der Auslastung ab und dauert oft mehrere Wochen. Vollstaendige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung. Fehlt etwas, fragt die Stelle nach, und es dauert laenger. Reiche deshalb gleich alles vollstaendig ein.
Elterngeld wird nur fuer die letzten drei Monate vor dem Antragseingang rueckwirkend gezahlt. Stellst du den Antrag spaeter, verlierst du die Monate davor. Deshalb solltest du moeglichst frueh nach der Geburt einreichen.
Die Geburtsurkunde im Original (die Ausfertigung fuer Elterngeld), Einkommensnachweise aus dem Jahr vor der Geburt (bei der Mutter ist der Mutterschutz-Beginn der Stichtag), eine Arbeitgeber-Bescheinigung und gegebenenfalls eine Bescheinigung der Krankenkasse zu Mutterschaftsleistungen. Selbststaendige legen den Steuerbescheid des Vorjahres bei.
Beim Standesamt, das die Geburt beurkundet. Sag dort, dass du eine Ausfertigung fuer das Elterngeld brauchst, diese ist meist gebuehrenfrei und extra fuer diesen Zweck gedacht. Frag am besten gleich eine fuer das Kindergeld mit an.
Ja. Wenn beide Eltern Elterngeld beziehen wollen, koennt ihr einen gemeinsamen Antrag stellen und darin festlegen, wer welche Monate nimmt. So lassen sich auch Partnermonate und Partnerschaftsbonus gleich mit beantragen.
HINWEIS
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Ueberblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Unterlagen genau verlangt werden und welche Stelle zustaendig ist, regelt dein Bundesland. Verbindliche Auskunft gibt deine zustaendige Elterngeldstelle.
Stand: Juni 2026. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig.



